Studierendenwerk Rostock-Wismar

Aktuelles

Bearbeitungsstand

18.09.2025

Wir weisen darauf hin, dass wir im Inlandsamt derzeitig eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten haben. Aktuell werden die Anträge auf Ausbildungsförderung bearbeitet, die im Monat September 2025 eingegangen sind. Wir bitten von Sachstandsanfragen abzusehen. Sie werden hier regelmäßig über den Bearbeitungsstand informiert.

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Hinweise zum Widerspruchsverfahren

17.09.2025

Ein Widerspruch muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift oder zur Niederschrift innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid genannten Frist eingelegt werden.

 

Die Einlegung eines Widerspruches z.B. per E-Mail oder als PDF-Anhang per E-Mail oder mit eingescannter Unterschrift genügt diesen Anforderungen nicht!

Gerne können Sie sich auch unabhängig von einem Widerspruchsverfahren bei Fragen zu Ihrem Bescheid an Ihre*n Sachbearbeiter*in wenden.

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Jetzt BAföG-Weiterförderungsantrag stellen!
Jetzt BAföG-Weiterförderungsantrag stellen!

28.05.2025

Liebe Studierende,

damit Sie auch im kommenden Semester Ihre BAföG-Zahlungen pünktlich erhalten, denken Sie bitte daran, Ihren Weiterförderungsantrag frühzeitig einzureichen – idealerweise drei Monate vor Semesterbeginn. Bereits ab Juni können entsprechende Anträge für das Wintersemester gestellt werden.

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie Ihren Antrag einreichen, desto besser – das gilt für alle Arten von BAföG-Anträgen. Auch Erstanträge sollten so bald wie möglich gestellt werden, sobald klar ist, dass Sie in unserem Zuständigkeitsbereich studieren werden.

Wenn Sie Fragen zum BAföG haben oder unsicher sind, ob Sie förderberechtigt sind, helfen wir Ihnen gern weiter. Wer Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihr zuständiger Sachbearbeiter ist, finden Sie auf unserer Webseite unter: Ansprechpersonen.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung
des Studierendenwerks Rostock-Wismar

 

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Jetzt die Studienstarthilfe beantragen!
Jetzt die Studienstarthilfe beantragen!

01.03.2025

Liebe Erstsemesterstudierende,

ab sofort können Sie wieder die Studienstarthilfe beantragen! Eine Antragsstellung ist ausschließlich über das BAföG digital-Portal möglich.

Auf der gleichen Seite finden Sie darüber hinaus Informationen dazu, ob Sie über die nötigen Voraussetzungen verfügen, um die Studienstarthilfe zu beantragen.

So funktioniert's: 

  1. Melden Sie sich mit der BundID an. 
  2. Bitte konfigurieren Sie nun Ihren Studienstarthilfe-Antrag. Im Konfigurator werden Ihnen einfache Fragen zu Ihrer aktuellen Situation gestellt.
  3. Haben Sie die Konfiguration vorgenommen, dann überprüfen Sie Ihre Daten nochmals.
  4. Die Antragsdaten können Sie nun übernehmen, wenn diese korrekt sind.
  5. Für den Antrag auf Studienstarthilfe müssen Sie nur wenige Nachweise erbringen. Diese können Sie als PDF, als Foto oder als gescannte Kopie hochladen. Zumindest die Immatrikulationsbescheinigung und ein aktueller Nachweis über den Sozialleistungsbezug müssen eingereicht werden.
  6. Bitte überprüfen Sie ihre Angaben erneut und senden Sie den Antrag an Ihr zuständiges Amt.

FAQs

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihren Antrag auf Studienstarthilfe nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, stellen können. Für Studierende der Hochschule Wismar endet die Frist am 30. April 2025, für Studierende der Universität und hmt Rostock dementsprechend am 31. Mai 2025. 

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BAföG-Beratung und -Antragsstellung sind immer kostenlos!
BAföG-Beratung und -Antragsstellung sind immer kostenlos!

21.11.2024

Liebe Studierende,

seit kurzem tauchen bei uns vermehrt Antragsservices auf, die für Studierende kostenpflichtig einen
BAföG-Antrag stellen und das Antragsverfahren abwickeln. Diese gehören nicht zu uns. Die BAföG-
Beratung sowie die BAföG-Antragstellung sind – und bleiben bei uns kostenlos!

Nehmen Sie stattdessen gern direkt Kontakt zu Ihren Sachbearbeiter*innen auf:

• telefonisch: donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
• persönlich: donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr

Hier finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson.

Sollten Sie zudem Hilfe beim Ausfällen Ihres BAföG-Antrags benötigen: Wir bieten jeden Donnerstag
von 10:00 – 11.00 Uhr und von 14:00 – 15:00 Uhr Workshops dafür an. Meldetan unter 0381-4592 851 oder per E-Mail unter bafög-workshop@stw-rw.de.

Ihr Studierendenwerk Rostock-Wismar

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Bereits eingeschrieben? Jetzt schon den BAföG-Erstantrag stellen!
Bereits eingeschrieben? Jetzt schon den BAföG-Erstantrag stellen!

02.07.2024

Zum Wintersemester 2024/2025 können sich Studieninteressierte erstmals bereits ab 1. Juni 2024 über das Online-Bewerbungsportal der Universität Rostock für zulassungsfreie Studiengänge einschreiben. Dementsprechend beginnt der Immatrikulationszeitraum zwei Monate früher und endet wie bisher am 30. September 2024. 

Wenn Sie nun also bereits an der Universität Rostock eingeschrieben sind, stellen Sie Ihren BAföG-Erstantrag gern schon jetzt.

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Erinnerung: Einreichen der Studienbescheinigung
Erinnerung: Einreichen der Studienbescheinigung

15.04.2024

Liebe Studierende,

wir möchten Sie daran erinnern, Ihre Studienbescheinigung nach § 9 BAföG für das Sommersemester 2024 bei uns einzureichen. Senden Sie die Studienbescheinigung gern direkt per E-Mail an die für Sie zuständige Ansprechperson in der Sachbearbeitung.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung
des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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BAföG Digital: Jetzt auch als App
BAföG Digital: Jetzt auch als App

07.03.2024

Die kostenlose BAföG Digital-App unterstützt Sie bei der Antragstellung und sorft dafür, dass Sie Ihren Antrag stets im Blick haben: Mit der App können Sie bequem Unterlagen zum bestehenden BAföG-Antrag von Ihrem Mobilgerät an das zuständige Amt übermitteln. Außerdem erhalten Sie Statusmeldungen, sofern Sie dem Push-Benachrichtigungsservice zugestimmt haben. Laden Sie Dokumente einfach per Foto oder Upload aus bestehenden Dateien hoch. Diese werden nämlich komprimiert und nach Vorschau von Ihnen bestätigt. So wird sichergestellt, dass die Nachweise auch lesbar im Amt ankommen. 

Um Dokumente zu Ihrem bestehenden Antrag zu übermitteln, nutzen Sie einfach die Anmeldung per Online-Ausweis (u. a. mit Scan eines QR Codes auf der Hauptseite) oder per Nutzername und Passwort (wie auf der BAföG Digital-Desktopumgebung).

Wichtig ist dabei, dass Sie bereits auf BAföG Digital einen Antrag begonnen oder gestellt haben.

Die BAföG Digital-App verfügt zudem über einen neuen BAföG Rechner: Mithilfe dieses Tools können Sie – auch ohne Anmeldung in der App - Ihren Anspruch und Bedarf auf Ausbildungsförderung ermitteln.

Interesse geweckt? Hier erfahren Sie mehr zur App. 

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Wir bitten um Geduld bei der Bearbeitung Ihrer Anträge
Wir bitten um Geduld bei der Bearbeitung Ihrer Anträge

13.12.2023

Liebe Studierende,

wegen eines enorm hohen Krankenstandes im Bereich der Studienfinanzierung bitten wir Sie hinsichtlich der Bearbeitung Ihrer Anträge um Geduld.

Wie Sie uns helfen können: Wenden Sie sich bitte ausschließlich über per Mail an uns und sehen Sie von telefonischen Anfragen ab.

Wir danken für Ihr Verständnis.

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BAföG: Nachreichen von fehlenden Unterlagen
BAföG: Nachreichen von fehlenden Unterlagen

09.11.2022

Liebe Studierende,

wir bitten Sie heute um Ihre Mithilfe. Noch immer liegen uns im BAföG-Amt viele unvollständige BAföG-Anträge vor, die ohne die fehlenden Unterlagen nicht beschieden werden können. Mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine detaillierte Checkliste, anhand der Sie eigenständig prüfen können, ob Sie alle erforderlichen Nachweise eingereicht haben. Wenn Dokumente fehlen, reichen Sie diese bitte zeitnah selbstständig nach und warten Sie nicht auf die Aufforderung durch unsere Sachbearbeiter*innen. So können Sie die Bearbeitung Ihres Antrags um Wochen (!) beschleunigen und haben das Geld schneller auf Ihrem Konto.

Trotz der mitgesendeten Checkliste erreichen uns derzeit viele Anrufe von Studierenden, die telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Antrags fragen und wissen möchten, welche Unterlagen noch nachgereicht werden müssen. Diese vielen Anrufe binden bei uns Zeit und Ressourcen. Das hat zur Folge, dass sich die Entscheidungen über BAföG-Anträge verzögern. Darum unsere Bitte an alle, die bisher noch keine Rückmeldung zu Ihrem BAföG-Antrag erhalten haben:

Sehen Sie von diesen Anrufen ab und prüfen Sie bitte selbst anhand der Checkliste, ob und welche Unterlagen Sie noch bei uns einreichen müssen. Damit entlasten Sie uns und tragen Ihren Teil dazu bei, dass Ihr Antrag schneller bearbeitet und beschieden werden kann.

Sollten Sie inhaltliche Fragen zum BAföG haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich selbstverständlich weiterhin telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:

bafoeg@stw-rw.de
0381 4592-600

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Amt für Ausbildungsförderung
des Studierendenwerks Rostock-Wismar  

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Vorsicht bei kostenpflichtigen BAföG-Anbietern!
Vorsicht bei kostenpflichtigen BAföG-Anbietern!

27.09.2022

Liebe Studierende,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über kommerzielle BAföG-Finanzdienstleister informieren, die über kostenpflichtige Online-Portale eine schnelle und erfolgreiche BAföG-Beantragung versprechen.

Das Heft „Finanztest“ hat bereits im Juni 2022 eine Einschätzung zu den drei BAföG-Antragsassistenten MeinBAföG, StudierenPlus und DeineStudienfinanzierung gegeben. Die BAföG-Antragsassistenten sind laut Finanztest bestenfalls befriedigend, meist nur ausreichend. Die Bewerbung mit „in nur 30 Minuten“ wird als unrealistisch eingeschätzt. Bei zwei Anbietern gibt es deutliche Mängel in der Datenschutzerklärung. Eine Online-Übermittlung an das BAföG-Amt bietet nur ein Anbieter. Zwei der drei Angebote sind kostenpflichtig (25-26 Euro pro Antrag). Insbesondere die Aspekte:

  • Transparenz und Information auf der Website
  • Handhabung und Verständlichkeit der Antragstellung
  • Nutzerfreundliche Navigation

wird von Finanztest als sehr mäßig beurteilt. Die vollständige Einschätzung finden Sie hier: Finanztest zu kommerziellen BAföG-Dienstleistern

Wir sehen diese Anbieter ebenfalls kritisch. Kompetente BAföG-Beratung ist eine Leistung, die wir Ihnen im BAföG-Amt kostenfrei zur Verfügung stellen. Es ist unser gesetzlicher Auftrag, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen und wir füllen den BAföG-Antrag auch gerne mit Ihnen gemeinsam aus. Sie haben gleichermaßen die Möglichkeit, Ihren BAföG-Antrag online zu stellen: BAföG digital

Auch mit den kommerziellen BAföG-Dienstleistern bleibt Ihnen das bürokratische Prozedere und das Zusammensuchen der notwendigen Unterlagen nicht erspart. Die Chance auf BAföG erhöht sich durch die Nutzung der kommerziellen Online-Anbieter nicht. Es ist lediglich eine digitalisierte Form der Antragstellung, die Sie (je nach Anbieter) bis zu 26,00 Euro kosten kann. Diese Dienstleister entstanden, als es das bundeseinheitliche BAföG-Antragsportal www.BAfoeG-Digital.de noch nicht gab. Mit dem im Jahr 2020 eingeführten staatlichen BAföG-Antragsportal „BAföG-Digital“ hat sich die Geschäftsidee überholt.

Fazit: Es wird Geld für Leistungen verlangt, die Sie bei uns im BAföG-Amt kostenfrei erhalten: Kompetente BAföG-Beratung, Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und eine digitale Antragstellung.

Bei Fragen zum BAföG kommen Sie gern auf uns zu.

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Aktuelle Informationen zum Heizkostenzuschuss
Aktuelle Informationen zum Heizkostenzuschuss

18.08.2022

Liebe Studierende, 

heute haben wir einen aktuellen Stand zur Auszahlung des Heizkostenzuschusses für BAföG-geförderte Studierende erhalten. Leider gibt es weiterhin Verzögerungen bei der technischen Umsetzung, sodass voraussichtlich frühestens Ende September 2022 der Heizkostenzuschuss ausgezahlt werden kann. Gern hätten wir Ihnen das Geld früher überwiesen, aber die technische Umsetzung liegt nicht in unserer Hand. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie zudem, wer berechtigt ist, den Zuschuss zu erhalten: Den Heizkostenzuschuss in Höhe von 230,00 Euro bekommen alle Studierenden, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten.

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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BAföG digital – Antrag jetzt online stellen!
BAföG digital – Antrag jetzt online stellen!

24.09.2021

Liebe Studierende,

lange gewünscht – jetzt ist er da: Der digitale BAföG-Antrag. Ab sofort können Sie Ihren BAföG-Antrag über den Online-Antragsassistenten „BAföG digital“ stellen: www.bafoeg-digital.de

Das Tool war im Oktober 2020 in zunächst fünf Ländern getestet worden. Jetzt ist die Testphase abgeschlossen und der digitale BAföG-Antrag wird deutschlandweit eingeführt.

Der digitale BAföG-Antrag ist übersichtlich gestaltet. Das dynamische Formular ermöglicht es, dass Sie nur die für Sie relevanten Fragen beantworten müssen. Zusätzlich unterstützen Hilfetexte zu den einzelnen Fragen bei der Antragstellung. Die erforderlichen Nachweise können Sie direkt während des Antragsprozesses oder aber zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrem Computer oder Smartphone hochladen. Der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags lässt sich über das Tool online verfolgen.

Wir freuen uns, dass Sie Ihren BAföG-Antrag ab sofort bequem online stellen können. Bei Fragen zum BAföG sind wir selbstverständlich weiterhin für Sie da – melden Sie sich gern bei uns!

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BAföG-Weiterförderungsantrag
BAföG-Weiterförderungsantrag

01.07.2021

Liebe Studierende,

damit Sie auch im nächsten Semester Ihr BAföG pünktlich auf dem Konto haben, denken Sie bitte daran Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag rechtzeitig (am besten drei Monate vorher) bei uns einzureichen. Durch die Regelstudienzeitverlängerung können Sie auch dann weiter BAföG bekommen, wenn Sie Ihre Förderungshöchstdauer zum Ende des Sommersemester 2021 erreicht hätten. 

Wenn Sie noch Fragen zum BAföG haben, können Sie sich gern per Telefon oder E-Mail an uns wenden. Welche*r Sachbearbeiter*in für Sie zuständig ist, können Sie auf unserer Website bei den Ansprechpersonen einsehen. Auch Sprechzeiten vor Ort können nach vorheriger Terminvereinbarung wieder wahrgenommen werden. 

Sie möchten gern an die rechtzeitige Antragstellung erinnert werden? Kein Problem, tragen Sie sich einfach in unseren BAföG-Newsletter ein. Wir informieren Sie über Änderungen in unserem Amt für Ausbildungsförderung und erinnern Sie an die BAföG-Antragstellung, damit Ihre Studienfinanzierung lückenlos weiterläuft.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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Kostenpflichtige BAföG-Angebote im Internet
Kostenpflichtige BAföG-Angebote im Internet

26.09.2019

Liebe Studierende, 

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über kommerzielle BAföG-Ausfüllhilfen im Internet informieren. Mittlerweile gibt es verschiedene Anbieter, die über kostenpflichtige Online-Portale eine schnelle und erfolgreiche BAföG-Beantragung versprechen. 

Wir sehen dies kritisch. Kompetente BAföG-Beratung ist eine Leistung, die wir Ihnen im BAföG-Amt kostenlos zur Verfügung stellen. Es ist unsere gesetzliche Aufgabe, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen und wir füllen den BAföG-Antrag auch gerne mit Ihnen gemeinsam aus. 

Zwar können die Online-Angebote auf den ersten Blick attraktiv wirken, das bürokratische Prozedere und das Zusammensuchen der notwendigen Unterlagen bleibt Ihnen jedoch auch bei den kostenpflichtigen Anbietern nicht erspart. Die Chance auf BAföG erhöht sich durch die Nutzung der Online-Anbieter nicht. Es ist lediglich eine digitalisierte Form der Antragstellung, die Sie (je nach Anbieter) bis zu 30,00 Euro kosten kann. 

Fazit: Es wird Geld für Leistungen verlangt, die Sie bei uns im BAföG-Amt kostenlos erhalten: Kompetente BAföG-Beratung und Hilfe bei der Antragstellung.

 

 

 

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BAföG-Weckruf
BAföG-Weckruf

28.09.2018

BAföG-Newsletter: Jetzt anmelden und keine Termine verpassen!

Alle Informationen, alle Fristen: Mit unserem neuen BAföG-Newsletter verpassen Sie garantiert keine Abgabe-Termine mehr. Wir informieren Sie über Änderungen in unserem Amt für Ausbildungsförderung und erinnern Sie rechtzeitig an die BAföG-Antragstellung, damit Ihre Studienfinanzierung lückenlos weiterläuft.

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