Max-Planck-Straße

Das Projekt – Eckdaten
Wir verfügen in der Max-Planck-Straße 1-5 in Rostock bereits über 5 Studierendenwohnheime mit insgesamt 528 Plätzen. In Rostock mangelt es aber nach wie vor an Wohnheimplätzen. Um zusätzlichen studentischen Wohnraum zu schaffen, planen wir, an die bestehenden Wohnheime achtgeschossige Anbauten zu setzen. Die Anbauten erfolgen an Haus 1, Haus 2, Haus 4 und Haus 5. Dadurch sollen in mehreren Bauabschnitten zusätzliche 278 Plätze geschaffen werden. Es entstehen Zweier-, Dreier-, und Vierer-Wohngemeinschaften. Im Haus 2 soll ein Welcome-Center für Studierende eingerichtet werden, das auch als Gemeinschaftsraum für die Studierenden der Max-Planck-Straße genutzt werden soll.
Am 29.12.2020 reichten wir den Bauantrag für die Erweiterungsbauten ein.
Die Gesamtkosten für das Projekt liegen nach jetzigem Stand bei circa 25 Millionen Euro, dies entspricht etwa 90.000 Euro je Wohnheimplatz. Um die Mieten in dem Wohnheim sozialverträglich gestalten zu können, reichten wir Ende des Jahres 2020 drei Förderanträge beim Landesförderinstitut (LFI) für das Bauprojekt ein. Wir erhielten Ende des Jahres 2021 den Zuwendungsbescheid des LFI für den ersten Bauabschnitt in Höhe von circa 3,8 Mio. Euro (circa 30 % der Gesamtsumme des ersten Bauabschnitts). Damit konnte die Finanzierung des ersten Bauabschnitts geklärt und sichergestellt werden.
Unsere Aufgabe als Studierendenwerk ist es, den Studierenden einen bedarfsgerechten Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen, dass wir eine Finanzierung erreichen, bei der die Miete den Wohnkostenzuschuss im BAföG nicht übersteigt. Insbesondere Studierende aus einkommensschwachen Haushalten und internationale Studierende sind zunehmend auf unseren Wohnraum angewiesen, um überhaupt studieren zu können. Ab dem Wintersemester 2022/2023 liegt der Wohnheimzuschlag im BAföG bei 360,00 EUR. Um diese Maximalmiete nicht zu überschreiten, bedarf es allerdings weiterer Zuschüsse.
Ausblick
Nachdem die Bürgerschaft Ende März 2022 den Bebauungsplan für das Gelände beschloss, kann als nächster Schritt die noch ausstehende Baugenehmigung durch die Stadt erteilt werden. Das Bauprojekt in der Rostocker Südstadt ist in drei Bauphasen eingeteilt: Im ersten Bauabschnitt werden Anbauten an die Häuser 4 und 5 gesetzt (152 Plätze). Für den ersten Bauabschnitt erhielt das Studierendenwerk bereits Ende 2021 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von circa 3,8 Millionen EUR vom Landesförderinstitut (LFI). Die Plätze sollen bis Ende 2024 in Betrieb genommen werden. Der zweite Bauabschnitt betrifft den geplanten Anbau an Haus 1 (78 Plätze), der dritte und letzte Bauabschnitt einen Anbau an Haus 2 (48 Plätze). Sobald eine Finanzierung der beiden letzten Bauabschnitte sichergestellt werden kann und alle Genehmigungen vorliegen, sollen auch diese fortgesetzt werden.
Durch die Verzögerung bei den Genehmigungsverfahren können wir den Zeitplan, der eine Fertigstellung des gesamten Bauprojekts bis Ende des Jahres 2025 vorsah, nicht einhalten. Wir fokussieren uns zunächst auf den ersten Bauabschnitt (Anbauten an Haus 4 und 5) und werden im laufenden Jahr prüfen, ob und wann wir die anderen beiden Bauabschnitte umsetzen können.
Unser Ziel ist es, bis zum Wintersemester 2024/2025 den ersten Bauabschnitt fertigzustellen und dadurch 152 zusätzliche Wohnheimplätze anbieten zu können. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf circa 12,8 Mio. Euro.
FAQ zum Studentischen Wohnen und dem Bauprojekt
Was für Wohnungen werden in den Anbauten der Max-Planck-Straße 1-5 entstehen?
In den Anbauten werden Zweier-, Dreier-, und Vierer-Wohngemeinschaften entstehen. Die Wohnheimzimmer werden zwischen 14 qm² und 15 qm² groß sein.
In den Wohnheimen des Studierendenwerks gibt es sogenannte „Pauschalmieten“. Welche Angebote und Leistungen gehören in diese Miete?
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar bietet eine Pauschalmiete an, in der alle Nebenkosten sowie die Kosten für den Internetzugang, Strom und Möblierung bereits enthalten sind. Studierende müssen sich daher auch keine Sorgen um eine Betriebskostennachzahlung machen. Zudem bieten wir eine soziale Infrastruktur durch studentische Haussprecher*innen und Gemeinschaftsflächen, die das Miteinander im Wohnheim fördern.
Wie teuer wird die Pauschalmiete in den neuen Anbauten sein?
Das kann jetzt noch nicht genau beziffert werden. Ziel ist es, eine kostendeckende Miete zu erreichen, die den Wohnzuschlag im BAföG nicht überschreitet. Ab dem Wintersemester 2022/2023 liegt der Wohnzuschlag bei 360,00 EUR. Als Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem sozialen Auftrag hat das Studierendenwerk Rostock-Wismar keine Gewinnerzielungsabsicht mit der Miete.
Welche Nachweise müssen erbracht werden, um einen Wohnheimplatz beantragen zu können?
Um in einem Wohnheim des Studierendenwerks wohnen zu können, müssen keine Bonitätsnachweise oder Bürgschaften erbracht werden. Es wird lediglich der Studierendenstatus anhand der Studienbescheinigung geprüft. Weitere Nachweise sind nicht erforderlich. Das Wohnangebot ist somit sehr niedrigschwellig.
Schafft das Studierendenwerk Rostock-Wismar zusätzliche Parkplätze bei den Wohnheimen der Max-Planck-Straße?
Gemäß der Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock werden für alle 278 neu entstehenden Wohnheimplätze 23 Pkw-Stellplätze und 139 Stellplätze für Fahrräder benötigt. In der Planung des Studierendenwerks wird diese Satzung sogar leicht übererfüllt, da 26 PKW- und 139 Fahrrad-Stellplätze geschaffen werden sollen.
Ihre Ansprechpartner
Malena Wiechers
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