Studierendenwerk Rostock-Wismar

Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar arbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern und der Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studierendenwerke in M-V (VOWR STW), der Satzung des Studierendenwerks Rostock-Wismar sowie der Beitragsordnung des Studierendenwerks Rostock-Wismar.

Dem Studierendenwerk obliegt im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden. Das Studierendenwerk Rostock-Wismar bewirtschaftet Einrichtungen für die studentische Verpflegung und für das studentische Wohnen. Es bearbeitet die Anträge auf Ausbildungsförderung nach BAföG. Das Studierendenwerk Rostock-Wismar ist zuständig für die Universität Rostock, die Hochschule für Musik und Theater Rostock und für die Hochschule Wismar.

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar ist Mitglied im Deutschen Studentenwerk e.V. (DSW) Berlin und im  Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit den Organen:

 

Beitragsordnung des Studierendenwerks vom 18. Juli 2017

Änderung der Beitragsordnung vom 12. November 2018

Änderung der Beitragsordnung vom 19. Juli 2019

Änderung der Beitragsordnung vom 13. Juli 2021.pdf
Änderung Beitragsordnung vom 25. Juli 2022.pdf
Neu! Änderung Beitragsordnung vom 08.11.2022.pdf