Studierendenwerk Rostock-Wismar

Allgemeine Informationen/Antragstellung

Geänderte Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie (Stand: 18.09.2020)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat neue Regelungen für die Förderung von Auslandsaufenthalten während der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich auf der Website des BMBF unter Punkt 3: Regelungen zum Auslandsaufenthalt

Bei Fragen sind unsere Sachbearbeiter*innen gern für Sie da. 


 

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar, Abteilung Ausbildungsförderung, ist für Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten und Schülerinnen und Schüler zuständig, die einen Ausbildungsaufenthalt in Schweden planen.

Für eine Ausbildung in Schweden wird Förderung beim Vorliegen gesetzlich fixierter Voraussetzungen zu Inlandssätzen zuzüglich eines pauschalen Reisekostenzuschlags gewährt.

Gefördert werden kann der Besuch von schwedischen Ausbildungsstätten, die den deutschen Gymnasien ab Klasse 10, Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen gleichwertig sind. Für die beiden letztgenannten muss der Auslandsaufenthalt im Unterrichtsplan vorgeschrieben sein.

Ein Auslandspraktikum im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung kann gefördert werden, wenn es laut Prüfungsordnung vorgeschrieben und inhaltlich geregelt ist.

Die Anträge und notwendigen Nachweise sollten möglichst frühzeitig und vollständig mit den dafür vorgesehenen Formblättern (Formblatt 1, Formblatt 3, Formblatt 6) und idealerweise 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerk Rostock-Wismar gestellt werden.

Hinweis:

Ein Anspruch auf Inlandsförderung besteht während des Auslandsaufenthaltes nicht.

Gern erstellen wir im Zuge der Antragstellung eine Probeberechnung, damit Sie Ihren Aufenthalt besser planen können.

Die Anträge erhalten Sie in jedem Amt für Ausbildungsförderung oder in unserem Downloadbereich.

Für alle Fragen steht Ihnen Ihr Amt für Ausbildungsförderung Rostock gern zur Verfügung.