Gremien
Die Satzung des Studierendenwerks Rostock-Wismar legt auf Grundlage des Studierendenwerksgesetzes vom 09.12.2015 den Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer als Organe des Studierendenwerks Rostock-Wismar fest.
Die Aufgaben sowie die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ergeben sich aus § 8 des Studierendenwerksgesetzes und werden durch die Satzung näher bestimmt.
Der Aufsichtsrat des Studierendenwerks setzt sich aus den folgenden Gruppen zusammen: Vier Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks, eine Kanzlerin oder ein Kanzler einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks, ein Mitglied aus der Kommunalverwaltung mit leitender Tätigkeit sowie zwei Mitglieder mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem oder rechtlichem Gebiet.
Die Aufgaben sowie Bestellung, Abberufung und Stellung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers ergeben sich aus § 10 des Studierendenwerksgesetzes.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates
Die aktuelle Wahlperiode begann mit der konstituierenden Sitzung am 28.11.2022. Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Vier Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks:
Studierendenvertretung an der Universität Rostock
- Janna-Lena Schulz (Vorsitzende des Aufsichtsrates)
- Julius Richert (Vertreter im Studierendenrat des DSW)
Studierendenparlament der Hochschule Wismar
- Martina Schindler
Studierendenrat der Hochschule für Musik und Theater Rostock
- Tabea Brosig (1. stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates)
Ein*e Kanzler*in einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks:
- Dr. Meike Quaas
Ein Mitglied aus der Kommunalverwaltung mit leitender Tätigkeit:
- Patrick Schmidt
Zwei Mitglieder mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung
auf wirtschaftlichem oder rechtlichem Gebiet:
- Dr. Jan Tamm (2. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates)
- Daniela Weinert