Verlängerungsantrag
Sie möchten Ihren Mietvertrag verlängern?
Dann beachten Sie bitte Folgendes:
- Eine Verlängerung eines Mietvertrages wird immer über den Online-Antrag beantragt.
- Der Antrag muss spätestens DREI Monate vor Ablauf des bisherigen Mietvertrages vorliegen.
- Wir entscheiden über jeden Verlängerungsantrag entsprechend unserer Vergaberichtlinie. Ein Verlängerungsantrag kann also auch abgelehnt werden.
- Wurde das Zimmer bereits neu angeboten oder sogar neu vermietet, weil der Verlängerungsantrag zu spät eingegangen ist, muss das Zimmer zum Ende des bisherigen Vertrages entsprechend unserer Bedingungen zum Auszug verlassen werden.
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FAQ
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Ihre Ansprechpartner
Wohnheimzentrale
| Abteilung: | Studentisches Wohnen | |
| Aufgabe: | Mietverwaltung | |
| Kontakt: | Tel.: | 0381 / 45 92 661 |
| Fax: | 0381 / 4592 999 | |
| E-Mail: | wohnen@stw-rw.de | |
| Adresse: | St-Georg-Str. 104-107, 18055 Rostock | |
Unsere Sprechzeiten:
| Dienstag | 09.00 bis 13.00 bis |
|---|---|
| Donnerstag | 09.00 bis 13.00 bis |
