Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar arbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern und der Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studierendenwerke in M-V (VOWR STW), der Satzung des Studierendenwerks Rostock-Wismar sowie der Beitragsordnung des Studierendenwerks Rostock-Wismar.
Dem Studierendenwerk obliegt im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden. Das Studierendenwerk Rostock-Wismar bewirtschaftet Einrichtungen für die studentische Verpflegung und für das studentische Wohnen. Es bearbeitet die Anträge auf Ausbildungsförderung nach BAföG. Das Studierendenwerk Rostock-Wismar ist zuständig für die Universität Rostock, die Hochschule für Musik und Theater Rostock und für die Hochschule Wismar.
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar ist Mitglied im Deutschen Studentenwerk e.V. (DSW) Berlin und im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V..
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit den Organen:
- Aufsichtsrat und
- Geschäftsführer
Beitragsordnung des Studierendenwerks vom 18. Juli 2017