Studierendenwerk Rostock-Wismar

Bedarf für Studierende laut BAföG - ab Wintersemester 2024/25

Grundbedarf 475,00 €
Wohnbedarf
  • bei den Eltern wohnend:
  • nicht bei den Eltern wohnend:
59,00 €
380,00 €

Krankenversicherungszuschlag (KV)
über 30 Jahre alt:

102,00 €
max. 185,00 €
Pflegeversicherungszuschlag (PV)
über 30 Jahre alt:
35,00 €
max. 48,00 €
Höchstförderung  
bei den Eltern wohnend: 534,00 €
nicht bei den Eltern wohnend: 855,00 €
nicht bei den Eltern wohnend mit KV und PV: 992,00 €
nicht bei den Eltern wohnen mit KV und PV, über 30 Jahre alt: max. 1.088,00 €