Antragstellung
Alle Vorteile des BAföG auf einen Blick:
- bis zu 1.088,00 Euro monatlich
- 50% als Zuschuss geschenkt
- 50% als zinsloses Darlehen
- Rückzahlung erst nach 5 Jahren nach Ende der Regelstudienzeit
- max. Rückforderungssumme: 10.010,00 EUR
- Befreiung von der Rundfunkgebühr
Über BAföG-Leistungen wird auf schriftlichen Antrag entschieden. Hierfür müssen gesetzlich vorgeschriebene Formblätter sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Die notwendigen Formblätter finden Sie in unserem Downloadbereich.
BAföG kann jetzt auch online beantragt werden: BAföG digital
Sie können den Antrag mittels der eID-Funktion Ihres Personalausweises vollständig online übermitteln. Alternativ füllen Sie den Antrag online aus, drucken diesen aus, unterschreiben ihn handschriftlich und senden den Antrag zu uns ins BAföG-Amt.
Um eine fristgemäße Bearbeitung zu sichern, empfiehlt es sich, den Antrag mindestens zwei Monate vor Studienbeginn zu stellen.
Anträge auf Auslands-BAföG für Schweden sollten Sie 6 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes bei uns einreichen, auch wenn Ihnen dann noch keine Zusage der schwedischen Hochschule vorliegt.
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an (§ 15 Abs. 1 BAföG). Um die Frist zu wahren, kann der Antrag zunächst auch formlos gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung zum Wintersemester mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen ist. Um eine lückenlose Förderung sicherzustellen, empfehlen wir, Anträge so früh wie möglich einzureichen.
Weiterförderungsanträge können in der Regel bereits ab Juni gestellt werden. Auch Erstanträge sollten möglichst früh eingereicht werden – sobald feststeht, dass das Studium im Zuständigkeitsbereich unseres Amtes aufgenommen wird.
Je früher der Antrag bei uns eingeht, desto besser kann eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden.
Erstanträge zur Anspruchssicherung
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ab Wintersemester
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Universität Rostock
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spätestens bis 31.10. des Jahres
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
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spätestens bis 31.10. des Jahres
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Hochschule Wismar
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spätestens bis 30.09. des Jahres
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ab Sommersemester
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Universität Rostock
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spätestens bis 30.04. des Jahres
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
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spätestens bis 30.04. des Jahres
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Hochschule Wismar
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spätestens bis 31.03. des Jahres
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Weiterförderungsanträge zur kontinuierlichen Weiterförderung
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ab Wintersemester
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Universität Rostock
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spätestens bis 31.07. des Jahres
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
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spätestens bis 31.07. des Jahres
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Hochschule Wismar
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spätestens bis 30.06. des Jahres
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ab Sommersemester
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Universität Rostock
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spätestens bis 31.01. des Jahres
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
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spätestens bis 31.01. des Jahres
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Hochschule Wismar
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spätestens bis 31.12. des Jahres
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