Studierendenwerk Rostock-Wismar

KfW-Studienkredit

KfW-Studienkredit & Corona-Pandemie

Vorübergehend können Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit zum Zinssatz von 0 % erhalten:

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Online-Antragstellung KfW-Studienkredit

Bei Fragen wenden Sie sich an Anja Schwarz: a.schwarz@stw-rw.de 

Stand: 10.01.2022


 

Eine Vielzahl von Banken hält für Studierende das Angebot eines Studienkredites bereit. Dieser soll eine Deckung der Lebenshaltungskosten für den Studierenden in der Zeit seines Studiums ermöglichen und stellt eine alternative Finanzierungsmöglichkeit neben BAföG dar. D.h., auch Studierende mit einem Förderungsanspruch nach BAföG können von dieser Möglichkeit der Studienfinanzierung Gebrauch machen. Allerdings gilt es zu beachten, dass die verschiedenen Angebote grundsätzlich nach den Prinzipien eines Darlehens funktionieren, d.h. Abschluss eines Kreditvertrages, Erhalt der vereinbarten monatlichen Auszahlung und die spätere Rückzahlung der Summe über einen bestimmten Zeitraum mit Zins und Tilgung.

Ein Vergleich verschiedener Angebote sowie allgemeiner Informationen zum Thema Studienfinanzierung ist im Internet z.B. unter: www.studienkredit.de möglich.

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar fungiert als Vertriebs- und Ansprechpartner für den Studienkredit der KfW-Bankengruppe, welcher im Folgenden vorgestellt wird:


Konditionen

Der KfW-Studienkredit wird altersabhängig bis zu 14 Fördersemester gewährt, unabhängig von Region, Hochschule oder Studienfach. Weder das Einkommen der Eltern, noch eigene Sicherheiten und Vermögen werden überprüft. Jedoch kann ausnahmsweise wegen bankaufsichtsrechtlicher Regelungen vor der Kreditentscheidung, die Einreichung zusätzlicher Unterlagen bei der KfW zwecks Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich werden.

Die monatlichen Förderbeträge liegen zwischen 100,00 EUR und 650,00 EUR. Sie können den monatlichen Auszahlungsbetrag in jedem Semester innerhalb der genannten Spannbreite neu festlegen. Die Verzinsung ist grundsätzlich variabel. Sie basiert auf einem bestimmten Referenzzinssatz (6-Monats-EURIBOR) zzgl. eines vertraglichen festgelegten Aufschlags. Der aktuelle Soll-Zinssatz ist unter dem Tilgungsrechner der KfW-Bank abrufbar: Tilgungsrechner


Berechtigte

Der KfW-Studienkredit kann von volljährigen Studierenden beantragt werden, die vor Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nachfolgenden Gruppen zählen:

  1. deutsche Staatsbürger/Innen mit inländischer Meldeadresse sowie deren Familienangehörige, ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, die sich mit dem Bundesbürger im Bundesgebiet aufhalten,
  2. EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens 3 Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind, sowie deren Familienangehörige, die sich mit dem EU-Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten,
  3. so genannte Bildungsinländer mit inländischer Meldeadresse, die ihre deutsche Hochschulzugangsberechtigung durch einen Schulabschluss in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

Antragsverfahren

Das Antragsformular für einen KfW-Studienkredit erhalten Sie im Online-Kreditportal unter www.kfw-foerderbank.de. Das Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und dann gedruckt werden. Neben diesen Unterlagen sind

bei Ihrer Ansprechpartnerin Anja Schwarz (a.schwarz@stw-rw.de) einzureichen. Sie überprüft die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, berät Sie zu Ihrem persönlichen Finanzierungsbedarf und bespricht die konkreten Kreditkonditionen. Im Beisein der Sachbearbeiterin erfolgt dann die Unterzeichnung des Darlehensangebots. Im Anschluss leitet sie alle Unterlagen an die KfW-Bank weiter, die dann die endgültige Kreditentscheidung trifft.


Auszahlung

Die Dauer der Auszahlungsphase bei Beantragung der Finanzierung eines grundständigen Erst-/ Zweitstudiums ist vom Finanzierungsbeginn und Ihrem Alter zum 01.04. oder 01.10 vor Finanzierungsbeginn abhängig. Wenn Sie höchstens:

Die Förderung kann auf Ihren Wunsch in der Auszahlungsphase bis zu jedem 15. eines Monats für den Ersten des Folgemonats beendet werden. 

Die monatliche Auszahlungssumme kann während der Laufzeit flexibel angepasst werden. Bei Urlaubssemestern kann die Auszahlung unterbrochen werden.


Rückzahlung

Nach der Auszahlung schließt sich die Karenzphase an, die in der Regel zwischen 18 bis 23 Monaten liegt. Die Karenzphase ist eine tilgungsfreie Zeit, in der Sie, sofern Sie keinen Zinsaufschub gewählt haben, lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zahlen. Auf Ihren Antrag kann die Karenzphase auf bis zu 6 Monate verkürzt werden.

In der darauffolgenden Tilgungsphase zahlen Sie Ihr Darlehen in monatlichen Raten innerhalb von maximal 25 Jahren zurück. Die Mindestrate beträgt 20,00 EUR. Dabei muss die Höhe der Tilgungsrate mindestens so hoch wie der Zinsbetrag sein. In unserer Beratung erläutern wir Ihnen die Rückzahlung noch einmal im Detail. 

Die Tilgungsraten können während der Laufzeit individuell angepasst werden. Sie können Ihren Kredit in jeder Phase vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung wird als außerplanmäßige Tilgung bezeichnet.


Studierendenwerk Rostock-Wismar

Ansprechpartnerin: Anja Schwarz (a.schwarz@stw-rw.de)
Tel: +49 381 4592-600
Fax: +49 381 4592-940

Termine sind nach Vereinbarung möglich. 

KfW-Studienkredit_Informationsblatt.pdf
KfW_Student_loan_info-sheet.pdf