FAQ
Bin ich beim Studierendenwerk Rostock-Wismar versichert?
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Nein, bitte schließen Sie selbst oder über die Eltern eine Haftpflicht- und Hausratversicherung ab.
Darf ich Haustiere mitbringen?
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Vor der Anschaffung oder des Einzuges ist grundsätzlich immer der Vermieter zu informieren, denn Mieter*innen dürfen Haustiere nur mit Zustimmung halten. Eine Ausnahme bilden Kleinst-Tiere wie Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröte und andere Reptilien ungiftiger Art. Die Zustimmung ist zu versagen bzw. kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner*innen oder Nachbarn*innen belästigt werden oder Beeinträchtigungen der Statik des Gebäudes, von Bestandteilen des Wohnheimes oder des Mietgegenstandes selbst zu befürchten sind.
Darf ich mein Zimmer/Wohnung im Wohnheim untervermieten?
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Nein, es gilt: Den Mieter*innen ist jede auch teilweise Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte ohne Erlaubnis des Vermieters untersagt. Dasselbe gilt für die Aufnahme Dritter in die bewohnten Räume. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung.
Gibt es in den studentischen Wohnanlagen Zimmer für Studierende mit Beeinträchtigungen?
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Ja, in den Wohnheimen Ulmenstraße, Max-Planck-Straße in Rostock und in der Bürgermeister-Haupt-Straße in Wismar gibt es insgesamt 16 behindertengerechte, zum Teil rollstuhlgerechte Zimmer.
Gibt es Zimmer für Studierende mit Kind?
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Für Studierende mit Kind stehen 10 Mutter/Vater-Kind-Einheiten zur Verfügung. Leider können wir keine Familien-Einheiten zur Verfügung stellen. So können wir zum Beispiel keine Familie unterbringen, wenn eine Person nicht zum Studium eingeschrieben ist. Zusätzlich ist die Aufnahme von Eltern mit Kind bei uns im Wohnheim zeitlich beschränkt da wir kein passendes Wohnumfeld für Kinder bieten können.
Ich fange in Rostock an zu studieren. Wie kann ich mich für ein Zimmer bewerben?
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Stellen Sie online einen Antrag für einen Wohnheim-Platz beim Studierendenwerk Rostock-Wismar. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und eine Mietnummer. Damit sind Sie automatisch auf der Warteliste. Näheres dazu unter: Antragstellung (http://www.stw-rw.de/de/wohnen/antragstellung.html)
Ist die Anmietung eines Zimmers für kurze Zeit (bis zu 6 Monaten) wegen Praktikum oder Ähnlichem möglich?
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Für das Wintersemester können keine Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Generell gilt: Studentischen Praktikanten anderer Hochschulen können in begrenztem Umfang und nur während der vorlesungsfreien Zeit oder aus belegungstechnischen Gründen leere Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Es gelten gesonderte Nutzungsentgelte.
Kann ich mich bewerben, obwohl ich noch keine Studienbescheinigung meiner Hochschule bekommen habe?
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Ja, die Antragstellung ist auch ohne Studienbescheinigung möglich. Ihr Antrag wird auch ohne Vorlage der Studienbescheinigung bearbeitet. Spätestens bei Unterschrift des Mietvertrages durch uns, muss diese vorliegen. Sie erhalten von uns spätestens vier Wochen vor Beginn des Semesters eine Antwort auf den Antrag - entweder in Form eines Angebotes oder einer Absage.
Kann ich mir ein/mein Zimmer/Wohnung im Wohnheim vor dem Einzug ansehen?
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Da die Plätze in der Regel bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine durch uns organisierte Besichtigung leider nicht möglich. Sie können auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen; eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung. Wir weisen Sie in dem Zusammenhang auf die Möglichkeit des Widerrufes (i.V.m. Fernabsatzgesetz) mit einer Frist von 14 Tagen hin. Details dazu finden Sie in dem Angebot zum Wohnplatz welches Ihnen regelmäßig nur per E-Mail zugeht.
Mein Datennetzanschluss funktioniert nicht. An wen kann ich mich wenden?
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Bitte wenden Sie sich an die von uns beauftragte Wartungsfirma Varnobit erreichbar unter support@varnobit.de. Auf der Homepage finden Sie auch einen Checkliste zur Fehlereingrenzung (https://www.stw-rw.de/de/studentisches-wohnen/downloads.html). Gegebenenfalls können Kosten für Sie entstehen, wenn der Fehler an Ihren Endgeräten liegt.
Muss ich als Studierender Zweitwohnungssteuer zahlen?
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In Rostock müssen Sie Zweitwohnungssteuer zahlen, in Wismar nicht.
Muss ich eine Kaution bezahlen?
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Ja, die Kaution beträgt je nach Zimmertyp zwischen 300,00 € und 400,00 €. Die Kaution wird mit der ersten Mietzahlung gezahlt bzw. eingezogen. Weitere Details finden sich in den Allgemeinen Mietbedingungen.
Wann muss ich mich für einen Platz im Wohnheim bewerben?
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Sie können sich jederzeit bewerben und auf unsere Warteliste setzen lassen, bis wir Ihnen ein Mietangebot machen können. Grundsätzlich gilt: Bewerbungen für das Wintersemester sind ab 01.04. des Jahres, für das Sommersemester ab 1.09. des Jahres möglich.
Was ist bei der Möblierung inbegriffen?
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Zur Standardmöblierung gehören: Bett mit Matratze (Bettwäsche und Bettzeug bitte mitbringen), Kleiderschrank, Schreibtisch mit Stuhl, Rollcontainer, Regal. Küchenutensilien müssen mitgebracht werden.
Wer darf in den Wohnheimen des Studierendenwerks Rostock-Wismar wohnen?
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Antragsberechtigt sind... Ordentlich eingeschriebene Studierende der Universität Rostock, Hochschule Wismar mit den angegliederten Studiengängen der Seefahrt (Semesterzeiten wie an der Hochschule!), Hochschule für Musik und Theater Rostock und Studierende anderer Hochschulen nach Vorlage der Studienbescheinigung soweit freie Wohnheim-Plätze vorhanden sind. NICHT antragsberechtigt sind... Teilnehmer von Vorkursen, Study in Germany, Promotionsstudierende, wissenschaftliche Mitarbeiter, PhD, Post Doc´s, Mitarbeiter von Likat e.V. oder sonstigen An-Instituten der Universität oder Hochschule, Auszubildende, Schüler, Auszubildende und Schüler der EUFH, oder Studenten, die gleichzeitig Assistent, Referendar, Volontär oder dergleichen oder die überwiegend berufstätig sind.
Wie lange muss ich auf einen Platz im Wohnheim warten?
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Zu Semesterbeginn sind die Wartezeiten am längsten. Gerade für Rostock ist mit einer sehr viel höheren Anzahl von Bewerber*innen als zur Verfügung stehenden Wohnheimplätzen zu rechnen. Wir arbeiten mit dem Eingangsdatum des Antrages und beginnen mit der Vergabe für Studierende am 15.7. des Jahres für das Wintersemester am Standort Rostock. Für Wismar sind jederzeit Bewerbungen möglich. Es dauert in der Regel 3 Monate, bis man ein Platzangebot bekommt, wenn man sich auf das gesamte Angebot des Studierendenwerks bewirbt. Wenn man die Auswahl eingrenzt, z.B. nur ein Apartment möchte, kann die Wartezeit auch über ein Jahr betragen. Für Wismar sind jederzeit Bewerbungen möglich. Es dauert in der Regel 3 bis 6 Monate, bis man ein Platzangebot bekommt, wenn man sich auf das gesamte Angebot des Studierendenwerks bewirbt. Wenn man die Auswahl eingrenzt, z.B. nur ein Apartment möchte, kann die Wartezeit auch weit über ein Jahr betragen.