Studierendenwerk Rostock-Wismar

Aktuelles

BAföG Digital: Jetzt auch als App
BAföG Digital: Jetzt auch als App

07.03.2024

Die kostenlose BAföG Digital-App unterstützt Sie bei der Antragstellung und sorft dafür, dass Sie Ihren Antrag stets im Blick haben: Mit der App können Sie bequem Unterlagen zum bestehenden BAföG-Antrag von Ihrem Mobilgerät an das zuständige Amt übermitteln. Außerdem erhalten Sie Statusmeldungen, sofern Sie dem Push-Benachrichtigungsservice zugestimmt haben. Laden Sie Dokumente einfach per Foto oder Upload aus bestehenden Dateien hoch. Diese werden nämlich komprimiert und nach Vorschau von Ihnen bestätigt. So wird sichergestellt, dass die Nachweise auch lesbar im Amt ankommen. 

Um Dokumente zu Ihrem bestehenden Antrag zu übermitteln, nutzen Sie einfach die Anmeldung per Online-Ausweis (u. a. mit Scan eines QR Codes auf der Hauptseite) oder per Nutzername und Passwort (wie auf der BAföG Digital-Desktopumgebung).

Wichtig ist dabei, dass Sie bereits auf BAföG Digital einen Antrag begonnen oder gestellt haben.

Die BAföG Digital-App verfügt zudem über einen neuen BAföG Rechner: Mithilfe dieses Tools können Sie – auch ohne Anmeldung in der App - Ihren Anspruch und Bedarf auf Ausbildungsförderung ermitteln.

Interesse geweckt? Hier erfahren Sie mehr zur App. 

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Wir bitten um Geduld bei der Bearbeitung Ihrer Anträge
Wir bitten um Geduld bei der Bearbeitung Ihrer Anträge

13.12.2023

Liebe Studierende,

wegen eines enorm hohen Krankenstandes im Bereich der Studienfinanzierung bitten wir Sie hinsichtlich der Bearbeitung Ihrer Anträge um Geduld.

Wie Sie uns helfen können: Wenden Sie sich bitte ausschließlich über per Mail an uns und sehen Sie von telefonischen Anfragen ab.

Wir danken für Ihr Verständnis.

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Neuigkeiten zur Einmalzahlung
Neuigkeiten zur Einmalzahlung

15.02.2023

Liebe Studierende,

es gibt Neuigkeiten zur beschlossenen Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, die an alle Studierenden ausgezahlt wird. Die Website zum Antragsportal ist online und gibt Ihnen im Vorfeld wichtige Hinweise zur Antragstellung. Die Beantragung soll dann ab Mitte März 2023 möglich sein: www.einmalzahlung200.de

Um die Beantragung vorzunehmen, benötigen Sie die BundID, für die Sie sich im Vorfeld registrieren müssen, sofern diese Ihnen noch nicht vorliegt: BundID

Von Ihrer Hochschule erhalten Sie individuelle Zugangsdaten, die Sie für den Antrag benötigen. Mit diesen Zugangsdaten und der BundID können Sie dann die Einmalzahlung voraussichtlich ab Mitte März 2023 beantragen.

Diese Einmalzahlung erhalten alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Das erhaltene Geld wird Ihnen nicht aufs BAföG oder andere Sozialleistungen angerechnet.

Anders als zunächst vermutet, ist das Studierendenwerk Rostock-Wismar NICHT für die Auszahlung des Geldes zuständig. Daher können wir Ihnen keine weiteren Fragen zur Einmalzahlung beantworten. 

Einen Überblick zu den häufigsten Fragen finden Sie ebenfalls auf der Website: FAQ Einmalzahlung

Ihr Amt für Ausbildungsförderung
des Studierendenwerks Rostock-Wismar

 

 

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Auszahlung Heizkostenzuschuss II
Auszahlung Heizkostenzuschuss II

09.02.2023

Liebe Studierende, 

es gibt Neuigkeiten zum Heizkostenzuschuss II, der im Oktober 2022 von der Bundesregierung beschlossen wurde.

Die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses für BAföG-geförderte Studierende in Höhe von 345,00 Euro ist Ende März 2023 geplant. Ein konkretes Datum ist noch nicht bekannt.

Das Geld wird Ihnen automatisch überwiesen, Sie müssen nichts weiter tun. Sie erhalten diesen Zuschuss, wenn Sie mindestens einen Monat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 Leistungen nach dem BAföG oder Wohngeld bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen. Bei Studierenden, die Wohngeld beziehen, wird der Zuschuss über die Wohngeldstelle ausgezahlt. Eine doppelte Auszahlung für Studierende, die sowohl BAföG als auch Wohngeld erhalten, ist nicht zulässig (wird entsprechend zurückgefordert).

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro
Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro

21.11.2022

Liebe Studierende,

die Bundesregierung hat eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro für alle Studierenden beschlossen, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Diese Einmalzahlung muss von Ihnen beantragt werden. Ein entsprechendes Online-Portal ist derzeit in der Vorbereitung und wir informieren Sie, sobald Sie die Beantragung vornehmen können. Die Auszahlung ist für Anfang 2023 geplant. Diese Einmalzahlung wird Ihnen nicht aufs BAföG oder andere Sozialleistungen angerechnet.

Zusätzlich erhalten Studierende einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345,00 Euro, wenn sie mindestens einen Monat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 Leistungen nach dem BAföG oder Wohngeld bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen. Dieser Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt und muss nicht beantragt werden. Die technische Umsetzung ist in Bearbeitung und eine Auszahlung ist Anfang des Jahres 2023 vorgesehen. Sobald uns auch hier neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir diese über diesen Newsletter, unsere Website und unsere Social-Media-Kanäle veröffentlichen.

Weitere Informationen zur Einmalzahlung und zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

FAQ Einmalzahlung
FAQ Heizkostenzuschuss

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BAföG: Nachreichen von fehlenden Unterlagen
BAföG: Nachreichen von fehlenden Unterlagen

09.11.2022

Liebe Studierende,

wir bitten Sie heute um Ihre Mithilfe. Noch immer liegen uns im BAföG-Amt viele unvollständige BAföG-Anträge vor, die ohne die fehlenden Unterlagen nicht beschieden werden können. Mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine detaillierte Checkliste, anhand der Sie eigenständig prüfen können, ob Sie alle erforderlichen Nachweise eingereicht haben. Wenn Dokumente fehlen, reichen Sie diese bitte zeitnah selbstständig nach und warten Sie nicht auf die Aufforderung durch unsere Sachbearbeiter*innen. So können Sie die Bearbeitung Ihres Antrags um Wochen (!) beschleunigen und haben das Geld schneller auf Ihrem Konto.

Trotz der mitgesendeten Checkliste erreichen uns derzeit viele Anrufe von Studierenden, die telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Antrags fragen und wissen möchten, welche Unterlagen noch nachgereicht werden müssen. Diese vielen Anrufe binden bei uns Zeit und Ressourcen. Das hat zur Folge, dass sich die Entscheidungen über BAföG-Anträge verzögern. Darum unsere Bitte an alle, die bisher noch keine Rückmeldung zu Ihrem BAföG-Antrag erhalten haben:

Sehen Sie von diesen Anrufen ab und prüfen Sie bitte selbst anhand der Checkliste, ob und welche Unterlagen Sie noch bei uns einreichen müssen. Damit entlasten Sie uns und tragen Ihren Teil dazu bei, dass Ihr Antrag schneller bearbeitet und beschieden werden kann.

Sollten Sie inhaltliche Fragen zum BAföG haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich selbstverständlich weiterhin telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:

bafoeg@stw-rw.de
0381 4592-600

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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Zweiter Heizkostenzuschuss beschlossen
Zweiter Heizkostenzuschuss beschlossen

24.10.2022

Liebe Studierende, 

die Bundesregierung hat einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Studierende erhalten diesen Zuschuss, wenn sie mindestens einen Monat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 Leistungen nach dem BAföG oder Wohngeld bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen. Der Zuschuss in Höhe von 345,00 Euro wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt und muss nicht beantragt werden. Bei Studierenden, die Wohngeld beziehen, wird der Zuschuss über die Wohngeldstelle ausgezahlt. Eine doppelte Auszahlung für Studierende, die sowohl BAföG als auch Wohngeld erhalten, ist nicht zulässig (wird entsprechend zurückgefordert). Wir können Ihnen leider noch keine genaue Auskunft geben, wann der Heizkostenzuschuss ausgezahlt werden kann.

Sobald uns neue Informationen zum Heizkostenzuschuss vorliegen, werden wir Sie wieder benachrichtigen. 

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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Vorsicht bei kostenpflichtigen BAföG-Anbietern!
Vorsicht bei kostenpflichtigen BAföG-Anbietern!

27.09.2022

Liebe Studierende,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über kommerzielle BAföG-Finanzdienstleister informieren, die über kostenpflichtige Online-Portale eine schnelle und erfolgreiche BAföG-Beantragung versprechen.

Das Heft „Finanztest“ hat bereits im Juni 2022 eine Einschätzung zu den drei BAföG-Antragsassistenten MeinBAföG, StudierenPlus und DeineStudienfinanzierung gegeben. Die BAföG-Antragsassistenten sind laut Finanztest bestenfalls befriedigend, meist nur ausreichend. Die Bewerbung mit „in nur 30 Minuten“ wird als unrealistisch eingeschätzt. Bei zwei Anbietern gibt es deutliche Mängel in der Datenschutzerklärung. Eine Online-Übermittlung an das BAföG-Amt bietet nur ein Anbieter. Zwei der drei Angebote sind kostenpflichtig (25-26 Euro pro Antrag). Insbesondere die Aspekte:

  • Transparenz und Information auf der Website
  • Handhabung und Verständlichkeit der Antragstellung
  • Nutzerfreundliche Navigation

wird von Finanztest als sehr mäßig beurteilt. Die vollständige Einschätzung finden Sie hier: Finanztest zu kommerziellen BAföG-Dienstleistern

Wir sehen diese Anbieter ebenfalls kritisch. Kompetente BAföG-Beratung ist eine Leistung, die wir Ihnen im BAföG-Amt kostenfrei zur Verfügung stellen. Es ist unser gesetzlicher Auftrag, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen und wir füllen den BAföG-Antrag auch gerne mit Ihnen gemeinsam aus. Sie haben gleichermaßen die Möglichkeit, Ihren BAföG-Antrag online zu stellen: BAföG digital

Auch mit den kommerziellen BAföG-Dienstleistern bleibt Ihnen das bürokratische Prozedere und das Zusammensuchen der notwendigen Unterlagen nicht erspart. Die Chance auf BAföG erhöht sich durch die Nutzung der kommerziellen Online-Anbieter nicht. Es ist lediglich eine digitalisierte Form der Antragstellung, die Sie (je nach Anbieter) bis zu 26,00 Euro kosten kann. Diese Dienstleister entstanden, als es das bundeseinheitliche BAföG-Antragsportal www.BAfoeG-Digital.de noch nicht gab. Mit dem im Jahr 2020 eingeführten staatlichen BAföG-Antragsportal „BAföG-Digital“ hat sich die Geschäftsidee überholt.

Fazit: Es wird Geld für Leistungen verlangt, die Sie bei uns im BAföG-Amt kostenfrei erhalten: Kompetente BAföG-Beratung, Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und eine digitale Antragstellung.

Bei Fragen zum BAföG kommen Sie gern auf uns zu.

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Aktuelle Informationen zum Heizkostenzuschuss
Aktuelle Informationen zum Heizkostenzuschuss

18.08.2022

Liebe Studierende, 

heute haben wir einen aktuellen Stand zur Auszahlung des Heizkostenzuschusses für BAföG-geförderte Studierende erhalten. Leider gibt es weiterhin Verzögerungen bei der technischen Umsetzung, sodass voraussichtlich frühestens Ende September 2022 der Heizkostenzuschuss ausgezahlt werden kann. Gern hätten wir Ihnen das Geld früher überwiesen, aber die technische Umsetzung liegt nicht in unserer Hand. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie zudem, wer berechtigt ist, den Zuschuss zu erhalten: Den Heizkostenzuschuss in Höhe von 230,00 Euro bekommen alle Studierenden, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten.

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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27. BAföG-Reform
27. BAföG-Reform

30.06.2022

Liebe Studierende,

die Bundesregierung hat das 27. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Dadurch steigen unter anderem die Bedarfssätze und Freibeträge. Was ändert sich konkret? 

  1. Der BAföG-Grundbedarf steigt – von bisher 427 Euro im Monat auf 452 Euro.
  2. Eine Anhebung findet sich auch beim Wohnzuschlag: Wer nicht bei den Eltern wohnt, hatte bisher 325 Euro für Miete zur Verfügung. Ab Wintersemester 2022/2023 werden 360 Euro für die Miete bereitgestellt.
  3. Eine deutliche Anhebung finden sich auch bei den Freibeträgen für das elterliche Einkommen: Hier gibt es eine Erhöhung um 20 (!) Prozent. Dadurch werden wieder mehr Studierende BAföG-berechtigt.
  4. Der Freibetrag auf das eigene Einkommen wird an die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst, sodass ein Einkommen von 520 Euro monatlich oder 6.240 Euro im Jahr anrechnungsfrei bleibt.  
  5. Auch der Freibetrag für das eigene Vermögen wird deutlich erhöht: Statt 8.200 Euro dürfen Sie ab dem Wintersemester 2022 über ein Vermögen von bis zu 15.000 Euro (wenn Sie unter 30 Jahren sind) verfügen, ohne dass es auf Ihren BAföG-Satz angerechnet wird. Sind Sie älter als 30 Jahre dürfen Sie über ein Vermögen von 45.000 Euro verfügen.
  6. Die Altersgrenze im BAföG wurde von 30 auf 45 Jahre erhöht.
  7. Der Kinderbetreuungszuschlag für Studierende mit Kind steigt von 150 Euro auf 160 Euro.
  8. Der Bedarf für die Kranken- und Pflegeversicherung wird erhöht – von 84 Euro (KV) auf 94 Euro und von 25 Euro (PV) auf 28 Euro. Für alle über 30 Jahren, bei denen keine studentische Krankenversicherung mehr möglich ist, steigt der Bedarf auf bis zu 168 Euro (KV) bzw. 38 Euro (PV).
  9. Zudem passte die Bundesregierung die Rückzahlungsmodalitäten an: Grundsätzlich ist es so, dass die Hälfte der erhaltenen BAföG-Förderung zinslos zurückgezahlt werden muss. Diejenigen, die auch 20 Jahre nach Beendigung des Studiums finanziell nicht in der Lage sind, das anteilige Darlehen zurückzuzahlen, werden von ihrer Restschuld befreit. Diese Regelung gilt zwar bereits seit der letzten BAföG-Novelle, Altschuldner*innen mussten jedoch bis März 2021 einen Antrag stellen, damit diese Regelung auch für sie greift. Dies wurde nun abgeschafft und alle Altschuldner*innen profitieren von den geänderten Rückzahlungsmodalitäten. Mit BAföG müssen Sie also keine Angst vor Verschuldung haben!

Ziel der Novelle ist es, wieder mehr Studierende durch BAföG zu fördern und sie damit in der Studienphase finanziell zu entlasten. Außerdem ist das 28. BAföG-Änderungsgesetz bereits in Planung: In diesem soll ein Notfallmechanismus für bundesweite Notlagen (wie z.B. eine Pandemie) integriert werden, mit dem Sonderförderungen möglich sind.

Damit Sie auch im nächsten Semester Ihr BAföG pünktlich auf dem Konto haben, denken Sie bitte daran Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag rechtzeitig (am besten drei Monate vorher) bei uns einzureichen. Wenn Sie noch Fragen zum BAföG haben oder unsicher sind, ob Sie BAföG-berechtigt sind, können Sie sich gern an uns wenden. Welche*r Sachbearbeiter*in für Sie zuständig ist, können Sie auf unserer Website bei den Ansprechpersonen einsehen. Wir bieten seit Anfang Mai 2022 auch wieder persönliche Sprechzeiten an. Sie finden uns in der St.-Georg-Straße 104-107 in Rostock.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen bei den anstehenden Prüfungen und einen schönen Sommer! 

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Update zum Heizkostenzuschuss
Update zum Heizkostenzuschuss

21.06.2022

Liebe Studierende, 

Ende März haben wir Sie über den von der Bundesregierung beschlossenen Heizkostenzuschuss für BAföG-geförderte Studierende informiert. Den Heizkostenzuschuss in Höhe von 230,00 Euro bekommen alle Studierenden, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten.  Wenn Sie berechtigt sind, bekommen Sie den Zuschuss automatisch ausgezahlt, eine gesonderte Beantragung ist nicht notwendig. Zum Zeitpunkt unserer letzten Information gingen wir davon aus, dass wir diesen Zuschuss voraussichtlich im Juni auszahlen können. Leider gibt es bei der technischen Umsetzung noch einige Hürden. Das hat zur Folge, dass sich die Auszahlung noch etwas verzögert. Sobald die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung des Heizkostenzuschusses geschaffen sind, werden wir Sie informieren.

Wir bitten Sie daher, von telefonischen Rückfragen zum Heizkostenzuschuss abzusehen.

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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Sprechzeiten der Studienfinanzierung
Sprechzeiten der Studienfinanzierung

02.05.2022

Liebe Studierende, 

seit 2. Mai 2022 bieten wir Ihnen wieder persönliche Sprechzeiten vor Ort an. Sie finden uns an unserem Hauptsitz in der St.-Georg-Straße 104-107. Eine vorherige Terminvereinbarung ist innerhalb unserer Sprechzeiten nicht notwendig.  

 

Sprechzeiten der Studienfinanzierung*: 
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr

*und nach Vereinbarung!


Öffnungszeiten der Infostelle:
 

Montag und
Mittwoch

09:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag, 
Donnerstag
und Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr

Wir freuen uns auf Sie! 

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Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*innen
Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*innen

30.03.2022

Liebe Studierende, 

die Bundesregierung hat einen einmaligen Heizkostenzuschuss für BAföG-geförderte Studierende beschlossen. Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten, erhalten den Zuschuss in Höhe von 230,00 Euro. Dieser wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt und muss nicht beantragt werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt voraussichtlich im Juni 2022.

Derzeit werden im BAföG-Amt die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung geschaffen.

Wir bitten Sie daher, von telefonischen Rückfragen zum Heizkostenzuschuss abzusehen.

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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Regelstudienzeitverlängerung für das Wintersemester 2021/22
Regelstudienzeitverlängerung für das Wintersemester 2021/22

12.01.2022

Liebe Studierende,

vielleicht haben Sie es bereits gehört: Am 8. Januar 2022 kündigte die Wissenschaftsministerin des Landes M-V, Bettina Martin, in einer Pressemitteilung an, dass die individuelle Regelstudienzeit auch für das Wintersemester 2021/2022 um ein Semester verlängert wird. Sobald die dazugehörige Verordnung erlassen ist, werden wir diese für das BAföG umsetzen.

Sollten Sie ursprünglich zum Ende des Wintersemesters 2021/2022 Ihre Förderungshöchstdauer erreicht haben, können Sie durch die Regelstudienzeitverlängerung auch im Sommersemester 2022 weiter BAföG erhalten. Reichen Sie dafür bitte den BAföG-Weiterförderungsantrag (Formblatt 9) bei uns ein. Sollte Ihr Leistungsnachweis zum 5. Fachsemester fällig sein und Sie können dafür nicht die erforderlichen Leistungspunkte erbringen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre*n Sachbearbeiter*in.

Eine zweite gute Nachricht: Der KfW-Studienkredit ist bis 30. September 2022 weiterhin zinslos. Die Zinsen übernimmt in dieser Zeit das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ab dem 01.10.2022 gilt dann wieder der reguläre Zinssatz, der jeweils für 6 Monate festgelegt wird.

Bei Fragen zum BAföG oder zum KfW-Studienkredit können Sie sich gern an uns wenden. Bitte beachten Sie, dass wir derzeit nur per E-Mail und Telefon erreichbar sind. Aufgrund der Corona-Pandemie können wir derzeit weder am Standort Rostock noch an der Hochschule Wismar persönliche Sprechzeiten anbieten.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung
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BAföG-Beratung ab 22.11.2021 nur per E-Mail & Telefon
BAföG-Beratung ab 22.11.2021 nur per E-Mail & Telefon

18.11.2021

Liebe Studierende, 

aufgrund der steigenden Inzidenzen haben wir entschieden, die BAföG-Beratungen ab 22.11.2021 wieder auf Telefon und E-Mail umzustellen. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zum BAföG zu kontaktieren. Wir sind weiterhin gern für Sie da! 

Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier: Ansprechpersonen Studienfinanzierung 

Unsere Sprechzeiten: 

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung!

Ihre Abteilung Studienfinanzierung

des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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BMBF-Überbrückungshilfe läuft aus

30.09.2021

Liebe Studierende,

die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen läuft am 30. September 2021 planmäßig aus.

Siehe dazu auch die Pressemittelung vom 25.08.2021: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/08/250821-Ueberbrueckungsilfen.html

Eine Antragstellung nach dem 30.9.2021 ist nicht mehr möglich. Alle Anträge, die bis 30.09.2021 eingegangen sind, werden durch uns noch bearbeitet. 

Ihre Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Rostock-Wismar

 

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BAföG digital – Antrag jetzt online stellen!
BAföG digital – Antrag jetzt online stellen!

24.09.2021

Liebe Studierende,

lange gewünscht – jetzt ist er da: Der digitale BAföG-Antrag. Ab sofort können Sie Ihren BAföG-Antrag über den Online-Antragsassistenten „BAföG digital“ stellen: www.bafoeg-digital.de

Das Tool war im Oktober 2020 in zunächst fünf Ländern getestet worden. Jetzt ist die Testphase abgeschlossen und der digitale BAföG-Antrag wird deutschlandweit eingeführt.

Der digitale BAföG-Antrag ist übersichtlich gestaltet. Das dynamische Formular ermöglicht es, dass Sie nur die für Sie relevanten Fragen beantworten müssen. Zusätzlich unterstützen Hilfetexte zu den einzelnen Fragen bei der Antragstellung. Die erforderlichen Nachweise können Sie direkt während des Antragsprozesses oder aber zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrem Computer oder Smartphone hochladen. Der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags lässt sich über das Tool online verfolgen.

Wir freuen uns, dass Sie Ihren BAföG-Antrag ab sofort bequem online stellen können. Bei Fragen zum BAföG sind wir selbstverständlich weiterhin für Sie da – melden Sie sich gern bei uns!

Ihr Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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BAföG-Sprechzeiten an der Hochschule Wismar
BAföG-Sprechzeiten an der Hochschule Wismar

25.08.2021

Liebe Studierende der Hochschule Wismar, 

ab 01.09.2021 bieten wir wieder eine BAföG-Beratung auf dem Campus der Hochschule Wismar an. Für die BAföG-Beratung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Melden Sie sich bitte telefonisch (0381 4592-600) oder per E-Mail (bafoeg@stw-rw.de) an. 

Termine können immer mittwochs in ungeraden Kalenderwochen im Zeitraum von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 13:30 Uhr vereinbart werden. Die Beratung findet in Haus 1, Raum 149 auf dem Campus der Hochschule Wismar statt.  

Wir sind gern für Sie da! 

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BAföG-Weiterförderungsantrag
BAföG-Weiterförderungsantrag

01.07.2021

Liebe Studierende,

damit Sie auch im nächsten Semester Ihr BAföG pünktlich auf dem Konto haben, denken Sie bitte daran Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag rechtzeitig (am besten drei Monate vorher) bei uns einzureichen. Durch die Regelstudienzeitverlängerung können Sie auch dann weiter BAföG bekommen, wenn Sie Ihre Förderungshöchstdauer zum Ende des Sommersemester 2021 erreicht hätten. 

Wenn Sie noch Fragen zum BAföG haben, können Sie sich gern per Telefon oder E-Mail an uns wenden. Welche*r Sachbearbeiter*in für Sie zuständig ist, können Sie auf unserer Website bei den Ansprechpersonen einsehen. Auch Sprechzeiten vor Ort können nach vorheriger Terminvereinbarung wieder wahrgenommen werden. 

Sie möchten gern an die rechtzeitige Antragstellung erinnert werden? Kein Problem, tragen Sie sich einfach in unseren BAföG-Newsletter ein. Wir informieren Sie über Änderungen in unserem Amt für Ausbildungsförderung und erinnern Sie an die BAföG-Antragstellung, damit Ihre Studienfinanzierung lückenlos weiterläuft.

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Sprechzeiten mit vorheriger Terminvergabe  wieder möglich
Sprechzeiten mit vorheriger Terminvergabe wieder möglich

21.06.2021

Die Abteilungen Studienfinanzierung und Studentisches Wohnen bieten Ihnen ab21.06.2021 wieder Vor-Ort-Termine innerhalb unserer Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr) an. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Ansprechpartner*in. Sie finden die Kontaktdaten auf unserer Website: Ansprechpersonen Studienfinanzierung

Bei einem Termin vor Ort tragen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung und achten auf den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. 

Wir sind weiterhin auch per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar. 

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Verlängerung der Regelstudienzeit für das Sommersemester 2021
Verlängerung der Regelstudienzeit für das Sommersemester 2021

11.06.2021

Liebe Studierende,

am 09.06.2021 beschloss der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eine Änderung des Landeshochschulgesetzes. Mit dem geänderten Landeshochschulgesetz wird aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie im Sommersemester 2021 erneut die individuelle Regelstudienzeit verlängert. Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit wird auch die BAföG-Förderungshöchstdauer entsprechend angepasst.

Dies gilt für alle Studierenden, die im Sommersemester 2021 an den Universitäten und Hochschulen im Land immatrikuliert und nicht beurlaubt waren. Sollten Sie ursprünglich zum Ende des Sommersemesters 2021 Ihre Förderungshöchstdauer erreicht haben, können Sie auch im Wintersemester 2021/2022 weiter BAföG erhalten. Reichen Sie dafür bitte den BAföG-Weiterförderungsantrag (Formblatt 9) bei uns ein. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihren Antrag möglichst zeitnah stellen, damit Sie Ihr BAföG schnell auf dem Konto haben und keine Förderungslücken entstehen.

Sollte Ihr Leistungsnachweis zum 5. Fachsemester fällig sein und Sie können dafür nicht die erforderlichen Leistungspunkte erbringen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre*n Sachbearbeiter*in.

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit nur per E-Mail und Telefon erreichbar sind. Aufgrund der Corona-Pandemie können wir derzeit weder am Standort Rostock noch an der Hochschule Wismar persönliche Sprechzeiten anbieten. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier: Ansprechpersonen

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Pandemiebedingte Änderungen zum BAföG
Pandemiebedingte Änderungen zum BAföG

26.04.2021

Liebe Studierende,

für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern jeweils eine Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen. Dadurch konnten BAföG-Empfänger*innen über die ursprüngliche Regelstudienzeit hinaus weitergefördert werden. Allerdings wurden von dieser Regelung weitere Fristen, die für das BAföG relevant sind, wie z.B. die Vorlage des Leistungsnachweises zum 5. Fachsemester nicht umfasst. Somit mussten wir Weiterförderungsanträge ablehnen, wenn Studierende den Leistungsnachweis nicht vorlegen konnten und auch keine Gründe vorlagen, die eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises rechtfertigten.

Das Bildungsministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übermittelte nun einen Erlass vom 29.03.2021 an die BAföG-Ämter, in dem geregelt wird, wie die unterschiedlichen Länderbeschlüsse zur Verlängerung der Regelstudienzeit im BAföG zu werten sind.

Das BMBF legt in dem Erlass fest, dass mit einer Regelstudienzeitverlängerung auch alle weiteren BAföG-relevanten Fristen, wie die Vorlage des Leistungsnachweises, verlängert werden:

„Wenn und soweit das Landesrecht eine Verlängerung der Regelstudienzeit für pandemiebeeinträchtigte Semester regelt, werden die Semester, für welche die Verlängerung der Regelstudienzeit jeweils ausgesprochen wurde, im Hinblick auf termin- bzw. (fach-) semestergebundene BAföG-Vorschriften nicht als (Fach-) Semester angerechnet.“

Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass die Fachsemester nur BAföG-förderungsrechtlich nicht angerechnet werden. Auf das Hochschulrecht und die dortige Anrechnung hat dieser Erlass keine Auswirkungen.

Was bedeutet das nun für Sie?

Wir werden alle Ablehnungsentscheidungen unter Berücksichtigung des oben genannten Erlasses noch einmal überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass aufgrund des Erlasses eine Weiterförderung für Sie grundsätzlich möglich war, werden wir Sie anschreiben. Wenn Sie in den nächsten 6 Wochen keine Nachricht erhalten, aber von dem oben genannten Erlass aus Ihrer Sicht betroffen sind, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Kommiliton*innen weiter!

Ihr Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Verlängerung der BMBF-Überbrückungshilfe für das Sommersemester 2021

19.03.2021

Liebe Studierende, 

aufgrund der anhaltenden Pandemie hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung entschieden, die BMBF-Überbrückungshilfe zunächst bis zum Ende des Sommersemesters 2021 fortzusetzen. 

Sie können also auch ab April 2021 Ihren Antrag auf Überbrückungshilfe stellen: 

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Auf unserer Website haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt: BMBF-Überbrückungshilfe

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline sowie an die E-Mailadresse, die direkt vom BMBF eingerichtet worden sind:

Telefon:              0800 26 23 003

Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

E-Mail:                ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Ihr Studierendenwerk Rostock-Wismar

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Erneute Verlängerung der Regelstudienzeit
Erneute Verlängerung der Regelstudienzeit

19.01.2021

Liebe Studierende,

nach einem Gespräch mit den Hochschulrektor*innen des Landes entschied die Bildungsministerin, Bettina Martin, dass die individuelle Regelstudienzeit auch im Wintersemester 2020/2021 um ein weiteres Semester verlängert wird. Dies gilt für alle Studierenden, die im Wintersemester 2020/2021 an den Universitäten und Hochschulen im Land immatrikuliert und nicht beurlaubt waren. BAföG-Empfänger*innen haben somit ein weiteres Semester finanzielle Sicherheit.

Sollte Ihre Förderungshöchstdauer ursprünglich zum Ende des Wintersemester 2020/2021 erreicht worden sein, können Sie im Sommersemester 2021 weiterhin BAföG erhalten. Reichen Sie dafür bitte den BAföG-Weiterförderungsantrag (Formblatt 9) bei uns ein. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihren Antrag möglichst zeitnah stellen, damit Sie Ihr BAföG schnell auf dem Konto haben und keine Förderungslücken entstehen.

Aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte sich das Studium bei einigen Studierenden, sodass sie z.B. nicht die zu Beginn des 5. Fachsemesters erforderlichen Leistungspunkte nachweisen konnten. Wenn dies auf Sie zutrifft, stellen Sie bitte dennoch einen BAföG-Weiterförderungsantrag und lassen sich von Ihrer Hochschule in Formblatt 5 ihren aktuellen Leistungsstand bescheinigen.

Sofern Ihnen nicht bescheinigt werden sollte, dass Sie die üblichen Leistungen erbracht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch BAföG erhalten. Bitte stellen Sie daher Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag und setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung! 

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit nur per E-Mail und Telefon erreichbar sind. Aufgrund der Corona-Pandemie können wir derzeit weder am Standort Rostock noch an der Hochschule Wismar persönliche Sprechzeiten anbieten. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier: Ansprechpersonen

Ihr Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Sprechzeit am 22.12.2020 entfällt
Sprechzeit am 22.12.2020 entfällt

15.12.2020

Liebe Studierenden, 

bitte beachten Sie, dass am 22.12.2020 die Sprechzeit der Abteilung Studienfinanzierung entfällt. Bei dringenden Fragen können Sie sich an die Info-Stelle wenden, die bis 14:00 Uhr für Sie erreichbar ist: 0381 4592-600.
Vom 23.12.2020 bis zum 03.01.2021 hat das Studierendenwerk Betriebsferien. 

Am 04.01.2021 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2021! 

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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Wichtige Hinweise zur BMBF-Überbrückungshilfe
Wichtige Hinweise zur BMBF-Überbrückungshilfe

02.12.2020

Liebe Studierende, 

aufgrund unserer Erfahrungen in der Antragsbearbeitung der BMBF-Überbrückungshilfe, möchten wir Sie bitten, die folgenden Hinweise zu berücksichtigen:

  • Denken Sie daran, dass Sie die Überbrückungshilfe jeden Monat neu beantragen müssen, wenn Sie weiterhin finanzielle UNterstützung benötigen. 
  • Sollten Unterlagen nachgefordert werden, müssen diese zwingend über das Online-Antragsportal übermittelt werden. Nachgereichte Dokumente, die per E-Mail bei uns eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. 

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf unserer Webseite: BMBF-Überbrückungshilfe

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline sowie an die E-Mailadresse, die direkt vom BMBF eingerichtet worden sind:

Telefon:              0800 26 23 003

Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

E-Mail:                ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

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BMBF-Überbrückungshilfe startet wieder
BMBF-Überbrückungshilfe startet wieder

20.11.2020

Liebe Studierende, 

das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen.

Die Überbrückungshilfe kann ab heute, 20. November 2020, ausschließlich online beantragt werden.

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Auf unserer Website haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt: BMBF-Überbrückungshilfe

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline sowie an die E-Mailadresse, die direkt vom BMBF eingerichtet worden sind:

Telefon:              0800 26 23 003

Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

E-Mail:                ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

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Beratungen ab 02.11.2020 nur telefonisch/per E-Mail möglich
Beratungen ab 02.11.2020 nur telefonisch/per E-Mail möglich

02.11.2020

Liebe Studierenden,

aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der neuen Corona-Verordnung des Landes M-V stellen wir unsere Beratungen wieder auf Telefon und E-Mail um. Vor-Ort-Termine im Studierendenwerk sind grundsätzlich vorerst nicht möglich. Bereits vereinbarte Termine für den Monat November werden telefonisch durchgeführt. Sollte ein Termin zwingend notwendig sein, z.B., weil Sie einen KfW-Studienkredit bei uns unterschreiben möchten, werden wir Sie gesondert informieren.

Mit dieser Maßnahme möchten wir für Sie und unsere Beschäftigten das Risiko minimieren, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Wir sind weiterhin gern für Sie da – scheuen Sie sich nicht, sich telefonisch oder per Mail an uns zu wenden.

Unsere Sprechzeiten: 

Dienstag & Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr. 

Außerhalb der Sprechzeiten schreiben Sie am besten eine E-Mail an Ihre*n Sachbearbeiter*in. Die Kontaktdaten finden Sie hier

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen
Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen

28.09.2020

Liebe Studierende,

nun ging es doch schneller als gedacht: Bereits letzten Freitag, 25.09.2020, beschloss der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern per Eilverfahren, dass die Regelstudienzeit für die Studierenden, die im Sommersemester 2020 bei uns im Land an den Universitäten und Hochschulen immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, um ein Semester erhöht wird. Für die BAföG-Empfänger*innen ist somit die Studienfinanzierung für ein weiteres Semester gesichert.

Das heißt, auch wenn ursprünglich Ihre Förderungshöchstdauer mit Ablauf des Sommersemesters 2020 erreicht worden wäre, können Sie im Wintersemester 2020/2021 weiterhin BAföG erhalten.  Dafür müssen Sie lediglich den BAföG-Weiterförderungsantrag (Formblatt 9) bei uns einreichen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihren Antrag möglichst zeitnah stellen, damit Sie Ihr BAföG schnell auf dem Konto haben und keine Förderungslücken entstehen.

Aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte sich das Studium bei einigen Studierenden, sodass sie z.B. nicht den zu Beginn des 5. Fachsemesters erforderlichen Leistungsnachweis erbringen konnten. Wenn dies auf Sie zutrifft, stellen Sie bitte dennoch einen BAföG-Weiterförderungsantrag und teilen uns die pandemiebedingten Gründe mit, die zu der Verzögerung führten (z.B. abgesagte Prüfungen). In diesem Fall ist ebenfalls eine Weiterförderung möglich.

Eine weitere gute Nachricht: Zum Wintersemester 2020/2021 greifen die neuen Regelungen der BAföG-Novelle. Der BAföG-Höchstsatz wurde auf 752 € (bis 24 Jahre) bzw. 861 € (ab 25 Jahre) angehoben. Auch die Freibeträge für das eigene Vermögen und die Elternfreibeträge wurden erhöht. Ab sofort dürfen Sie bis zu 8.200 Euro auf dem Konto haben, ohne dass das Geld aufs BAföG angerechnet wird. Die Elternfreibeträge steigen zusätzlich um 3 %.

Bei Fragen zum BAföG sind wir gern für Sie da!

Ihr Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Geplante Verlängerung der Regelstudienzeit

18.09.2020

Liebe Studierende,

einige von Ihnen haben es sicherlich bereits mitbekommen: Das Bildungsministerium plant, die individuelle Regelstudienzeit an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie um ein Semester zu verlängern. Somit wäre für BAföG-Empfänger*innen die Finanzierung ihres Studiums für ein weiteres Semester gesichert.

Die Gesetzesänderung ist noch nicht offiziell verabschiedet. Wir empfehlen Ihnen dennoch, bereits jetzt, spätestens mit Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums, einen Weiterförderungsantrag (Formblatt 9) zu stellen, wenn Ihre BAföG-Förderungshöchstdauer mit Ablauf des Sommersemesters 2020 endet(e). So vermeiden Sie Förderungslücken, wenn das Gesetz erst im Laufe des Wintersemesters 2020/2021 in Kraft tritt. Nur eine rechtzeitige Antragstellung sichert Ihnen auch eine rückwirkende Förderung.

Wenn sich aufgrund der Corona-Pandemie Ihr Studium verzögert hat (z.B., weil Sie Prüfungen nicht ablegen konnten), sollten Sie ebenfalls einen Weiterförderungsantrag stellen und uns die pandemiebedingten Verlängerungsgründe mitteilen.

Bei Fragen sind wir gern für Sie da!

Ihr Amt für Ausbildungsförderung
des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Überbrückungshilfe des Bundes wird verlängert
Überbrückungshilfe des Bundes wird verlängert

24.08.2020

Die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, wird verlängert. Betroffene Studierende der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater Rostock sowie der Hochschule Wismar können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September im Studierendenwerk Rostock-Wismar beantragen. Ursprünglich war die Überbrückungshilfe als Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen.

Die Beantragung erfolgt weiterhin online über die zentrale Website zur Überbrückungshilfe: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de 

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite: BMBF-Überbrückungshilfe

 

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Technischer Fehler beim BAföG-Weckruf - Neuanmeldung erforderlich!
Technischer Fehler beim BAföG-Weckruf - Neuanmeldung erforderlich!

01.07.2020

Liebe Studierenden, 

bei unserem BAföG-Weckruf ist bedauerlicherweise ein technischer Fehler unterlaufen, wodurch alle E-Mailadressen, die sich vor dem 19. Juni 2020 eingetragen haben, unwiderruflich gelöscht worden sind. Der Fehler ist nicht durch uns verschuldet, dennoch tut es uns sehr leid, dass Sie dadurch unnötige Umstände haben. 

Wenn Sie sich bereits vor dem 19. Juni 2020 zum BAföG-Weckruf angemeldet haben, möchten wir Sie bitten, sich erneut einzutragen. Nur so können wir Sie auch zukünftig über Neuerungen zum BAföG informieren und Sie an Ihren Weiterförderungsantrag erinnern.

Hier geht es zur Anmeldung des BAföG-Weckrufs.

Geben Sie diese Information bitte auch an Kommiliton*innen weiter, von denen Sie wissen, dass sie sich ebenfalls bereits vor einiger Zeit zum Newsletter angemeldet haben.

Da wir nun nicht wie gewohnt über den BAföG-Weckruf an den Weiterfördungsantrag erinnern können, hier nun die Erinnerung: Bitte denken Sie an Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag. Wenn Sie noch Fragen zum BAföG haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir sind weiterhin per Telefon und E-Mail für Sie erreichbar. Wenn Sie persönlich bei uns vorbeischauen möchten, machen Sie gerne einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin aus. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Corona-Situation keine offenen Sprechzeiten, sondern nur Terminvergaben anbieten.

Auf unserer Website finden Sie Ihre BAföG-Ansprechperson und natürlich auch die notwendigen Formblätter

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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Denken Sie an Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag!
Denken Sie an Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag!

29.06.2020

Liebe Studierende,

damit Sie auch im nächsten Semester Ihr BAföG pünktlich auf dem Konto haben, denken Sie bitte daran Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag rechtzeitig (am besten drei Monate vorher) bei uns einzureichen. 

Wenn Sie noch Fragen zum BAföG haben, können Sie sich gern an uns wenden. Entweder per Telefon und E-Mail oder Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiter*in im Studierendenwerk. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Corona-Situation keine offenen Sprechzeiten, sondern nur Terminvergaben anbieten. Welche*r Sachbearbeiter*in für Sie zuständig ist, können Sie auf unserer Website bei den Ansprechpersonen einsehen. 

Sie möchten gern an die rechtzeitige Antragstellung erinnert werden? Kein Problem, tragen Sie sich einfach in unseren BAföG-Newsletter ein. Wir informieren Sie über Änderungen in unserem Amt für Ausbildungsförderung und erinnern Sie an die BAföG-Antragstellung, damit Ihre Studienfinanzierung lückenlos weiterläuft.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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BMBF-Überbrückungshilfe kann beantragt werden
BMBF-Überbrückungshilfe kann beantragt werden

16.06.2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Dem Studierendenwerk Rostock-Wismar stehen aus diesem Topf bis zu 674.662 Euro zur Verfügung. 

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Die Überbrückungshilfe kann ab 16. Juni 2020, 12:00 Uhr online beantragt werden. Aus technischen Gründen können wir die Anträge aber erst ab 29. Juni 2020 bearbeiten, prüfen, und Auszahlungen veranlassen. Bitte haben Sie Verständnis und sehen Sie bis dann von Nachfragen ab bei uns ab, danke! Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Website.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline sowie an die E-Mailadresse, die direkt vom BMBF eingerichtet worden sind:

Telefon:              0800 26 23 003

E-Mail:                ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

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Termine vor Ort wieder möglich
Termine vor Ort wieder möglich

05.06.2020

Die Abteilungen Studienfinanzierung und Studentisches Wohnen bieten Ihnen wieder Vor-Ort-Termine innerhalb unserer Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr) an. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Ansprechpartner*in. Sie finden die Kontaktdaten auf unserer Website: Ansprechpersonen Studienfinanzierung

Bei einem Termin vor Ort tragen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung und achten auf den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. 

Wir sind weiterhin auch per Mail und Telefon für Sie erreichbar. 

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Überbrückungshilfe des Bundes für Studierende in pandemiebedingten Notlagen
Überbrückungshilfe des Bundes für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

03.06.2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt den Studierenden- und Studentenwerken Mittel als Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen (Überbrückungshilfe) bereit.

Mit der Überbrückungshilfe soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Die Überbrückungshilfe ergänzt die bisher ergriffenen Initiativen zur Unterstützung von Studierenden in der aktuellen durch COVID-19 bedingten Ausnahmesituation.

Für die Monate Juni, Juli und August 2020 können Studierende (auch der privaten Hochschulen) einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Es kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 500,00 Euro ausgezahlt werden. Die Antragstellung soll online erfolgen. Das davor notwendige Tool befindet sich noch in der Programmierung. Sobald eine Antragstellung möglich ist, werden wir Sie auf unserer Website und unseren Social-Media-Kanälen darüber informieren.

 

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BAföG & Corona: Alles, was Sie wissen müssen
BAföG & Corona: Alles, was Sie wissen müssen

25.03.2020

Liebe Studierende, 

vielen von Ihnen haben sich gefragt, welchen Einfluss der verschobene Semesterstart oder ausgefallene Prüfungen auf Ihre BAföG-Förderung hat. Wir haben eine gute Nachricht für Sie: Die derzeitige Corona-Krise wird sich nicht negativ auf Ihre BAföG-Förderung auswirken. 

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema BAföG & Corona gesammelt: FAQ's. 

Sie haben darüber hinaus noch Fragen? Dann melden Sie sich am besten direkt per Mail bei Ihrer Sachbearbeiterin

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona!
Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona!

20.03.2020

Liebe Studierende, 

wir können Sie beruhigen: Die Verschiebung des Semesterstarts wirkt sich nicht negativ auf Ihre BAföG-Zahlungen aus. Dies bestätigte das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das heißt: Bei rechtzeitiger und vollständiger Abgabe des BAföG-Antrags erhalten Sie weiterhin Ihre BAföG-Zahlungen. Erstsemester erhalten ihre BAföG-Zahlungen als hätte der Semesterstart wie geplant am 1. April 2020 begonnen.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

Weitere Informationen:

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Nachweise zur Verlängerung des KfW-Studienkredits per Mail einreichen
Nachweise zur Verlängerung des KfW-Studienkredits per Mail einreichen

17.03.2020

Liebe Studierende, 

aufgrund der aktuellen Situation können Sie Ihre Nachweise zur Verlängerung des KfW-Studienkredits auch per Mail einreichen. Senden Sie bitte Ihre Unterlagen an s.frank@stw-rw.de

Ihre Abteilung Studienfinanzierung

 

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BAföG-Beratung bis auf Weiteres nur per Mail!
BAföG-Beratung bis auf Weiteres nur per Mail!

16.03.2020

Liebe Studierende, 

um Sie und unsere Mitarbeiter*innen vor dem Corona-Virus zu schützen, haben wir am Freitag angekündigt, die persönlichen Sprechzeiten vor Ort entfallen zu lassen und haben die Beratung auf Telefon und E-Mail umgestellt. Heute müssen wir noch einen Schritt weiter gehen: Wir nehmen unsere Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber wahr und ermöglichen unseren Kolleg*innen auch von zu Hause arbeiten zu können. So wird das Risiko weiter minimiert, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Das bedeutet aber auch, dass ab sofort die BAföG-Beratung ausschließlich per Mail erfolgt. Scheuen Sie sich nicht, uns bei Fragen zum BAföG zu kontaktieren. 

Wir bitten bei dieser Maßnahme um Ihr Verständnis. 

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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Wichtige Information zur BAföG-Rückzahlung
Wichtige Information zur BAföG-Rückzahlung

28.01.2020

Liebe Studierende, 

mit der letzten BAföG-Reform wurden auch die Rückzahlungsmodalitäten des Darlehensanteils der erhaltenen BAföG-Leistungen angepasst. 

Wer den Darlehensanteil seines BAföG binnen 20 Jahren trotz redlichen Bemühens nicht tilgen kann, dem wird die komplette (Rest-)Schuld endgültig erlassen. Diese Regelung gilt nur für die Studierenden automatisch, die zum ersten Mal im Wintersemester 2019 BAföG-Leistungen bezogen haben. 

Geförderte, die vor dem Wintersemester 2019 Darlehensleistungen nach dem BAföG bezogen haben, können nur von der neuen Erlassmöglichkeit profitieren, wenn sie dies vorsorglich schon jetzt beim Bundesverwaltungsamt beantragen.

Die Antragsfrist läuft nur noch bis Ende Februar 2020.

Weitere Informationen und die Online-Antragstellung finden Sie unter:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/26_BAfoeG_AendG/wahlrecht-ordner/wahlrecht_node.html

Für Studierende, die zum erstem Mal im Wintersemester 2019 BAföG-Leistungen in Form eines Darlehens bezogen haben, gilt die neue Regelung kraft Gesetzes. Sie müssen nichts tun.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung 

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Sprechzeitenausfall Parkstraße: 19.12.2019/02.01.2020

18.12.2019

Liebe Studierende, 

am 19. Dezember 2019 und am 2. Januar 2020 entfällt die Beratungszeit in der Parkstraße. Wir sind an den beiden Tagen an unserem Hauptsitz in der St.-Georg-Straße 104-107 in Rostock für Sie da. 

Bitte beachten Sie auch, dass das Studierendenwerk vom 23. Dezember 2019 bis zum 1. Januar 2020 Betriebsferien hat. 

Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten uns einen guten Start ins neue Jahr 2020! 

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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BAföG-Informationsstand in der Mensa Süd am 18. Oktober 2019
BAföG-Informationsstand in der Mensa Süd am 18. Oktober 2019

17.10.2019

BAföG-Tour des Bundeministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) infomiert über neue Fördermöglichkeiten

Am 18. Oktober 2019 können sich Studierende von 11:00 bis 14:00 Uhr in der Mensa Süd über die neue BAföG-Reform informieren. Gemeinsam mit dem Studierendenwerk Rostock-Wismar klärt das BMBF über die neuen Regelungen des BAföG auf. Dank der Reform gibt es mehr Geld für mehr Studierende. Auch wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der BAföG-Novelle nun Geld erhalten. Unsere Empfehlung ist daher immer: Stellen Sie einen BAföG-Antrag! Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. 

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Sprechzeitenausfall am 15. Oktober 2019
Sprechzeitenausfall am 15. Oktober 2019

14.10.2019

Im Amt für Ausbildungsförderung sind leider einige Kolleg*innen Zeit erkrankt, sodass für die verbliebenen Sachbearbeiter*innen ein erhöhter Arbeitsaufwand besteht. Damit die BAföG-Anträge möglichst schnell abgearbeitet werden können, entfällt am 15. Oktober 2019 die Sprechzeit am Hauptsitz in der St.-Georg-Straße 104-107. Wir möchten schließlich, dass Sie Ihre Bescheide so schnell wie möglich erhalten.

Die Info-Stelle wird am 15. Oktober 2019 durchgängig von 09:00 bis 16:00 Uhr besetzt sein. Bei Fragen können Sie sich daher an die Kolleg*innen der Info-Stelle wenden.

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Sprechzeit am 8. Oktober 2019 (Campustag)

01.10.2019

Am 8. Oktober 2019 findet der alljährliche Campustag des Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Rostock statt. Mehrere Sachbearbeiter*innen der Abteilung Studienfinanzierung werden vor Ort die Studierenden zur BAföG-Antragstellung beraten.

Daher entfällt am 8. Oktober 2019 die gewohnte Sprechzeit am Hauptsitz in der St.-Georg-Straße.

Wenn Sie sich an dem Tag zum BAföG beraten lassen möchten oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich an unsere Mitarbeitenden auf dem Campustag melden. Die Sprechzeit findet dort von 09:00 bis 15:00 Uhr in Haus 1, Raum 219 (2. OG) statt. 

 

 

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Kostenpflichtige BAföG-Angebote im Internet
Kostenpflichtige BAföG-Angebote im Internet

26.09.2019

Liebe Studierende, 

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über kommerzielle BAföG-Ausfüllhilfen im Internet informieren. Mittlerweile gibt es verschiedene Anbieter, die über kostenpflichtige Online-Portale eine schnelle und erfolgreiche BAföG-Beantragung versprechen. 

Wir sehen dies kritisch. Kompetente BAföG-Beratung ist eine Leistung, die wir Ihnen im BAföG-Amt kostenlos zur Verfügung stellen. Es ist unsere gesetzliche Aufgabe, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen und wir füllen den BAföG-Antrag auch gerne mit Ihnen gemeinsam aus. 

Zwar können die Online-Angebote auf den ersten Blick attraktiv wirken, das bürokratische Prozedere und das Zusammensuchen der notwendigen Unterlagen bleibt Ihnen jedoch auch bei den kostenpflichtigen Anbietern nicht erspart. Die Chance auf BAföG erhöht sich durch die Nutzung der Online-Anbieter nicht. Es ist lediglich eine digitalisierte Form der Antragstellung, die Sie (je nach Anbieter) bis zu 30,00 Euro kosten kann. 

Fazit: Es wird Geld für Leistungen verlangt, die Sie bei uns im BAföG-Amt kostenlos erhalten: Kompetente BAföG-Beratung und Hilfe bei der Antragstellung.

 

 

 

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Einfacher ans Geld – am BAföG-Tag
Einfacher ans Geld – am BAföG-Tag

16.09.2019

Mehr Geld für mehr Studierende – Die BAföG-Reform ist seit dem 1. August 2019 in Kraft. Mit einem Informationstag am 19. September 2019 informiert das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Rostock-Wismar über alle Neuerungen rund ums BAföG. Am Hauptsitz in der St.-Georg-Straße 104-107 in Rostock können Studierende, Studieninteressierte und Eltern sich von 09:00 bis 16:00 Uhr beraten lassen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, direkt vor Ort den BAföG-Antrag gemeinsam mit den Sachbearbeitern auszufüllen.  

Beim BAföG-Tag geht es auch darum, gängige Irrtümer rund um das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auszuräumen. Viele Studierende nutzen aufgrund der weit verbreiteten Vorurteile ihre Chance auf BAföG nicht. „In Gesprächen mit Studierenden und deren Eltern wird immer wieder deutlich, dass BAföG-Anträge nicht gestellt werden, weil die Auffassung besteht, die Eltern würden zu viel verdienen. Dabei gibt es keine Höchstgrenze beim Elterneinkommen“, berichtet Dr. Andrea Schön-Höftmann, Abteilungsleiterin des Amts für Ausbildungsförderung. Mit der Reform werden die Eltern-Freibeträge um 7 Prozent angehoben. Studierende, die vorher keinen BAföG-Anspruch hatten, könnten nun ein Recht auf Förderung haben. „Viele Studierende wissen gar nicht, dass sie BAföG-berechtigt sind“, erklärt die Abteilungsleiterin. „Wir empfehlen daher allen Studierenden einen Antrag zu stellen und den Anspruch prüfen zu lassen. Selbst geringe Beiträge lohnen sich, denn wer BAföG erhält bekommt zusätzlich die Rundfunkgebühr erlassen – das sind über 200 Euro jährlich.“

Kai Hörig, Geschäftsführer des Studierendenwerks betont: „Diese BAföG-Reform war dringend notwendig. Hatten wir im Jahr 2012 noch eine Förderquote von 25 Prozent, lag sie im Jahr 2018 nur noch bei 19,15 Prozent. Dieser Trend ließ sich bundesweit beobachten. Um ein Studium aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen, ist eine gesicherte Finanzierung essenziell. Ein Studium darf nicht am Geldbeutel scheitern – BAföG ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit in der Bildung.“

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BAföG-Beratung während der Semesterferien in Rostock und Wismar
BAföG-Beratung während der Semesterferien in Rostock und Wismar

23.07.2019

Während der vorlesungsfreien Zeit finde die BAföG-Beratung des Studierendenwerks ausschließlich am Hauptsitz statt. 

Offene Sprechzeiten: 

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

An der Hochschule Wismar finden ab dem 11. September 2019 wieder Beratungen statt. Sie finden uns ab dem Wintersemester 2019/20 im Haus 21, Raum 111 (14-tägig, jede ungerade Kalenderwoche).

Mittwoch     von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:00 Uhr bis 13:45 Uhr

Unsere Sprechzeiten in der Parkstraße setzen wir ab dem 26. September 2019 fort. 

Donnerstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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Das Wichtigste zur BAföG-Reform
Das Wichtigste zur BAföG-Reform

03.06.2019

Der Bundestag hat die BAföG-Reform beschlossen. Bis 2021 sollen durch die Anhebungen bis zu 100.000 mehr Schüler*innen und Studierende vom BAföG profitieren.

Was ändert sich konkret zum Wintersemester 2019/20?

  1. Anhebung des Grundbedarfs: Zum Wintersemester 2019/20 steigt der BAföG-Grundbedarf von 399 Euro auf 419 Euro.
  2. Wohnzuschlag: Wer nicht mehr Zuhause wohnt, hat gemäß der BAföG-Novelle ab dem Wintersemester 2019/20 325 Euro für Miete zur Verfügung. Das sind 75 Euro mehr als zuvor!
  3. Anhebungen der Freibeträge für das Elterneinkommen: Die Elternfreibeträge werden zum Herbst um 7 Prozent angehoben. Bis 2021 wird es weitere Anhebungen des Elternfreibetrags geben.
  4. Anhebung der Freibeträge für das eigene Vermögen: Für Studierende bleibt ab dem kommenden Wintersemester ein Vermögen von 7.500 Euro anrechnungsfrei. Der Freibetrag steigt ab Wintersemester 2020/21 sogar auf 8.200 Euro, die anrechnungsfrei bleiben.
  5. Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Studium: Der Kinderbetreuungszuschlag steigt von 130 Euro auf 140 Euro.
  6. Angepasste Rückzahlungsmodalitäten: Grundsätzlich ist es so, dass die Hälfte der erhaltenen BAföG-Förderung zinslos an den Staat zurückgezahlt wird. Ab dem Wintersemester 2019/20 sind maximal 77 Monate à 130 Euro monatlich einkommensabhängig zurückzuzahlen. Das ergibt eine maximale Rückzahlungssumme von 10.010 Euro.

Als Beispiel: Wer den Höchstsatz von 861 € für ein Bachelor- und Master-Studium (5 Jahre) erhalten hat, hat 51.660 € Förderung erhalten – zahlt aber nur 10.010 € zurück – das ist weniger als 1/5

Was müssen Sie sonst noch wissen?

  • Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der BAföG-Novelle ab dem Wintersemester 2019/20  BAföG erhalten. Geben Sie diese Information gerne auch an Ihre Kommiliton*innen weiter, damit möglichst viele von der BAföG-Novelle profitieren können.

  • Zum Wintersemester 2020 werden die Bedarfssätze sowie die Freibeträge für das Elterneinkommen erneut steigen. Auch darüber werden wir Sie wieder rechtzeitig im BAföG-Newsletter informieren.

Bei Fragen zum BAföG kommen Sie zu uns ins Studierendenwerk – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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Geänderte Beratungszeiten
Geänderte Beratungszeiten

19.03.2019

Seit dem 10.01.2019 haben sich unsere Sprechzeiten in der Parkstraße geändert. Das BAföG-Amt ist nun donnerstags von 10:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr in der Parkstraße für Sie da.

Im Studierendenhaus (St.-Georg-Straße 104-107, 18055 Rostock) sind wir seit 1. März 2019 dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr für Sie da.

Unsere Information im Studierendenhaus ist montags und mittwochs von 9:00 bis 16:00 Uhr und dienstags, donnerstags und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr für Sie geöffnet.

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26. BAföG-Novelle
26. BAföG-Novelle

01.02.2019

Viel wurde in den letzten Wochen darüber diskutiert, nun ist es endlich spruchreif: Am 30. Januar 2019 hat das das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur 26. BAföG-Novelle beschlossen. Bis 2021 wird es einige Änderungen beim BAföG geben.

Was heißt das nun für Sie?

  1. Der BAföG-Höchstsatz wird steigen – von bisher 735 Euro im Monat auf 853€ im Jahr 2019 und 861 im Jahr 2020 €.
  2. Eine deutliche Anhebung findet sich auch beim Wohnzuschlag: Wer nicht bei den Eltern wohnt, hatte bisher 250 Euro für Miete zur Verfügung. Noch im Jahr 2019 wird dieser Bedarfssatz um 30 Prozent angehoben – auf 325 Euro.
  3. Bis 2021 steigen die Freibeträge für das elterliche Einkommen in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent an. Damit soll die Gruppe der Förderberechtigten vergrößert werden.
  4. Auch der Freibetrag für das eigene Vermögen wird erhöht: Statt 7.500 Euro dürfen Sie ab dem Wintersemester 2020 über ein Vermögen von bis zu 8.200 Euro verfügen, ohne dass es auf Ihren BAföG-Satz angerechnet wird.
  5. Zudem werden die Rückzahlungsmodalitäten angepasst: Grundsätzlich ist es so, dass die Hälfte der erhaltenen BAföG-Förderung zinslos zurückgezahlt werden muss. Diejenigen, die auch 20 Jahre nach Beendigung des Studiums finanziell nicht in der Lage sind, das anteilige Darlehen zurückzuzahlen, werden von ihrer Restschuld befreit. Mit BAföG müssen Sie also keine Angst vor Verschuldung haben!

Ziel der Novelle ist es, wieder mehr Studierende durch BAföG zu fördern und sie damit in der Studienphase finanziell zu entlasten. Die geplanten Änderungen sollen – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages – zum Beginn des Wintersemesters 2019 in Kraft treten.

Bei Fragen zum BAföG kommen Sie zu uns ins Studierendenwerk – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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BAföG-Weckruf
BAföG-Weckruf

28.09.2018

BAföG-Newsletter: Jetzt anmelden und keine Termine verpassen!

Alle Informationen, alle Fristen: Mit unserem neuen BAföG-Newsletter verpassen Sie garantiert keine Abgabe-Termine mehr. Wir informieren Sie über Änderungen in unserem Amt für Ausbildungsförderung und erinnern Sie rechtzeitig an die BAföG-Antragstellung, damit Ihre Studienfinanzierung lückenlos weiterläuft.

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Kooperation zwischen Studierendenwerk Rostock-Wismar und Kuhlmann-Stiftung
Kooperation zwischen Studierendenwerk Rostock-Wismar und Kuhlmann-Stiftung

15.05.2018

Ab diesem Sommersemester stellt die Kuhlmann-Stiftung wirtschaftlich bedürftigen Studierenden in Rostock und Wismar Gelder für Stipendien zur Unterstützung in der Studienabschlussphase und Mensa-Freitischkarten bereit. „Das Studierendenwerk Rostock-Wismar freut sich, mit der Kuhlmann-Stiftung einen starken Partner gefunden zu haben, der ebenfalls den Leitspruch ‚…damit Studieren gelingt!‘ umsetzen möchte“, berichtet Kai Hörig, Geschäftsführer des Studierendenwerks. Die Kuhlmann-Stiftung hat sich zur Aufgabe gemacht, leistungsstarke, aber wirtschaftlich bedürftige Studierende finanziell zu fördern. Geldmangel sollte nicht dazu führen, dass Bildung und der berufliche Aufstieg verhindert werden. Die finanzielle Unterstützung der Kuhlmann-Stiftung dient als „Hilfe zur Selbsthilfe“ und trägt zur Chancengleichheit der Studierenden bei.

Wer sich zu den Stipendien der Kuhlmann-Stiftung beraten lassen möchte, kann sich an Susann Frank im Studierendenwerk Rostock-Wismar wenden.

Anträge für die Freitischkarten können bei Anke Wichmann der Sozialberaterin des Studierendenwerks, gestellt werden. 

Zur Stiftung: 

Edith und Edmund Kuhlmann gründeten 1997 die „Kuhlmann-Stiftung“. Diese Stiftung hat sich zur Aufgabe gemacht, wirtschaftlich benachteiligten Menschen in ihrer Ausbildung und in der Phase des Berufseinstiegs finanziell zu unterstützen.

Weitere Informationen: http://www.kuhlmann-stiftung-hamburg.de/index.php

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