Antragstellung
Alle Vorteile des BAföG auf einen Blick:
- bis zu 853,00 Euro monatlich
- 50% als Zuschuss geschenkt
- 50% als zinsloses Darlehen
- Rückzahlung erst nach 5 Jahren nach Ende der Regelstudienzeit
- max. Rückforderungssumme: 10.010,00 EUR
- Befreiung von der Rundfunkgebühr
Über BAföG-Leistungen wird auf schriftlichen Antrag entschieden. Hierfür müssen gesetzlich vorgeschriebene Formblätter sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Die notwendigen Formblätter finden Sie in unserem Downloadbereich. Wer die Formblätter zugesandt bekommen möchte, kann uns das schriftlich mitteilen. In diesem Fall fügen Sie bitte einen adressierten DIN A 4-Umschlag mit ausreichender Frankierung bei.
BAföG kann jetzt auch online beantragt werden: BAföG digital
Sie können den Antrag mittels der eID-Funktion Ihres Personalausweises vollständig online übermitteln. Alternativ füllen Sie den Antrag online aus, drucken diesen aus, unterschreiben ihn handschriftlich und senden den Antrag zu uns ins BAföG-Amt.
Um eine fristgemäße Bearbeitung zu sichern, empfiehlt es sich, den Antrag mindestens zwei Monate vor Studienbeginn zu stellen.
Anträge auf Auslands-BAföG für Schweden sollten Sie 6 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes bei uns einreichen, auch wenn Ihnen dann noch keine Zusage der schwedischen Hochschule vorliegt.
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an (§ 15 Abs. 1 BAföG). Um die Frist zu wahren, kann der Antrag zunächst auch formlos gestellt werden.
Erstanträge zur Anspruchssicherung
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ab Wintersemester
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Universität Rostock
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spätestens bis 31.10. des Jahres
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
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spätestens bis 31.10. des Jahres
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Hochschule Wismar
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spätestens bis 30.09. des Jahres
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ab Sommersemester
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Universität Rostock
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spätestens bis 30.04. des Jahres
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
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spätestens bis 30.04. des Jahres
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Hochschule Wismar
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spätestens bis 31.03. des Jahres
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Weiterförderungsanträge zur kontinuierlichen Weiterförderung
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ab Wintersemester
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Universität Rostock
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spätestens bis 31.07. des Jahres
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
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spätestens bis 31.07. des Jahres
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Hochschule Wismar
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spätestens bis 30.06. des Jahres
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ab Sommersemester
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Universität Rostock
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spätestens bis 31.01. des Jahres
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
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spätestens bis 31.01. des Jahres
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Hochschule Wismar
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spätestens bis 31.12. des Jahres
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