Liebe Studierende,
für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern jeweils eine Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen. Dadurch konnten BAföG-Empfänger*innen über die ursprüngliche Regelstudienzeit hinaus weitergefördert werden. Allerdings wurden von dieser Regelung weitere Fristen, die für das BAföG relevant sind, wie z.B. die Vorlage des Leistungsnachweises zum 5. Fachsemester nicht umfasst. Somit mussten wir Weiterförderungsanträge ablehnen, wenn Studierende den Leistungsnachweis nicht vorlegen konnten und auch keine Gründe vorlagen, die eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises rechtfertigten.
Das Bildungsministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übermittelte nun einen Erlass vom 29.03.2021 an die BAföG-Ämter, in dem geregelt wird, wie die unterschiedlichen Länderbeschlüsse zur Verlängerung der Regelstudienzeit im BAföG zu werten sind.
Das BMBF legt in dem Erlass fest, dass mit einer Regelstudienzeitverlängerung auch alle weiteren BAföG-relevanten Fristen, wie die Vorlage des Leistungsnachweises, verlängert werden:
„Wenn und soweit das Landesrecht eine Verlängerung der Regelstudienzeit für pandemiebeeinträchtigte Semester regelt, werden die Semester, für welche die Verlängerung der Regelstudienzeit jeweils ausgesprochen wurde, im Hinblick auf termin- bzw. (fach-) semestergebundene BAföG-Vorschriften nicht als (Fach-) Semester angerechnet.“
Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass die Fachsemester nur BAföG-förderungsrechtlich nicht angerechnet werden. Auf das Hochschulrecht und die dortige Anrechnung hat dieser Erlass keine Auswirkungen.
Was bedeutet das nun für Sie?
Wir werden alle Ablehnungsentscheidungen unter Berücksichtigung des oben genannten Erlasses noch einmal überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass aufgrund des Erlasses eine Weiterförderung für Sie grundsätzlich möglich war, werden wir Sie anschreiben. Wenn Sie in den nächsten 6 Wochen keine Nachricht erhalten, aber von dem oben genannten Erlass aus Ihrer Sicht betroffen sind, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Kommiliton*innen weiter!
Ihr Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Rostock-Wismar