Studierendenwerk Rostock-Wismar

Bedarf für Studierende laut BAföG - ab Wintersemester 2022/23

Grundbedarf 452,00 €
Wohnbedarf
  • bei den Eltern wohnend:
  • nicht bei den Eltern wohnend:
59,00 €
360,00 €

Krankenversicherungszuschlag (KV)
über 30 Jahre alt:

94,00 €
max. 168,00 €
Pflegeversicherungszuschlag (PV)
über 30 Jahre alt:
28,00 €
max. 38,00 €
Höchstförderung  
bei den Eltern wohnend: 511,00 €
nicht bei den Eltern wohnend: 812,00 €
nicht bei den Eltern wohnend mit KV und PV: 934,00 €
nicht bei den Eltern wohnen mit KV und PV, über 30 Jahre alt: max. 1.018,00 €