Das Studierendenwerk Rostock-Wismar muss aufgrund der Energiekrise den Semesterbeitrag für die Studierenden der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater Rostock und der Hochschule Wismar deutlich anheben. Ab dem Sommersemester 2023 steigt der Semesterbeitrag um 18,00 EUR von derzeit 75,00 EUR auf 93,00 EUR. Der Aufsichtsrat des Studierendenwerks stimmte gestern Abend (19.09.2022) der Erhöhung um 24 % zu. Die Anhebung um 18,00 EUR ist die stärkste Semesterbeitragserhöhung in der Historie des Studierendenwerks.
Aufgrund der Energiekrise kam der Aufsichtsrat des Studierendenwerks Rostock-Wismar in einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen. In der Sitzung wurde intensiv darüber diskutiert, wie das Studierendenwerk die Erfüllung seiner Aufgaben und die Wirtschaftlichkeit trotz der Kostenexplosionen, insbesondere im Bereich der Energie, sicherstellen kann. Da die eigenen Erlöse des Studierendenwerks und die Zuschüsse des Landes Mecklenburg-Vorpommerns die gestiegenen Aufwände und Mehrkosten nicht mehr decken können, stimmte der Aufsichtsrat des Studierendenwerks Rostock-Wismar für eine außerplanmäßige Erhöhung des Semesterbeitrags um 18,00 EUR zum Sommersemester 2023. Ursprünglich war die nächste Erhöhung des Semesterbeitrags erst für das Sommersemester 2024 vorgesehen. Zum Sommersemester 2024 sollte der Semesterbeitrag von 75,00 EUR auf 80,00 EUR steigen.
„Dieser Schritt ist notwendig, um den Betrieb der Mensen sowie das Leistungsangebot in unseren Sozialen Diensten weitestgehend sicherzustellen. Ohne diese Semesterbeitragserhöhung wären die Essenspreise in unseren Mensen für einen Großteil der Studierenden nicht mehr bezahlbar. Somit würden wir unseren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen“, begründet der Geschäftsführer des Studierendenwerks, Kai Hörig, die geplante Semesterbeitragserhöhung. „Wir mussten jetzt schnell handeln, da das Genehmigungsverfahren und die Umsetzung der Semesterbeitragsanpassung an den Hochschulen einer längeren Vorlaufzeit bedürfen.“
Nach derzeitigen Hochrechnungen des Studierendenwerks betragen die Mehrkosten für das Jahr 2023 in den Mensen allein durch die Energiekostensteigerungen bereits 900.000 EUR. Hinzu kommen noch die gestiegenen Preise für die Wareneinsätze und weitere Kostensteigerungen auf dem Markt. Dieses Defizit muss durch die drei Finanzierungsquellen der Mensen (eigene Erträge, Landeszuschüsse und Semesterbeiträge) ausgeglichen werden. „Trotz der hohen Semesterbeitragserhöhung müssen wir die Essenspreise um durchschnittlich 0,71 EUR pro Portion anheben, wenn keine Leistungen abgebaut werden sollen“, informiert der Geschäftsführer weiter. Derzeit kostet eine Mahlzeit im Studierendenwerk im Durchschnitt 3,01 EUR. Rein rechnerisch hätten die Portionen ohne eine Semesterbeitragserhöhung sogar um 1,12 EUR angehoben werden müssen. Um einen vollen Ausgleich des Defizits zu erreichen und somit die Mensapreise stabil zu halten, wäre sogar eine Anhebung des Semesterbeitrags um 49,00 EUR notwendig gewesen. Diese Zahlen basieren auf der derzeitigen Datenlage und den aktuellen Hochrechnungen des Studierendenwerks. Die wesentlichen Preistreiber sind die Energiekosten sowie der gestiegene Wareneinsatz. Preisliche Schwankungen auf dem Markt sowie staatliche Unterstützungen können das verbleibende Defizit und damit die tatsächlich notwendige Anhebung der Essenpreise sowohl nach unten als auch nach oben beeinflussen.
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Anhebung des Semesterbeitrages in EUR
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Essenpreis in EUR
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Steigerung in EUR
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Steigerung in %
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Wirtschaftsplan 2022
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3,01
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Hochrechnungen für 2023
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0
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4,13
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1,12
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37
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18
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3,72
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0,71
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23
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49
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3,01
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0,00
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0
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„Die Energiekrise und die damit verbundenen Kostensteigerungen führen zu einer zusätzlichen Belastung der Studierenden. Mit der höchsten Semesterbeitragsanpassung in unserer Historie leisten die Studierenden mehr als jemals. Wenn Rücklagen bei den Studierenden vorhanden waren, wurden diese bereits größtenteils in der Corona-Krise aufgebraucht. Jetzt muss staatliche Unterstützung folgen“, fordert Kai Hörig. „Die bereits zugesagte Steigerung der Landeszuschüsse für den Betrieb der Mensen im aktuellen Doppelhaushalt wird von den derzeitigen Preisentwicklungen bereits überholt. Somit sind weitere staatliche Maßnahmen zum Erhalt eines für alle Studierenden bezahlbaren Essenangebotes notwendig. Ob direkt durch finanzielle Zuwendungen oder durch beispielsweise einen Strompreisdeckel für Mensen. Wir wollen eine Einschränkung unseres Leistungsangebots zum Nachteil der Studierenden unbedingt vermeiden.“ Einschränkungen könnten die Öffnungszeiten der Mensen sowie das Essensangebot betreffen oder die vorübergehende Schließung einzelner Mensen bedeuten.
Keinen Einfluss hat der Semesterbeitrag auf die Höhe der Mietpreise in den Wohnheimen des Studierendenwerks. Das Studierendenwerk ist gesetzlich verpflichtet mit den Wohnheimen eine kostendeckende Miete zu erzielen. Mit den Mieten wird kein Gewinn erwirtschaftet. Nach derzeitigem Stand wird es zum 1. Januar 2023 eine Mietanhebung um 25,00 EUR pro Wohnheimplatz geben, um so zumindest einen Großteil der Energiekostensteigerungen zu finanzieren.
„Im Bereich des Wohnens ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, dass ein staatlicher Energiekostenzuschuss für Studierende analog zur Corona-Überbrückungshilfe bereitgestellt wird, um soziale Härten der Studierenden abzufedern. Es darf nicht sein, dass Studierende aus finanzieller Not heraus ihr Studium abbrechen müssen oder gar nicht erst beginnen können“, plädiert der Geschäftsführer.
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