BAföG-Reform: Mehr Unterstützung und weniger Bürokratie für Studierende
13.08.2026
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 eine Reform des BAföG beschlossen. Ziel ist es, die Ausbildungsförderung digitaler, unbürokratischer und finanziell attraktiver zu gestalten. Die ersten Änderungen sollen – vorbehaltlich des weiteren parlamentarischen Verfahrens – ab dem 1. April 2027 in Kraft treten.
Mehr Unterstützung bei den Wohnkosten
Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, soll die Wohnkostenpauschale ab dem 1. April 2027 von derzeit 380 Euro auf 440 Euro steigen.
Auch der BAföG-Grundbedarf soll schrittweise erhöht werden. Zum Wintersemester 2027/28 steigt er von derzeit 475 Euro auf 503 Euro. Zum 1. April 2029 soll eine weitere Erhöhung auf 563 Euro folgen.
Darüber hinaus sollen die Freibeträge für das Einkommen der Eltern sowie von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern ab dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Auch die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung werden angehoben.
BAföG-Antrag soll digitaler werden
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Digitalisierung. Die Antragstellung soll künftig – abgesehen von einzelnen Härtefällen – vollständig digital über BAföG-Digital möglich sein. Hilfetexte, Vorauswahlmöglichkeiten und Vollständigkeitsprüfungen sollen die Antragstellung erleichtern. Durch die digitale Übermittlung der Daten an die BAföG-Ämter soll außerdem die Bearbeitung effizienter und schneller werden.
Auch bei den Nachweisen soll es weniger Bürokratie geben: Der bisher erforderliche Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester für die weitere Förderung soll entfallen.
Was bedeutet die Reform für Studierende?
Mit der geplanten Reform sollen Studierende künftig stärker bei den Lebenshaltungskosten unterstützt werden und gleichzeitig weniger Aufwand bei der Antragstellung haben. Die Änderungen betreffen neben dem Studierenden-BAföG auch das Schüler-BAföG sowie weitere Leistungen der Ausbildungsförderung.
Wichtig: Der Kabinettsbeschluss ist noch nicht das endgültige Gesetz. Die Reform muss zunächst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die ersten Änderungen sollen anschließend zum 1. April 2027 in Kraft treten.
Bei Fragen rund um BAföG und Studienfinanzierung steht das Studierendenwerk Rostock-Wismar den Studierenden beratend zur Seite.


















