Studierendenwerk Rostock-Wismar

Ulmenstraße 45

 

Das Projekt – Eckdaten

 
Wir planen auf dem Gelände der Ulmenstraße 45 eine Mensa für die Versorgung am Ulmencampus und ein Studierendenwohnheim im beliebten Szene-Viertel der Kröpeliner-Tor-Vorstadt zu errichten. Die Mensa wird über 400 Sitzplätze und eine Produktionsküche verfügen, die täglich 1.600 Portionen produzieren kann. Das Studierendenwohnheim wird 70 zusätzliche Wohnheimplätze in 32 Wohnheinheiten bereitstellen. 
 
Das Gesamtbudget für den Neubau beträgt circa 17 Millionen Euro. Ein Teil der Finanzierung erfolgt durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. 

 

Besonderheiten des Projekts

 
Im Rahmen der Machbarkeitsphase haben wir viele Gespräche mit Anwohner*innen geführt und
deren Wünsche und Vorstellungen angehört. Die Wünsche, die für uns umsetzbar waren, haben wir mit in das Bauprojekt aufgenommen. 
Dazu gehört, dass der Weg über das Grundstück der Ulmenstraße 45 in die Waldemarstraße den Bewohner*innen der KTV weiterhin erhalten bleibt. Der kleine Park auf dem Grundstück kann zum Teil bestehen bleiben. Die dort stehenden Rot-Buchen sind als Naturdenkmal ausgewiesen. Da sich mit der Zeit in der ehemaligen Orthopädie Fledermäuse eingenistet hatten, haben wir unter Berücksichtigung des Artenschutzes der Tiere an anderer, geeigneter Stelle alternative Nistkästen für Fledermäuse eingerichtet. Unter anderem an unserem Hauptsitz in der St.-Georg-Straße 104-107.
Bei der Planung des Gebäudes orientierten wir uns stets an der umliegenden Bebauung, sodass Mensa und Wohnheim sich in das Gesamtbild der KTV einfügen werden. 
 

Projektverlauf 

09/2016 – 09/2017

Machbarkeitsstudie und Bauvoranfrage
11/2017 – 02/2018 Abriss des Bestandsgebäudes
11/2017 – 10/2019 Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung
09/2019 Einreichung der Förderanträge
22.10.2019 Einreichung des Bauantrags
03/2020 Beginn der Ausschreibungen
15.06.2020 Erster Spatenstich
03.08.2020

Baustart (Beginn der Rohbauarbeiten)

07/2022  Einzug erster Mieter*innen in das Wohnheim

 

Ausblick

Herbst 2022 Eröffnung der Mensa & des Wohnheims

FAQs 

Was wird auf dem Gelände der Ulmenstraße 45 gebaut werden?

Auf dem Grundstück der Ulmenstraße 45 werden bis zum Wintersemester 2022/23 eine Mensa mit 400 Sitzplätzen und ein Wohnheim mit 70 Zimmern in 32 Wohneinheiten entstehen.

 

Warum braucht es eine neue Mensa und ein neues Wohnheim?

Als Studierendenwerk haben wir einen Versorgungsauftrag gegenüber den Studierenden. Der Ulmencampus der Universität Rostock wird in den nächsten Jahren noch weiter ausgebaut werden, sodass mehr Studierende am Campus präsent sein werden. Die Kleine Mensa Ulme, die zuvor auf dem Grundstück die Essensversorgung übernahm, war von Anfang an nur als Übergangslösung gedacht. Auch die jetzt bestehende Mensa Ulme im Haus 5 auf dem Ulmencampus ist eine Interimsmensa, da die Universität Rostock das Gebäude zukünftig selbst benötigt. Eine neue Mensa ist daher dringend notwendig, um unserem Versorgungsauftrag bedarfsgerecht erfüllen zu können.

Seit Jahren gibt es in Rostock eine studentische Wohnungsnot. Wir mussten in den vergangenen Jahren bis zu 1.500 Anträge auf einen Wohnheimplatz ablehnen, da unsere bisherigen Kapazitäten nicht ausreichen. Mit dem neuen Wohnheim und den 70 zusätzlichen Wohnheimplätzen in direkter Campusnähe können wir der studentischen Wohnungsnot an bezahlbaren Wohnraum etwas entgegenwirken.

 

Wieso werden Mensa und Wohnheim zwingend auf dem Gelände der Ulmenstraße 45 entstehen?

Der Standort Ulmenstraße ist sowohl für die Mensa als auch das Wohnheim durch die direkte Nähe zum Ulmencampus ideal. Außerdem war das Grundstück zum (erneuten) Beginn der Planungen im Jahr 2016 bereits im Besitz des Studierendenwerks, sodass die Nutzung des vorhandenen Baugrundstücks naheliegend ist. Für eine Verortung der Mensa direkt auf dem Ulmencampus standen zu Projektbeginn nicht ausreichend Flächen zur Verfügung, da am Standort auch eine Bibliothek errichtet werden soll. Im Zusammenhang mit der gesamten Entwicklung des Ulmencampus wurde die Entscheidung getroffen, die Mensa auf der Ulmenstraße 45 anzusiedeln.

 

Bis wohin geht das Grundstück des Studierendenwerkes?

Um das Bauvorhaben zu realisieren musste noch eine Teilfläche hinzugekauft werden. Der Besitzübergang ist im Mai 2020 erfolgt. Die Grenze ist die gerade Linie hinter der inzwischen abgerissenen Mensa Kleine Ulme auf der rechten Seite und etwas in der Mitte der dort noch stehenden baufälligen Baracke auf der linken Seite. Beide Rotbuchen stehen seit Kurzem auf dem Grundstück des Studierendenwerks.

 

Seit wann laufen die Planungen? Welche Verzögerungen gab es? Wie sieht der Zeitplan aus?

Seit Antritt des Geschäftsführers des Studierendenwerks, Kai Hörig im November 2015, wurde die Planungen einer Mensa am Ulmencampus neu aufgenommen. Das Bestandgebäude war inzwischen teilweise eingestürzt und die ursprünglich nur für vier Jahre geplante Mensa Kleine Ulme in Verbindung mit der Cafeteria im Keller des Hauses 1 auf dem Ulmencampus kaum noch zu bewirtschaften. Von September 2016 bis Mai 2017 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt.  Im Anschluss erfolgte die Einreichung einer Bauvoranfrage, welche im September 2017 bewilligt wurde. Im November 2017 begann der Abriss des Bestandsgebäudes. In der Zeit von November 2017 bis Oktober 2019 wurde die Vorplanung bis zur Genehmigungsplanung erstellt. Durch die immensen Kostensteigerungen in der Baubranche in dieser Zeit und durch die sehr begrenzten Mittel mussten wir die Planungen mehrmals abändern, um in einem vertretbaren und auch finanzierbaren Kostenrahmen zu bleiben. Das Budget musste zudem mehrere Male angehoben werden, wodurch die Finanzierung stets neu geprüft werden musste. Dies führte zu einer erheblichen Verzögerung des Bauprojekts. Am 15. Juni 2020 erfolgte der erste Spatenstich für den Neubau. Im Anschluss begannen die Rohbauarbeiten. Die neue Mensa und das neue Wohnheim werden offiziell am 28. September 2022 offiziell eröffnet. Der erste Öffnungstag der neuen Mensa wird der 4. Oktober 2022 sein. 

 

Welche Kosten fallen an und wer bezahlt diese?

Die Gesamtkosten des Neubaus belaufen sich auf circa 17 Millionen Euro (Stand: 05.06.2020). Ein Teil der Finanzierung erfolgt durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

Kosten Mensa: ca. 11 Millionen Euro

Kosten Wohnheim: ca. 6 Millionen Euro

Die Kosten für die Mensa werden vom Land übernommen. Für das Wohnheim erhielten wir über das Förderprogramm des sozialen Wohnungsbaus eine Förderung in Höhe von 25 % der Baukostensumme.Die verbleibenden oder nicht bewilligten Mittel werden aus Eigenmitteln und Krediten finanziert.

Die Zuschüsse sind wichtig, da nur so sozialverträgliche Preise in den Mensen und Mieten in den Wohnheimen für die Studierenden erreicht werden können.

 

Warum konnte die alte Klinik nicht erhalten werden?

Das vorherige Gebäude war durch den sehr langen Leerstand bereits vor dem Abriss in einem sehr schlechten Zustand (eingebrochene Decken, hohe Feuchtigkeit im Haus). Seit dem eigentlichen Elisabethheim (bis 1946) gab es zahlreiche Um- und Anbauten, von denen sich Gebäudeteile bereits lösten. Ein baufachliches als auch ein wirtschaftliches Gutachten belegten, dass eine Sanierung nicht zumutbar ist. Zudem hätte die vorgesehene Nutzung (Mensa und Wohnheim) auf dem Grundriss des Bestandsgebäudes nicht wirtschaftlich realisiert werden können. 

 

Stand das Bestandsgebäude unter Denkmalschutz?

Nein, es wurden zwei Anträge auf Denkmalschutz gestellt – in den Jahren 2006 und 2016. Beide Anträge wurden abgelehnt.

 

Wie hat sich die die Kubatur des neuen Gebäudes ergeben?

Die Kubatur wurde mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. Durch die stadtplanerischen Vorgaben (z.B. durch die umliegenden Gebäude), den Baumschutz der beiden denkmalgeschützten Rotbuchen, die Vorgartensatzung der KTV, die notwendige Funktionalität des Gebäudes (Mensa und Wohnheim), aber auch durch das begrenzte Budget war der Spielraum bei der Kubatur gering. Das geplante Gebäude wird sich mit seiner Kubatur optimal in die KTV einfügen: Die Höhe und die Flucht des Gebäudes wurden an die jeweiligen Nachbarbebauungen angepasst. Die Mensa nimmt zudem in der Fassadenfarbe den roten Backstein der benachbarten KOE auf. 

 

Warum ist die Mensa nicht komplett erdgeschossig?

Die Variante mit einer komplett erdgeschossigen Mensa haben wir geprüft. Damit die Mensa vollständig im Erdgeschoss liegt, hätten wir sie weiter in den hinteren Teil des Grundstückes bauen müssen. Dies ist jedoch aufgrund der Baumschutzzone um die naturdenkmalgeschützten Rotbuchen nicht möglich. Zudem hätten wir in dieser Variante auf Sitzplätze verzichten müssen, wodurch die Mensa in ihrer Funktionalität nicht mehr ausreichend gewesen wäre.

Aufgrund der Kostenexplosion in der Baubranche mussten wir die Mensa und das Wohnheim mehrmals umplanen. Die jetzige Variante beinhaltet die Küche und Technik der Mensa im Erdgeschoss und die Sitzplätze in der oberen Etage. Dies war die kostenseitig und von der Funktionalität die beste Lösung.

 

Welche Änderungen gibt es im jetzigen Bauantrag zur 2017 bestätigten Bauvoranfrage?

In der Planung ist es uns gelungen, auf die geplante Tiefgarage und einen Keller komplett zu verzichten. Das hilft Kosten zu sparen, vermeidet aber auch einen zeitaufwändigen Aushub, welcher sich auch negativ auf die Rotbuchen hätte auswirken können. Das Gebäude ist durch die Umplanungen etwas kleiner geworden als es ursprünglich geplant war.

 

Wieso wird die neue Mensa eine Rolltreppe haben? Ist das nicht unnötiger Luxus?

Da keine Sitzplätze im Erdgeschoss der Mensa möglich waren, musste die Mensa zweigeschossig werden und die Sitzplätze im oberen Teil des Gebäudes untergebracht werden. Die Studierenden müssen mit ihren vollen Tabletts und dem eigenen Gepäck in den oberen Teil der Mensa gelangen. Das ist für Mensen nichts Unübliches. Eine Rolltreppe soll die Wegführung optimieren und die Gefahr, etwa Getränke oder Essen auf der Treppe zu verschütten oder auch zu stolpern, verringern.

 

Wie kann man sich die Wohngemeinschaften im neuen Wohnheim vorstellen?

Es werden vorrangig Zweier- und Dreier-Wohngemeinschaften gebaut. Die Wohngemeinschaften haben jeweils eine gemeinsame Küche mit Sitzmöglichkeit und ein gemeinsames Bad mit Dusche. Die Zimmer sind in der Regel circa 13 m2 groß.

 

Wie teuer wird die Miete in dem neuen Wohnheim sein?

Die tatsächliche Miethöhe wird davon abhängig sein, wie hoch der Landeszuschuss für das Wohnheim sein wird. Mittel für den Wohnheimbau sind im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankert. Die Baukosten sind im Vergleich zu früheren Bauprojekten sehr hoch, was sich auch auf die Miete auswirken wird. Derzeit hat das Studierendenwerk über alle seine Wohnheimplätze eine Durchschnittsmiete (pauschale all-inclusive Miete) von ca. 250 Euro je Monat. Für den Neubau orientieren wir uns am Wohngeldzuschuss im BAföG, der derzeit bei 360 Euro liegt. Kalkuliert wird in jedem Fall eine Kostenmiete, d.h. wir erwirtschaften keine Gewinne.

 

Wird es Wohnungen für Studierende mit Kind im neuen Wohnheim geben?

Im neuen Wohnheim werden überwiegend Zweier-WGs gebaut, die dann auch von Studierenden oder studentischen Familien mit Kind genutzt werden können.

 

Wird es Gemeinschaftsräume im Wohnheim geben?

Ja, im Wohnheim gibt es zwei Räume mit jeweils circa 20 m2 für die gemeinschaftliche Nutzung. Wir haben und für eine große Gemeinschaftsküche und einen Fitnessraum entschieden. 

 

Wie barrierefrei ist das neue Wohnheim?

Im Wohnheim wird es 14 barrierefreie Wohnheimplätze inklusive einer rollstuhlgeeigneten Wohnung geben. Das Wohnheimgebäude an sich ist barrierearm gestaltet. Es wird einen Aufzug für das Wohnheim geben, sodass die Studierenden mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder auch mit einem Kinderwagen auch die anderen Etagen erreichen können. 

 

Wie barrierefrei ist die neue Mensa?

Die Mensa wird komplett barrierefrei sein und wird voraussichtlich sowohl über eine Rolltreppe und in jedem Fall über einen Aufzug verfügen. Eine stufenlose Rolltreppe ist baulich leider nicht möglich gewesen, da diese zu lang gewesen wäre. Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (etwa Rollstuhlfahrer*innen) oder auch mit einem Kinderwagen wird es verschiedene weitere Unterstützungen geben, so das Essen in unserer Mensa weitgehend selbstbestimmt erfolgen kann.

 

Was bedeutet die Einordnung der beiden Rotbuchen als Naturdenkmal?

Die beiden Rotbuchen auf dem hinteren Teil des Grundstücks zur Waldemarstraße hin stehen seit 2017 unter Naturdenkmalschutz. Da Rotbuchen sehr empfindliche Wurzeln haben, gibt es eine breite Schutzzone um die Bäume herum, die nicht neu bebaut werden darf. Den Schutz der Bäume haben wir von Anfang an unterstützt. Der Schutz der beiden Bäume hatte einen erheblichen Einfluss auf die Planung.

 

Welche Rolle spielt der Artenschutz bei dem Projekt?

Geschützt wird der Bestand an Fledermaus- und Brutvogelarten. Das sind zum Beispiel Haussperlinge, Blaumeisen und Rotkehlchen. Die lokale Population soll erhalten bleiben. Wir halten uns streng an die Verbote im Bundesnaturschutzgesetz.

Der frühere Gehölzbestand wird durch das geplante Vorhaben nicht beseitigt, sondern hinsichtlich Größe, Qualität und Funktion vergleichbarer Gartenstrukturen ersetzt werden. Die geplante neue Pflanzung umfasst mehr Baumpflanzungen als rechnerisch notwendig sind.

Alle Handlungen erfolgen in enger Abstimmung mit Fachexperten und den zuständigen Ämtern sowie stets mit Genehmigung.

 

Wird die KTV-Vorgartensatzung umgesetzt?

In der Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV) existiert seit Kurzem eine Vorgartensatzung, die u.a. besagt, dass mindestens 50 Prozent der Vorgartenfläche begrünt sein muss. Die Vorgartensatzung haben wir bereits vor ihrer Beschlussfassung in unserer Planung beachtet und sie wird auch in der Planung umgesetzt.

 

Wird durch das Studierendenwohnheim die Parkplatzsituation in der KTV nicht noch angespannter?

Nein, davon gehen wir aus unterschiedlichen Gründen nicht aus. Die Studierenden, die sich für einen Wohnheimplatz im Studierendenwerk entscheiden, haben oftmals nur ein geringes Budget und daher in der überwiegenden Mehrheit kein eigenes Auto. Außerdem haben wir einen hohen Anteil internationaler Studierender in unseren Wohnheimen (derzeit bei rund 54 Prozent). Sofern diese ein eigenes Auto haben, wird es in der Regel nicht mit nach Deutschland gebracht. Darüber hinaus wird das Wohnheim in der Ulmenstraße 45 von Anfang an als „Fahrrad-Wohnheim“ beworben. 

 

Welche zusätzlichen Maßnahmen zum Grün sind geplant? Bleibt der Park erhalten? Kann man weiter über das Grundstück zur Waldemarstraße laufen?

Trotz der Baumaßnahmen haben wir so viele Bäume wie möglich auf dem Grundstück erhalten. Wenn wir Bäume fällen mussten, haben wir Ersatzpflanzungen vorgenommen. 

Der Park sowie ein Weg zur Waldemarstraße bleibt auf unserem Grundstück erhalten und ist weiterhin öffentlich zugänglich.

 

Was wird mit der Baracke auf dem hinteren Teil des Grundstücks passieren?

Die Baracke steht nur mit einer Hälfte auf dem Grundstück des Studierendenwerks. Daher können wir über die Baracke nicht allein verfügen. Ein Abriss ist seitens des Studierendenwerks derzeit nicht beabsichtigt. Die Baracke beherbergt eine Vielzahl unterschiedlicher Tierarten und dient unter anderem als Brut- und Niststätte für Fledermäuse.

 

Warum wurde die Magnolie auf dem Grundstück im April 2020 umgesetzt?

Bäume sollten entweder im Herbst oder im Frühjahr vor der Blüte umgesetzt werden. Im Herbst 2019 waren unsere Planungen noch nicht so weit vorangeschritten, dass wir einen genehmigungsfähigen Antrag auf Fällung oder Umpflanzung der Magnolie hätten stellen können. Als der notwendige Planungsstand erreicht war und wir einen geeigneten neuen Standort für die Magnolie gefunden hatten, entschieden wir uns gegen einen Fällantrag und für eine Umpflanzung des Baumes. Dies führten wir in enger Absprache mit dem Grünamt und unseren Fachexperten unter vielfältigen Auflagen im April 2020 durch. Der Baum hat die Umpflanzung bislang gut angenommen (Stand: 09/2022).

 

Wird die Stellplatzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umgesetzt?

Ja, die Stellplatzsatzung wird für das Wohnheim von uns sogar „übererfüllt“. Laut Satzung sind wir verpflichtet pro zwölf Wohnheimplätze einen PKW-Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Dem sind wir in der Planung selbstverständlich nachgekommen. Für jeden zweiten Wohnheimplatz haben wir die Auflage einen Radstellplatz bereitzustellen. Wir haben uns jedoch dafür entschieden, für alle Wohnheimbewohner*innen einen Radstellplatz zu schaffen. Diese Radstellplätze sollen auch überdacht und abschließbar sein. Wir werden das Wohnheim auch als ein Wohnheim für Radfahrer*innen bewerben. Auch für die Mensa-Gäste wird es Fahrradständer geben. Um die Mobilität weiter zu fördern, wird es auch Stellplätze für Lastenfahrräder geben. Zudem planen wir, zwei CarSharing-Plätze auf dem Gelände zu schaffen. 

 

Was wird zusätzlich für die Mobilität der Studierenden getan?

Am Standort stellen wir uns auch eine Fahrrad-Service-Station vor, an der den Studierenden das nötige Werkzeug zur Verfügung steht, um kleinere Reparaturen an ihren Rädern durchzuführen und natürlich die Reifen aufzupumpen. Außerdem wird es Stellplätze für Lastenfahrräder geben.Zudem planen wir, zwei CarSharing-Plätze auf dem Gelände zu schaffen. 

 

Ist durch die neue Mensa mit einem stärkeren PKW-Verkehr zu rechnen?

Nein, davon gehen wir nicht aus. Unsere Hauptzielgruppe sind die Studierenden, welche direkt am Campus Ulmenstraße studieren. Außerdem ist die Mensa gut zu Fuß, mit dem Rad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Campus-Linie) erreichbar.

 

Wer darf dann in der neuen Mensa essen?

In unseren Mensen ist jede*r willkommen. Mensen sind jedoch keine öffentlichen Gaststätten, sondern haben den Auftrag Studierende preiswert zu versorgen. Solange wir freie Kapazitäten haben, freuen wir uns über jeden Gast!

 

Wie stark wird der Lieferverkehr durch die neue Mensa sein?

Der Lieferverkehr wird einen ähnlichen Umfang einnehmen wie bei der Kleinen Mensa Ulme. Die Liefereinfahrt wird wie bisher auf der rechten Seite (zur KOE hin) verlaufen. Gewendet werden kann dann direkt auf dem Grundstück, um den Verkehr der Ulmenstraße dadurch nicht zu beeinträchtigen.

 

Wie soll an das alte Gebäude erinnert werden?

Bereits in den Anfängen des Projekts kristallisierte sich heraus, dass das neue Gebäude auch die langjährige Standortgeschichte aufnehmen soll. Hierzu erhielten wir viele wertvolle Anregungen von Anwohner*innen und dem Ortsbeirat. Anfang 2020 schlugen wir dem Ortsbeirat der KTV drei mögliche Fassadengestaltungen vor. Die Mehrheit sprach sich für eine Fassade mit einem roten Klinkerband aus, das einen visuellen Bezug zur ehemaligen Klinik bzw. dem ehemaligen Elisabethheim herstellt. Innerhalb des Gebäudes wollen wir mit Bildern und Informationen an die Standortgeschichte bzw. das frühere Gebäude erinnern.

Wo kann ich mich zu aktuellen Sachständen zum Bauprojekt informieren?

Wir informieren neue Sachstände zum Projekt immer auf unserer Website: www.stw-rw.de

Zusätzlich informieren wir über Facebook und Instagram.

Wer sich die Infos bequem ins E-Mail-Postfach liefern lassen möchte, kann sich in unseren Newsletter zur Ulmenstraße 45 eintragen. 


Ihre Ansprechpartner

Laura Heinrich
Abteilung: Geschäftsführung
Aufgabe: Unternehmenskommunikation
Kontakt: Tel.: 0381 / 4592 806
  Fax: 0381 / 4592 999
  E-Mail: kommunikation@stw-rw.de
Adresse: St.-Georg-Str. 104-107, 18055 Rostock
Unsere Sprechzeiten:
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr