Update zum Heizkostenzuschuss
21.06.2022
Liebe Studierende,
Ende März haben wir Sie über den von der Bundesregierung beschlossenen Heizkostenzuschuss für BAföG-geförderte Studierende informiert. Den Heizkostenzuschuss in Höhe von 230,00 Euro bekommen alle Studierenden, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten. Wenn Sie berechtigt sind, bekommen Sie den Zuschuss automatisch ausgezahlt, eine gesonderte Beantragung ist nicht notwendig. Zum Zeitpunkt unserer letzten Information gingen wir davon aus, dass wir diesen Zuschuss voraussichtlich im Juni auszahlen können. Leider gibt es bei der technischen Umsetzung noch einige Hürden. Das hat zur Folge, dass sich die Auszahlung noch etwas verzögert. Sobald die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung des Heizkostenzuschusses geschaffen sind, werden wir Sie informieren.
Wir bitten Sie daher, von telefonischen Rückfragen zum Heizkostenzuschuss abzusehen.
Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung
des Studierendenwerks Rostock-Wismar