Bildungskredit
Der Bildungskredit ist eine Form der Fördermöglichkeit für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Er kann auch neben BAföG-Leistungen gewährt werden und ist unabhängig vom eigenen Einkommen und vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten.
Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das in monatlichen Raten von 100,00 EUR, 200,00 EUR oder 300,00 EUR ausgezahlt wird. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Im Bedarfsfall kann die einmalige Zahlung bis zu sechs Raten in einer Summe neben der monatlichen Zahlung beantragt werden.
Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an den 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate) zuzüglich eines Verwaltungskostenaufschlages in Höhe von einem Prozent p. a.. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet.
Der Bildungskredit ist für vier Jahre - beginnend mit der ersten Fälligkeit - tilgungsfrei.
Berechtigte
Gefördert werden in der Regel deutsche Staatsbürger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Studierende, die die Zwischenprüfung bestanden haben.
- Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben.
- Studierende eines Zusatz-, Ergänzung- oder Aufbaustudiums.
- Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.
Ausländische Studierende, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können den Kredit erhalten, wenn z. B. ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist oder der Studierende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. Ausnahmen gibt es im Einzelfall auch für andere Ausländer. Hier sollte eine Beratung im Amt für Ausbildungsförderung wahrgenommen werden.
Grenzen der Bewilligung
Die Bewilligung des Bildungskredites ist nur möglich, solange der Studierende das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in der Regel nur bis zum Ende des 12. Semesters.
Antragsverfahren
Das Antragsformular ist in der Infostelle des Studierendenwerks Rostock-Wismar erhältlich oder kann online unter www.bundesverwaltungsamt.de eingesehen und bearbeitet werden. Die Unterlagen sind an das Bundesverwaltungsamt (BVA) Köln zu senden, welches dann im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides die Kreditgewährung überprüft und ggf. bewilligt.
Bundesverwaltungsamt
Abteilung IV Bildungskredit
50728 Köln
Rückzahlung
Der Bildungskredit ist für vier Jahre – beginnend mit der ersten Auszahlung – tilgungsfrei. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit ist der Kredit in monatlichen Raten von 120,00 EUR zurückzuzahlen. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet.
Wichtig:
Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen für die Vergabe von Bildungskrediten ist begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. Deswegen kann es passieren, dass der Kredit trotz Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen nicht gewährt werden kann, weil die Mittel für das laufende Jahr bereits ausgeschöpft sind. Es besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites.
Bildungskredit Hotline
Tel: 01888-358-4492
Fax: 01888-358-4850
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Ansprechpartnerin Frau Schwarz
Tel: 0381 / 459 28 86
Fax: 0381 / 459 29 40
Sprechzeiten:
Dienstags: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstags: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übersandt, das der Antragsteller mit Unterschrift annimmt. Die Unterschrift ist zu bestätigen (durch eine deutsche Bank oder Kreditinstitut oder durch ein Kreditinstitut mit Sitz in der EU). Sobald das Vertragsangebot bei der KfW eingegangen ist, erfolgt die Zahlung.