Studierendenwerk Rostock-Wismar

Umzugsantrag

Sie möchten von einem Wohnheim in ein anderes umziehen? Beachten Sie dabei bitte Folgendes:

1. Ein Wechsel des zugeteilten Wohnplatzes ist nur in Ausnahmefällen auf schriftlichem Antrag hin möglich. Umzüge innerhalb einer Etage, eines Wohnheimes oder Wohnanlage sind nicht gestattet.

2. Für die Organisation des Umzuges ist in jedem Fall eine Überschneidung des alten Mietvertrages mit dem neuen Mietvertrag einzuplanen. Damit einher geht eine doppelte Mietzahlung.

3. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der gewünschte Wohnheimplatz zugewiesen wird.

4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Umzüge, die durch das Studentenwerk veranlasst wurden.

Bei einem Umzug finden zwei Zimmerabnahmen statt, einmal als Auszug aus dem bisher von Ihnen bewohnten Zimmer und einmal als Einzug in ihr neues Zimmer. Dafür gelten natürlich wieder unsere Regeln für die nötigen Reinigungen bei einem Auszug, zu finden auf unserer Homepage in Deutsch/Englisch.

Stellen Sie jetzt hier den Antrag: Umzugsantrag


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