Studierendenwerk Rostock-Wismar

Rundfunkbeitrag (FAQ)

Informationen für Mieter*innen

Den Rundfunkbeitrag gibt es seit dem 1. Januar 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag. Er ersetzte die bisherigen Rundfunkgebühren – daher wurde auch die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt.

Mit dem Rundfunkbeitrag wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet ein hochwertiges Informations- und Unterhaltungsprogramm und eine unabhängige Berichterstattung. Das große Mediatheken-Angebot liefert die Inhalte auf Laptop, Smartphone und Tablet. Damit dieses Angebot für alle Menschen in Deutschland verfügbar ist, gibt es den Rundfunkbeitrag. Er basiert auf einem Solidarmodell, das bedeutet, dass sich alle an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.

Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 18,36 EUR zahlen muss, und zwar gleichgültig, ob überhaupt Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Damit sind dann sämtliche Nutzungsarten abgedeckt, also auch das Radio im Auto. Der Beitrag ist jeweils für drei Monate zu entrichten.

Für Studierendenwohnheime gilt die folgende Regelung:

Für Zimmer in Stu­den­ten­wohn­heimen, die von einem all­ge­mein zugäng­lichen Flur ab­gehen, ist der Rund­funk­beitrag von 18,36 Euro monat­lich zu zahlen. Sie gelten als Wohnung – egal, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche ver­fügen. Wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungs­tür von einem all­ge­mein zugäng­lichen Flur oder Treppen­haus abge­trennt sind und wie eine WG ge­staltet oder ge­nutzt werden, muss wie in jeder anderen WG nur eine Person zum Rund­funk­beitrag an­ge­meldet sein und die WG kann sich den Rund­funk­beitrag teilen.”

Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de/studierende 

 


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