Studierendenwerk Rostock-Wismar

Antrag auf einen Wohnheimplatz

Antrag auf einen Wohnheimplatz 

Wenn Sie sich auf die Liste für einen Wohnheimplatz im Studierendenwerk Rostock-Wismar eintragen möchten, klicken Sie bitte hier: Antrag auf einen Wohnheimplatz


 

Genereller Ablauf der Antragstellung

Die Richtlinie zur Vergabe von Wohnheimplätzen finden Sie hier

...den Antrag auf einen Wohnplatz...

stellen Studierende der Universität ab 01.04., der Hochschulen ab 01.03. des Jahres für das kommende Wintersemester, ab dem 1.10. bzw. 1.09. für das Sommersemester im folgenden Jahr. Wir arbeiten nach Eingangsdatum des Antrages. Je später der Antrag eingeht, umso schlechter sind die Chancen einen Platz zu bekommen. Die Vergabe beginnt mit dem 15.06. für den Standort Wismar und 15.7. für den Standort Rostock für das kommende Wintersemester. Die Wartezeit für einen Wohnplatz beträgt mindestens 3 bis 6 Monate. Bitte stellen Sie nur einen Antrag für einen Wohnplatz - Mehrfachanträge bringen Sie in der Wartliste nicht nach vorn!

...antragsberechtigt sind...

Studierende der Universität Rostock, Hochschule für Musik und Theater Rostock und Hochschule Wismar sowie Seefahrtsschule Wismar. Der Antrag wird bearbeitet, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen Zulassungsbescheid oder die Studienbescheinigung hochladen können. Spätestens zur Vertragsunterschrift muss die Studienbescheinigung vorgelegt werden.

...nach Eingang des Online-Antrages...

erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Bitte achten Sie immer darauf, dass wir Ihre aktuelle E-Mail kennen.

...sobald wir ein freies Zimmer haben...

schreiben wir Sie ausschließlich per E-Mail an. Sie haben dann einige Tage Zeit, das Angebot zu prüfen. Besichtigungen sind bei uns grundsätzlich nicht möglich. Reagieren Sie in der Frist nicht, streichen wir Sie von der Warteliste. Ihnen wird dann kein neues Angebot zugesandt und der Platz auf der Warteliste ist verloren.

...der Vertrag...

wird bei uns grundsätzlich für ein ganzes Jahr geschlossen. Bei Vorlage entsprechender Nachweise kann der Vertrag auch über ein Semester geschlossen werden.

Mit der E-Mail zum Angebot eines Wohnplatzes erhalten Sie den Mietvertrag, die Allgemeinen Mietbedingungen sowie die Hausordnung. Achten Sie bitte auf die im Anschreiben genannte Frist. Bitte senden Sie den Mietvertrag innerhalb der Frist unterschrieben an uns zurück, wenn Sie das Zimmer verbindlich reservieren möchten. Sofern Sie den Nachweis zur Immatrikulation zum Zeitpunkt der Rücksendung noch nicht beifügen können, reichen Sie diesen bitte nach. 

Senden Sie die Unterlagen bis zum Ablauf der genannten Frist nicht an uns zurück, verfällt das Angebot und Sie erhalten kein neues Angebot, der Platz auf der Warteliste geht verloren.

Sobald Ihre Studienbescheinigung vorliegt senden wir Ihnen den von uns unterschrieben Vertrag zurück und Sie erhalten die nötigen Informationen zum Einzug. Sollten Sie den Platz doch nicht benötigen und die Mietzeit hat noch nicht begonnen, stornieren wir den Vertrag kostenfrei. Hat die Mietzeit schon begonnen, so wird der Mietpreis in Form eines Nutzungsentgeltes fällig, da wir das Zimmer für den betreffenden Monat nicht anderweitig vergeben konnten.

Achtung: Alle Plätze sind für die Nutzung durch eine Person ausgelegt. Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung sind nicht gestattet.

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn kein Bedarf mehr für ein Wohnheimzimmer besteht.

Checkliste Deutsch-Englisch zum Auszug.pdf

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