Jetzt die Studienstarthilfe beantragen!
01.03.2025
Liebe Erstsemesterstudierende,
ab sofort können Sie wieder die Studienstarthilfe beantragen! Eine Antragsstellung ist ausschließlich über das BAföG digital-Portal möglich.
Auf der gleichen Seite finden Sie darüber hinaus Informationen dazu, ob Sie über die nötigen Voraussetzungen verfügen, um die Studienstarthilfe zu beantragen.
So funktioniert's:
- Melden Sie sich mit der BundID an.
- Bitte konfigurieren Sie nun Ihren Studienstarthilfe-Antrag. Im Konfigurator werden Ihnen einfache Fragen zu Ihrer aktuellen Situation gestellt.
- Haben Sie die Konfiguration vorgenommen, dann überprüfen Sie Ihre Daten nochmals.
- Die Antragsdaten können Sie nun übernehmen, wenn diese korrekt sind.
- Für den Antrag auf Studienstarthilfe müssen Sie nur wenige Nachweise erbringen. Diese können Sie als PDF, als Foto oder als gescannte Kopie hochladen. Zumindest die Immatrikulationsbescheinigung und ein aktueller Nachweis über den Sozialleistungsbezug müssen eingereicht werden.
- Bitte überprüfen Sie ihre Angaben erneut und senden Sie den Antrag an Ihr zuständiges Amt.
FAQs
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihren Antrag auf Studienstarthilfe nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, stellen können. Für Studierende der Hochschule Wismar endet die Frist am 30. April 2025, für Studierende der Universität und hmt Rostock dementsprechend am 31. Mai 2025.