Erneute Verlängerung der Regelstudienzeit
19.01.2021
Liebe Studierende,
nach einem Gespräch mit den Hochschulrektor*innen des Landes entschied die Bildungsministerin, Bettina Martin, dass die individuelle Regelstudienzeit auch im Wintersemester 2020/2021 um ein weiteres Semester verlängert wird. Dies gilt für alle Studierenden, die im Wintersemester 2020/2021 an den Universitäten und Hochschulen im Land immatrikuliert und nicht beurlaubt waren. BAföG-Empfänger*innen haben somit ein weiteres Semester finanzielle Sicherheit.
Sollte Ihre Förderungshöchstdauer ursprünglich zum Ende des Wintersemester 2020/2021 erreicht worden sein, können Sie im Sommersemester 2021 weiterhin BAföG erhalten. Reichen Sie dafür bitte den BAföG-Weiterförderungsantrag (Formblatt 9) bei uns ein. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihren Antrag möglichst zeitnah stellen, damit Sie Ihr BAföG schnell auf dem Konto haben und keine Förderungslücken entstehen.
Aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte sich das Studium bei einigen Studierenden, sodass sie z.B. nicht die zu Beginn des 5. Fachsemesters erforderlichen Leistungspunkte nachweisen konnten. Wenn dies auf Sie zutrifft, stellen Sie bitte dennoch einen BAföG-Weiterförderungsantrag und lassen sich von Ihrer Hochschule in Formblatt 5 ihren aktuellen Leistungsstand bescheinigen.
Sofern Ihnen nicht bescheinigt werden sollte, dass Sie die üblichen Leistungen erbracht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch BAföG erhalten. Bitte stellen Sie daher Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag und setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung!
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit nur per E-Mail und Telefon erreichbar sind. Aufgrund der Corona-Pandemie können wir derzeit weder am Standort Rostock noch an der Hochschule Wismar persönliche Sprechzeiten anbieten. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier: Ansprechpersonen
Ihr Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Rostock-Wismar