Studierendenwerk Rostock-Wismar

Kündigung

Sie möchten Ihren Mietvertrag für das Wohnheimzimmer kündigen?


1.    Die vorfristige Kündigung des Mieters ist nur in schriftlicher Form und handschriftlich unterschrieben möglich. Es gelten besondere Kündigungsfristen:


a.    Kündigung mit einer Frist von 8 (acht) Wochen zum Monatsende, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden kann.
b.    Kündigung mit einer Frist von 4 (vier) Wochen zum Monatsende, wenn mit einem, gemäß Vergaberichtlinie geeigneten Nachmieter ein Mietvertrag geschlossen wurde welcher unmittelbar an das zu beendende Mietverhältnis anschließt. Diese Person muss zwingend wohnberechtigt sein und darf nicht bereits in einem unserer Wohnheime wohnen (Umzug). Ob die Person als Nachmieter geeignet ist, entscheidet der Vermieter anhand der Vergaberichtlinie. Bei gleichgeschlechtlichen Wohngemeinschaften darf auch nur das gleiche Geschlecht Nachmieter werden.
c.    Es wird eine Gebühr von derzeit 30 EUR gemäß Gebühren- und Leistungskatalog erhoben.

 

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