Studierendenwerk Rostock-Wismar

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar ist bemüht, seine Website gemäß § 13 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) sowie der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer aktuell gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen. ​

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten und mobilen Ansichten, die zu der Domain stw-rw.de gehören.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt des Studierendenwerks Rostock-Wismar ist teilweise barrierefrei. Manche aktuellen Inhalte und technische Funktionen erfüllen die Maßgaben von BITVO M-V und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2, Konformitätsstufen A und AA). Dennoch bestehen einzelne Barrieren, die im Folgenden aufgeführt sind: ​

Nicht vollständig barrierefreie Inhalte und Funktionen

Begründung für verbleibende Barrieren

Die Website des Studierendenwerks Rostock-Wismar umfasst eine Vielzahl von Inhalten, die von verschiedenen Mitarbeitenden gepflegt und aktualisiert werden. Redaktionelle Versäumnisse und technische Einschränkungen lassen sich angesichts der Komplexität und des Umfangs der bereitgestellten Materialien nicht vollständig vermeiden. Besonders ältere PDF-Dokumente benötigen erhöhte personelle und technische Ressourcen für eine barrierefreie Überarbeitung. Es wird laufend daran gearbeitet, die verbliebenen Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Erstellung und Überprüfung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.10.2025 erstellt und beruht auf einer internen Selbstbewertung. Die Erklärung wird regelmäßig aktualisiert. ​

Feedback-Mechanismus und Kontakt

Hinweise, Fragen oder Anforderungen barrierefreier Alternativen steht folgender Kontakt zur Verfügung:

Emely Wiener

Stabsstelle Unternehmenskommunikation

St.-Georg-Straße 104-107

18055 Rostock

Telefon: +49 (381) 4592-806

E-Mail: kommunikation@stw-rw.de

Barrierefreie Versionen von Dokumenten werden auf Anfrage innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung gestellt. Alle Anfragen werden innerhalb der gesetzlichen Frist (sechs Wochen) beantwortet.

Schlichtungs- und Durchsetzungsverfahren

Falls innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Rückmeldung erfolgt oder der Umgang mit Barrierefreiheitsmängeln nicht ausreichend erscheint, kann ein Antrag bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit gestellt werden:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V

Werderstraße 124

19055 Schwerin

Telefon: +49 (385) 588 193 46

E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Weitere Informationen zum Verfahren sowie ein online-basiertes Beschwerdeformular finden sich unter www.barrierefreies-web-mv.de.

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar plant eine vollständige technische und gestalterische Neugestaltung der Website für das Jahr 2027. Ziel ist es, die Barrierefreiheit auf dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Bis zur Realisierung dieser Maßnahmen wird weiterhin an der schrittweisen Optimierung der bestehenden Seite gearbeitet.

Diese Erklärung wird laufend aktualisiert und überprüft, um zukünftige Verbesserungen in der Barrierefreiheit proaktiv umzusetzen und einen größtmöglichen, inklusiven Zugang zu gewährleisten.