Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro
21.11.2022
Liebe Studierende,
die Bundesregierung hat eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro für alle Studierenden beschlossen, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Diese Einmalzahlung muss von Ihnen beantragt werden. Ein entsprechendes Online-Portal ist derzeit in der Vorbereitung und wir informieren Sie, sobald Sie die Beantragung vornehmen können. Die Auszahlung ist für Anfang 2023 geplant. Diese Einmalzahlung wird Ihnen nicht aufs BAföG oder andere Sozialleistungen angerechnet.
Zusätzlich erhalten Studierende einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345,00 Euro, wenn sie mindestens einen Monat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 Leistungen nach dem BAföG oder Wohngeld bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen. Dieser Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt und muss nicht beantragt werden. Die technische Umsetzung ist in Bearbeitung und eine Auszahlung ist Anfang des Jahres 2023 vorgesehen. Sobald uns auch hier neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir diese über diesen Newsletter, unsere Website und unsere Social-Media-Kanäle veröffentlichen.
Weitere Informationen zur Einmalzahlung und zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
FAQ Einmalzahlung
FAQ Heizkostenzuschuss
Ihr Amt für Ausbildungsförderung
des Studierendenwerks Rostock-Wismar