Studierendenwerk Rostock-Wismar

Grundinformation zum BAföG

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar – Amt für Ausbildungsförderung – ist für die Förderung von Studierenden an folgenden Hochschulen zuständig:

Einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Ausbildungsförderung haben Studierende, denen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhält, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder als Ausländer/in eine Bleibeperspektive in Deutschland hat und bereits gesellschaftlich integriert ist (Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, Erlaubnis zum Daueraufenthalt/EG oder Niederlassungserlaubnis). Es empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns, weil die gesetzliche Regelung der Förderungsmöglichkeit von ausländischen Studierenden vielschichtig ist. Das entsprechende Dokument (in der Regel der Pass) ist vorzulegen.

Um BAföG zu erhalten, muss ein formgebundener Antrag gestellt werden.

Das so genannte BAföG wird zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen gewährt. Lediglich der Darlehensteil unterliegt der Rückzahlung. Er ist erst fünf Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit zu erstatten und begrenzt auf 10.010,00 EUR. Die Rückzahlung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt (www.bundesverwaltungsamt.de) in Köln.