Studienstarthilfe
Was ist die Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe richtet sich an Studienanfänger*innen, die sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulieren und bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind und aus einkommensschwachen Haushalten stammen. Die Studienstarthilfe beträgt 1.000 Euro und soll dabei helfen, Kosten zu decken, die üblicherweise zum Studenstart anfallen, z.B. für Lehrbücher, Laptops oder Mietkautionen).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um die Studienstarthilfe zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Antragsteller*innen dürfen nicht älter als 25 Jahre sein.
- Im Monat vor Studienbeginn müssen sie Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld) bezogen haben oder aus einem entsprechenden Haushalt stammen.
- Die Hilfe ist nur für die erste Immatrikulation an einer Hochschule oder Berufsakademie vorgesehen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung für die Studienstarthilfe kann ab dem 2. September 2024 ausschließlich elektronisch über das Portal „BAföG Digital“ erfolgen. Der Antrag muss bis zum Ende des Monats gestellt werden, der auf den Ausbildungsbeginn folgt. Für Studierende der Hochschule Wismar endet die Frist am 31.Oktober 2024, für Studierende der Universität und hmt Rostock dementsprechend am 30. November 2024.
Welche Nachweise werden benötigt?
Für die Beantragung sind in der Regel folgende Nachweise erforderlich:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen im Monat vor Studienbeginn.
Was gibt es sonst zu beachten?
Bei der Studienstarthilfe handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Sie wird nicht auf andere Sozialleistungen oder BAföG angerechnet, was bedeutet, dass sie den Anspruch auf weitere finanzielle Hilfen nicht beeinträchtig.