BAföG-Irrtümer
„Meine Eltern verdienen zu viel.“
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Dass die Eltern zu viel Geld verdienen, ist wohl das häufigste Vorurteil. Aber haben Sie gewusst, dass es keine Maximaleinkommensgrenze bei den Eltern gibt? Von dem Einkommen der Eltern werden sogenannte Freibeträge abgezogen, die immer von den individuellen Lebensumständen abhängen. Gibt es zum Beispiel weitere Kinder oder Verwandte, denen Ihre Eltern unterhaltspflichtig sind? Oder im Haushalt lebende Stiefkinder? Denn hierfür gibt es Freibeträge, die Ihnen zugutekommen.
„Ablehnung vs. Nullbescheid“
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Sie bekommen kein BAföG? Vorsicht: Hier muss zwischen einem Nullbescheid und einer Ablehnung unterschieden werden. Sofern auf Ihrem BAföG-Bescheid eine Förderung von 0,00 Euro ausgewiesen ist und eine Berechnung vorliegt, haben Sie einen sogenannten Nullbescheid. Dabei handelt es sich NICHT um eine Ablehnung! Dieser Berechnung können Sie entnehmen, wie hoch der Betrag ausfällt, den Ihre Eltern an Sie zahlen müssen. Ihrem Bescheid liegt keine Berechnung bei? Dann wurden Sie dem Grunde nach abgelehnt. Dies kann z.B. bei einem Fachrichtungswechsel oder Überschreitung der Förderungshöchstdauer der Fall sein. Dieser Bescheid ist Ihr Nachweis, um andere Sozialleistungen beantragen zu können, z.B. Wohngeld.
„Damit verschulde ich mich doch nur.“
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Diese Angst können Sie streichen! BAföG wird zu 50% als Zuschuss gezahlt und ist damit geschenkt. Die anderen 50% müssen Sie frühestens 5 Jahre nach Beendigung des Studiums zurückzahlen. Grundsätzlich ist es so, dass die Hälfte des BAföG zinslos zurückgezahlt werden muss. Allerdings maximal bis zu einem Betrag von 10.010,00 Euro. Als Beispiel: Wer den Höchstsatz von 855 € für ein Bachelor- und Master-Studium (5 Jahre) erhält, bekommt 51.300 € Förderung – zahlt aber nur 10.010 € zurück – der Rest ist geschenkt. Wer 20 Jahre nach Beendigung des Studiums finanziell nicht in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen, bekommt die Restschuld erlassen. Also: Keine Angst vor Verschuldung!
„Mit BAföG kann ich nebenher kein Geld dazu verdienen – das wird mir doch sofort aufs BAföG angerechnet.“
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Das stimmt nicht. Bis zu 520,00 Euro monatlich bzw. 6.240,00 Euro jährlich können Sie dazuverdienen, ohne dass das eine Auswirkung auf Ihre BAföG-Förderung hat. Sie dürfen selbstverständlich auch mehr dazuverdienen. Wenn Ihr zusätzliches Einkommen jedoch 6.240,00 Euro im Jahr übersteigt, muss es auf Ihren BAföG-Satz angerechnet werden.
„Der Aufwand lohnt sich nicht.“
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Selbst eine geringe Förderung lohnt sich, denn Sie erhalten mit dem BAföG-Bescheid eine Befreiung von der Rundfunkgebühr. Das sind bereits 200,00 € im Jahr, die Sie sparen. Außerdem: Für eine monatliche Förderung von 50,00 € müssten Sie mit Mindestlohnverdienst immerhin über vier Stunden arbeiten gehen. Diese Zeit können Sie besser nutzen!
„Das ist doch viel zu bürokratisch, da sehe ich niemals durch!“
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Zugegeben, auf den ersten Blick sind das wirklich viele bürokratische Formblätter. Aber wenn Sie sich einmal durchgefuchst haben, läuft es beim nächsten Mal wie von selbst. Schauen Sie einfach im BAföG-Amt des Studierendenwerks vorbei, die Mitarbeiter*innen vor Ort füllen gern mit Ihnen den Antrag aus. Übrigens: BAföG beantragen geht auch online auf bafög-digital.de.
„Bevor ich BAföG beziehe, gehe ich lieber arbeiten. Das rechnet sich eher.“
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Nicht unbedingt! Wer nebenbei arbeiten geht, hat weniger Zeit fürs Studium. Dadurch verlängert sich in vielen Fällen die Studienzeit und das wiederrum ist teurer (siehe hierzu auch die Studie: 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes). Außerdem: Wer z.B. 300,00 Euro BAföG erhält, hat circa 25 Stunden mehr Freizeit, als jemand, der für das gleiche Geld arbeiten gehen muss. Lieber ab zum Strand als ab zur Arbeit!
„BAföG kann nur zum Semesterbeginn beantragt werden.”
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Das ist nicht korrekt. BAföG kann jederzeit beantragt werden – auch mitten im Semester. Dann erhalten Sie aber erst ab dem Monat der Antragstellung Ihr Geld, denn BAföG wird nicht rückwirkend gewährt. Die angegebenen Termine sind Empfehlungen unsererseits, damit Sie Ihr Geld schnellstmöglich auf dem Konto haben.
„Der BAföG-Rechner hat angezeigt, dass ich keinen Anspruch auf BAföG habe. Also bekomme ich auch nichts.“
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Vorsicht vor BAföG-Rechnern im Internet. Diese berechnen vieles nur pauschal und beziehen nicht alle möglichen Freibeträge mit ein. Das heißt: Nur, weil der BAföG-Rechner sagt, dass Sie keine Förderung bekommen, kann das in der Realität trotzdem ganz anders aussehen.