FAQ
Gibt es bei der Rückzahlung des Darlehensteil eine Maximalgrenze?
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Ja, Sie müssen maximal 10.010 Euro zurückzahlen.
Ist ein Auslandspraktikum förderungsfähig?
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Ein Auslandspraktikum im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung kann gefördert werden, wenn es laut Prüfungsordnung vorgeschrieben und inhaltlich geregelt ist.
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen. mehr...
Was versteht man unter Fachrichtungswechsel?
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Ein Fachrichtungswechsel liegt vor, wenn der begonnene Studiengang aufgegeben und ein neuer Studiengang aufgenommen wird. Das kann zum Beispiel ein Wechsel vom Theologie- zum Medizinstudium sein.
Bei Lehramtsstudiengängen ist der Wechsel von einem Studium für ein bestimmtes Lehramt in ein Studium für ein anderes Lehramt ebenfalls ein Fachrichtungswechsel, z.B. vom Lehramt an Realschulen zum Lehramt an Gymnasien oder umgekehrt oder von einem Lehramt mit einem Wahlfach zu einem Lehramt mit zwei Wahlfächern oder umgekehrt.
Der Wechsel kann aus wichtigem Grund bis zum Ende des dritten Fachsemesters förderungsunschädlich vorgenommen werden. Er ist dem BAföG-Amt anzuzeigen.
Was, wenn die Altersgrenze überschritten wird?
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BAföG erhält nur, wer vor Aufnahme des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und bei Beginn des Master-Studiums das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
Das Gesetz sieht aber Ausnahmen vor, so zum Beispiel:
- wenn die Hochschulzugangsberechtigung erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres erreicht wird (Zweiter Bildungsweg oder Zugangsprüfung)
- Erziehung von Kindern bis zu 14 Jahren mehr...
Muss ich als BAföG-Empfänger den Rundfunkbeitrag zahlen?
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Nein, als BAföG-Empfänger können Sie sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen. Den Antrag zur Befreiung von den Rundfunkgebühren müssen Sie schriftlich stellen und Ihren aktuellen BAföG-Bescheid beifügen. Unter www.rundfunkbeitrag.de ist ein Online-Formular verfügbar, das Schritt für Schritt durch den Antrag führt.
Wann bekommt man elternunabhängige Förderung?
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Voraussetzung ist, dass man nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig gewesen sein muss oder nach einer dreijährigen beruflichen Ausbildung drei Jahre Erwerbstätigkeit folgt. Ist die berufliche Ausbildung kürzer, muss die Erwerbstätigkeit um diese Zeit länger ausgeübt werden.
Man kann auch elternunabhängig gefördert werden, wenn man bei Beginn des Ausbildungsabschnittes das 30. Lebensjahr vollendet hat.
Was versteht man unter Leistungsnachweis/Eignungsnachweis?
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Ohne Leistungsnachweis kein BAföG!
Vom 5. Fachsemester an kann Ausbildungsförderung nur noch gewährt werden, wenn:
- ein Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung vorliegt
oder - eine nach Beginn des 4. Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung, aus der ersichtlich sein muss, dass die bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden, Formblatt 5 oder ein Nachweis über die bis dahin erworbene Anzahl von Leistungspunkten (ECTS) vorliegt.
Medizinstudenten erfüllen diese Voraussetzungen mit dem bestandenen Physikum. (Formblatt 5) - ein Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung vorliegt
Was, wenn das Einkommen im Bewilligungszeitraum (also im Jahr des Beginns des Studiums) geringer ausfällt, als im vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung?
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Fällt das Einkommen der Eltern oder eines Elternteils wesentlich geringer aus – so zum Beispiel: bei Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit – kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Formblatt 7
Wird BAföG als Zuschuss oder als Darlehen geleistet?
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BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet. Das heißt: Die Hälfte des Geldes bekommen Sie vom Staat geschenkt! Der Kinderbetreuungszuschlag wird immer voll als Zuschuss geleistet.
Wann muss ich den Darlehensteil des BAföG zurückzahlen?
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Die Rückzahlung des Darlehens beginnt erst fünf Jahre nach dem Erreichen der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) des zuletzt geförderten Studiengangs. Zuständig für die Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Was tun, wenn die Eltern die Mitwirkung verweigern und nicht zahlen?
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Hier empfiehlt sich eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem BAföG-Amt. Das Gesetz sieht in diesem Fall Zwangsmaßnahmen gegen die Eltern vor.
Haben die Eltern zwar mitgewirkt und auf den Bedarf des studierenden Kindes einen Anrechnungsbetrag, den sie dem studierenden Kind nicht auszahlen, kann ein Antrag auf Vorausleistung gestellt werden (Formblatt 8). mehr...
Was, wenn das Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann?
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Liegen Gründe vor, die der Studierende nicht zu vertreten hat, kann die Ausbildungsförderung verlängert werden.
Verzögerungsgründe sind u. a.:
- Krankheit
- Gremientätigkeit
- Behinderung
- Schwangerschaft und Kindererziehung
- erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Mit wie viel BAföG kann ich rechnen?
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Wer anspruchsberechtigt ist, kann bis zu 933,00 Euro monatlich erhalten. Für jedes eigene Kind bis 14 Jahre, das mit Ihnen im Haushalt lebt, erhalten Sie zusätzlich einen Zuschlag von 140 Euro pro Monat. Die genaue Höhe der Förderung hängt von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen und den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern ab.