Studierendenwerk Rostock-Wismar

Hilfe zum Studienabschluss

Die Regelstudienzeit ist mit der Förderungshöchstdauer nach BAföG identisch.

Kommt es zu einer Überschreitung der Regelstudienzeit, wird, wenn der Studierende innerhalb von vier Semestern nach Ende der Regelstudienzeit zur Abschlussprüfung zugelassen wird und den Abschluss innerhalb von 12 Monaten laut Prüfungsamt erreichen kann, für diese Zeit noch mit Staatsdarlehen gefördert.