14.01.2025 09:00 Uhr - 14.01.2025 11:00 Uhr
offene telefonische Sprechzeit psychologische Beratung
14.01.2025 09:00 Uhr - 14.01.2025 11:00 Uhr
offene telefonische Sprechzeit psychologische Beratung
Wöchentlich telefonische offene Sprechzeit der psychologischen Beratung für Rostock und Wismar.
Die Beratung steht allen Studierenden offen und dient der emotionalen Entlastung sowie als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Die Beratung findet vertraulich und anonym statt.
Wann nutze ich die offene Sprechzeit?
Dienstag, 9:00 – 11:00Uhr unter der Nummer: 0381- 4592 808 erreichbar. Zeitrahmen ca. 20 Minuten.
Nutzen Sie bitte auch gern unsere Workshop-Angebote für mehr Selbstmanagement und Problemlösungskompetenz.
14.01.2025 13:30 Uhr - 14.01.2025 16:00 Uhr
offene telefonische Sprechzeit Sozialberatung
Wöchentlich telefonische offene Sprechzeit der Sozialberatung für Rostock und Wismar.
Die Beratung findet vertraulich und anonym statt.
Wann nutze ich die offene Sprechzeit?
Die Beratung steht allen Studierenden offen und dient als Orientierungs-, Klärungs- und Entscheidungshilfe. Sie möchte vor allem schwangeren, internationalen sowie Studierenden mit Kind oder/und gesundheitlicher Beeinträchtigung eine Unterstützung anbieten.
Mögliche Themen der Sozialberatung:
Dienstag,13:30 – 16:00Uhr unter der Nummer: 0381- 4592 640 erreichbar.
Nutzen Sie bitte auch gern unsere Workshop-Angebote für mehr Selbstmanagement und Problemlösungskompetenz.
21.01.2025 09:00 Uhr - 21.01.2025 11:00 Uhr
offene telefonische Sprechzeit psychologische Beratung
Wöchentlich telefonische offene Sprechzeit der psychologischen Beratung für Rostock und Wismar.
Die Beratung steht allen Studierenden offen und dient der emotionalen Entlastung sowie als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Die Beratung findet vertraulich und anonym statt.
Wann nutze ich die offene Sprechzeit?
Dienstag, 9:00 – 11:00Uhr unter der Nummer: 0381- 4592 808 erreichbar. Zeitrahmen ca. 20 Minuten.
Nutzen Sie bitte auch gern unsere Workshop-Angebote für mehr Selbstmanagement und Problemlösungskompetenz.
21.01.2025 13:30 Uhr - 21.01.2025 16:00 Uhr
offene telefonische Sprechzeit Sozialberatung
Wöchentlich telefonische offene Sprechzeit der Sozialberatung für Rostock und Wismar.
Die Beratung findet vertraulich und anonym statt.
Wann nutze ich die offene Sprechzeit?
Die Beratung steht allen Studierenden offen und dient als Orientierungs-, Klärungs- und Entscheidungshilfe. Sie möchte vor allem schwangeren, internationalen sowie Studierenden mit Kind oder/und gesundheitlicher Beeinträchtigung eine Unterstützung anbieten.
Mögliche Themen der Sozialberatung:
Dienstag, 13:30 – 16:00Uhr unter der Nummer: 0381 4592 640 erreichbar.
Nutzen Sie bitte auch gern unsere Workshop-Angebote für mehr Selbstmanagement und Problemlösungskompetenz.
23.01.2025 15:00 Uhr - 23.01.2025 17:00 Uhr
Rechtsberatung- Rostock/ Wismar
Im Mittelpunkt der kostenlosen Rechtsberatung stehen rechtliche Fragen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Studiensituation oder / und dem Privatleben, wie etwa:
Berater: Rechtsanwälte unabhängiger Anwaltsbüros.
St.-Georg-Str. 104-107, 18055 Rostock
Sprechzeit: gerade Kalenderwoche, Do 15:00- 17:00 Uhr (außer August) nur mit Termin
Terminvergabe: über Frau Nitsche: SozialeDienste@stw-rw.de
Hochschule Wismar, Haus 21
Sprechzeit: gerade Kalenderwoche, Do 15:00- 16:30 Uhr (außer August) nur mit Termin
Terminvergabe: über Frau Nitsche: SozialeDienste@stw-rw.de
Wer die Rechtsberatung nicht nutzen kann, sollte Folgendes wissen:
Es besteht ein Anspruch auf Beratungshilfe sowie Prozesskostenhilfe, wenn die erforderlichen Mittel aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse nicht aufgebracht werden können.
Die Prüfung der Bedürftigkeit wird vom Rechtspfleger des Amtsgerichtes vorgenommen. Vielfach kann die Behörde bereits mit einer Auskunft oder einem Hinweis weiterhelfen. Scheint Beratungshilfe erforderlich, so stellt das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus, mit dem sich die/der Betroffene Rat und Tat eines Rechtsanwaltes freier Wahl einholen kann. Der Anwalt erhebt eine Beratungshilfegebühr von 10 €, die der Betroffene selbst zu zahlen hat.
Beratungshilfe wird in Angelegenheiten des Zivilrechts, des Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Verfassungsrechts gewährt. Auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts erstreckt sie sich lediglich auf Beratung (und nicht etwa das Fertigen von Schreiben).
Ausländer erhalten Beratungshilfe in Angelegenheiten des ausländischen Rechts nur, wenn der Sachverhalt einen Bezug zum Inland hat.
Unter den gleichen Bedingungen kann auch Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn der Prozess hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig herbeigeführt wurde. Sie gewährt entweder keine, Teil- oder Ratenzahlung. Die Höhe der monatlichen Raten - höchstens 48 € insgesamt - ist gesetzlich festgelegt. Neben den Gerichtskosten die Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung übernommen. Zu beachten ist, dass, wer im Prozess unterliegt, trotz Gewährung von Prozesskostenhilfe die Kosten des Gegners erstatten muss. Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe ist nicht gegeben, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt. Beide Hilfearten sind beim Amtsgericht mittels Vordruck zu beantragen. Für den Nachweis über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind entsprechende Belege ( von Familienverhältnissen, Vermögen, Einkommen, Miete usw.) beizufügen.
Siehe auch: www.mv-j http://ustiz.de/service.htm
Amtsgericht Rostock Zochstraße18057 Rostockfon: 0381 / 49 57 0Mo, Mi, Do 14:00- 15:30 UhrDi 09:00- 17:30 Uhr
Amtsgericht Wismar Vor dem Fürstenhof 1Postfach 12 2323952 Wismarfon: 038 41 / 480 80Mo - Fr 09:00- 12:00 Uhr