Studierendenwerk Rostock-Wismar

Aktuelles

Änderungen beim Kabelfernsehen in unseren Wohnheimen
Änderungen beim Kabelfernsehen in unseren Wohnheimen

19.02.2024

Wegen einer Gesetzesänderung ist das Kabelfernsehen ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr in unserem Mietpaket enthalten. Sie möchtet weiterhin über Ihren Kabelanschluss fernsehen? In diesem Fall müssen Sie selbst einen Vertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen.

Hinweis: Die Zahlungen an die GEZ müssen weiterhin entrichtet werden. 

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Wir bitten um Geduld bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen
Wir bitten um Geduld bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen

08.12.2023

Liebe Wohnheimbewohner*innen,

wegen eines enorm hohen Krankenstandes im Bereich Studentisches Wohnen bitten wir Sie hinsichtlich der Bearbeitung Ihrer Anliegen um Geduld.

Wie Sie uns helfen können: Wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Mieterportal an uns, da uns die Überwachung individueller Postfächer derzeit nicht möglich ist.

Wir danken für Ihr Verständnis.


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Energiesparkampagne „Flip the switch”
Energiesparkampagne „Flip the switch”

15.10.2022

Wir wollen gemeinsam mit den Studierenden in unserem Wohnheimen Energie sparen. Das ist nicht nur gut fürs Klima, sondern auch für die Wohnheimmiete! Darum beteiligen wir uns an der deutschlandweiten Energiesparkampagne „Flip the switch” – My energy challenge. 

Die Kampagne animiert zum Energiesparen und gibt viele nützliche Tippe, wie dies mit kleinen Veränderungen im Alltag gelingen kann. Die Energiespartips stellen wir auf unserem Instagram-Kanal vor. 

Zusätzlich starten wir eine Wohnheim-Challene: Von Januar bis März 2023 läuft die Challenge zum Energiesparen, bei der wir monatlich ein Gewinner-Wohnheim küren: Das Wohnheim, das im Vergleich zum Vorjahr den höchsten Verbrauch eingespart hat, bekommt von uns eine Grillparty spendiert. 

Mehr Informationen zur Kampagne gibt es hier: www.myenergychallenge.de 

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Wohnheim in der Ulmenstraße 45a feierlich eröffnet
Wohnheim in der Ulmenstraße 45a feierlich eröffnet

29.09.2022

Nach etwas über zwei Jahren Bauzeit stellt das Studierendenwerk die neue Mensa und das neue Wohnheim in der Ulmenstraße pünktlich zu Beginn des Wintersemesters 2022/2023 fertig. Am 28. September um 10:00 Uhr eröffnete der Geschäftsführer des Studierendenwerks Rostock-Wismar, Kai Hörig, feierlich den Neubau. Das neue Wohnheim verfügt über 70 Wohnheimplätze, die überwiegend in Zweier- und Dreier-Wohngemeinschaften angelegt sind.

Die ersten Mieter*innen des neuen Wohnheims konnten ihre Zimmer bereits Mitte Juli 2022 beziehen. Das Wohnheim hat insgesamt 70 Wohnheimplätze. Der Bau des Wohnheims kostete rund 6 Millionen Euro. Etwa 25 % der Baukosten wurden vom Land Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Dies war die erste Förderung für einen Wohnheimneubau des Studierendenwerks seit 2003. Über das bestehende Förderprogramm des sozialen Wohnungsbaus können 25 % bis 30 % der Gesamtkosten realisiert werden. „Dies ist bei den aktuellen Baukosten jedoch nicht ausreichend, um sozialverträgliche Mieten anbieten zu können“, gibt Kai Hörig zu Bedenken. „Trotz der Landesförderung ist die durchschnittliche Gesamtmiete für ein Zimmer in diesem Wohnheim mit 337,00 Euro für unsere Verhältnisse sehr hoch. Im Durchschnitt liegen unsere Mieten ab dem Wintersemester 2022/2023 bei etwa 272,00 Euro. Bei der Miethöhe dürfen wir zudem den aktuell geltenden Wohnkostenzuschuss im BAföG, der derzeit bei 360,00 Euro liegt, nicht überschreiten. Darum wünschen wir uns ein eigenes Förderprogramm, das die Besonderheiten des studentischen Wohnungsbaus berücksichtigt und Zuschüsse von bis zu 50 % ermöglicht. Jeder Euro Zuschuss, den wir von Bund oder Land erhalten, senkt die Miete für die Studierenden. Vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten sind sozialverträgliche Mieten insbesondere für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten eine Voraussetzung dafür, ihr Studium überhaupt beginnen zu können.“

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Sprechzeiten des Studentischen Wohnens
Sprechzeiten des Studentischen Wohnens

02.05.2022

Liebe Studierende, 

seit 2. Mai 2022 bieten wir Ihnen wieder persönliche Sprechzeiten vor Ort an. Sie finden uns an unserem Hauptsitz in der St.-Georg-Straße 104-107. Eine vorherige Terminvereinbarung ist innerhalb unserer Sprechzeiten nicht notwendig.  

 

Sprechzeiten des Studentischen Wohnens*: 
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr

*und nach Vereinbarung!


Wir freuen uns auf Sie! 

Ihre Abteilung Studentisches Wohnen
des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Internetausfall Wohnheime Wismar am 26.01.2022 von 07:00 bis 09:00 Uhr
Internetausfall Wohnheime Wismar am 26.01.2022 von 07:00 bis 09:00 Uhr

18.01.2022

Liebe Studierende,

am 26.01.2022 ist ein Update bezüglich des Internets in den Wismarer Wohnheimen geplant. Durch die geplante Maßnahme kommt es am 26.01.202 im Zeitraum von 07:00 Uhr bis circa 09:00 Uhr zu einem Internetausfall in den Wismarer Wohnheimen.

Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Ihre Abteilung Studentisches Wohnen 
des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Internetausfall in den Wohnheimen am 15.12.2021
Internetausfall in den Wohnheimen am 15.12.2021

10.12.2021

Liebe Studierende,

am 15.12.2021 setzen wir eine Maßnahme im Rahmen unseres WLAN-Projekt um. Ziel der Maßnahme ist die WLAN-Qualität in den Rostocker Wohnheimen zu erhöhen. Durch die geplante Maßnahme kommt es am 15.12.2021 im Zeitraum von 05:30 Uhr bis circa 09:00 Uhr zu Internetausfall in den Rostocker Wohnheimen.

Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Ihre Abteilung Studentisches Wohnen 
des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Studentisches Wohnen ab 22.11.2021 nur noch per E-Mail & Telefon erreichbar
Studentisches Wohnen ab 22.11.2021 nur noch per E-Mail & Telefon erreichbar

18.11.2021

Liebe Studierende, 

aufgrund der steigenden Inzidenzen haben wir entschieden, die persönlichen Sprechzeiten vor Ort auf Telefon- und E-Mail-Beratung umzustellen. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen kontaktieren. Wir sind weiterhin gern für Sie da! 

Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier: Ansprechpersonen Studentisches Wohnen

Unsere Sprechzeiten: 

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung!

Ihre Abteilung Studentisches Wohnen
des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Wichtige Informationen zum Einzug
Wichtige Informationen zum Einzug

24.09.2021

Wohnheimplätze:

  • Alle Zimmer sind belegt oder im Angebot.
  • Man kann sich jederzeit bei uns über die Homepage auf einen Wohnheimplatz bewerben.
  • Telefonische Bewerbung ist nicht möglich.
  • Wer sich jetzt bewirbt bekommt allerdings für den Mietbeginn 1.10. eine Absage (außer in Wismar – dort gibt es noch 25 freie Plätze, Stand: 24.09.2021)

Mieter*innen ab dem 1.10.2021:

  • Wer einen Platz hat, hat per E-Mail die Informationen zum Einzug am 1.10. schon erhalten (entweder vom Hausmeister oder von der Sachbearbeiterin).
  • Die Info enthält eine Zeitspanne, in welcher die Anreise direkt am Wohnheim erfolgen kann.
  • Individuelle Termine werden für den 1.10. nicht vereinbart, danach aber schon – bitte direkt mit dem Hausmeister per Email in Kontakt treten.
  • Der Weg zum Hausmeisterbüro ist ausgeschildert.
  • Für den Einzug gilt die GGG-Regel. Notfalls stehen an den Wohnheimen Tests zur Verfügung – verzögert aber ungemein die Abläufe – wer also ohne Test (oder 3 G) kommt, muss warten!
  • Einzüge am Wochenende sind grundsätzlich nicht möglich!

Corona-Prävention im Wohnheim:

  • Es gibt Regeln und im Falle von Ansteckung ein Hygienekonzept.
  • Wichtigste Voraussetzung: Wer positiv ist MUSS sich bei uns melden, damit wir die Maßnahmen einleiten und eine Ausbreitung im Wohnheim verhindern können.
  • Über die gängigen Hygieneregeln wird in regelmäßigen Abständen per Mail informiert.
  • Bitte immer dafür sorgen, dass wir die aktuellen Email-Adresse haben und zusätzlich auf Aushänge achten.
  • Zusätzlicher Hinweis: : Für internationale Studierende, die mit nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, besteht eine besonders schwierige Situation. Die daraus resultierende Frage der kostenlosen Nutzung von Corona Tests konnte nun positiv geklärt werden. Internationale Studierende haben auch weiterhin Zugang zu kostenlosen Tests auf Bundeskosten, befristet bis zum 31.12.2021.

Grundsätzlich:

Im internen Mieterportal kann man seine Daten ändern, Studienbescheinigungen hochladen, Verträge einsehen, Schadensmeldungen/Reparaturen beauftragen, Verlängerungs-, Kündigungs- und Umzugsanträge stellen.

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Sprechzeiten mit vorheriger Terminvergabe  wieder möglich
Sprechzeiten mit vorheriger Terminvergabe wieder möglich

21.06.2021

Die Abteilungen Studienfinanzierung und Studentisches Wohnen bieten Ihnen wieder Vor-Ort-Termine innerhalb unserer Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr) an. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Ansprechpartner*in. Sie finden die Kontaktdaten auf unserer Website: Ansprechpersonen Studentisches Wohnen

Bei einem Termin vor Ort tragen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung und achten auf den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. 

Wir sind weiterhin auch per Mail und Telefon für Sie erreichbar. 

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Aktuelle Informationen zum Einzug / Einreise

18.05.2021

Liebe Studierende, 

es gelten neue Einreisebestimmungen, die vorerst bis 30.06.2021 gültig sind. 

Maximal drei Tage vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie sich hier registrieren: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Einreise aus Risikogebiet

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben. Wenn Sie bei Einreise ein negatives Testergebnis vorweisen können, entfällt die Quarantäne. 

Einreise aus Hochinzidenzgebiet

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben. Eine Testung, um die Quarantäne aufzuheben, ist frühestens 5 Tage nach der Einreise möglich. Ein Antigen-Schnelltest ist ausreichend, jedoch darf es kein Selbsttest sein. 

Einreise aus einem Virusvariantengebiet

Wenn Sie innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, beträgt die Quarantänezeit 14 Tage. Es besteht keine Möglichkeit zur Verkürzung der Quarantäne. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Corona-Einreiseverordnung

Grundsätzlich gilt: Jede*r, der einen Aufhenthaltstitel hat, darf reisen. Alle, die nur ein Visum haben, derzeit nicht.

Ihre Abteilung Studentisches Wohnen des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Aktuelle Informationen zum Einzug
Aktuelle Informationen zum Einzug

02.03.2021

Liebe Studierende, 

im Vorfeld Ihres Einzuges in unsere Studierendenwohnheime, möchten wir Sie auf die geltenden Einreisebestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns aufmerksam machen. Diese Einreisebestimmungen enthalten auch Informationen zu Anmelde- und Quarantänepflichten. Die Informationen unter dem Link werden laufend durch die Landesregierung aktualisiert. 

https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/Tourismus-und-Reisen/

Ein zusätzliche Übersicht finden Sie auch in unserem Download-Bereich

Bitte beachten Sie die Hinweise.

Ihre Abteilung Studentisches Wohnen des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Internet-Ausfall in Rostocker Wohnheimen am 20.02.2021
Internet-Ausfall in Rostocker Wohnheimen am 20.02.2021

10.02.2021

Liebe Studierende,

aufgrund einer unvermeidbaren technischen Umstellung unseres Datennetzes kann es am Samstag, 20.02.2021 im Zeitraum von 06:00 bis 09:00 Uhr zu Ausfällen des Datennetzes in den Rostocker Studierendenwohnheimen kommen. Dies betrifft sowohl die WLAN- als auch die LAN-Verbindungen. 

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. 

Ihre Abteilung Studentisches Wohnen des Studierendenwerks Rostock-Wismar

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Reparaturauftrag nur noch über Wohnheim-Portal möglich
Reparaturauftrag nur noch über Wohnheim-Portal möglich

03.02.2021

Liebe Wohnheimbewohner*innen, 

wenn Sie in Ihrer WG oder Ihrem Zimmer einen Schaden an das Studierendenwerk melden möchten, nutzen Sie bitte ausschließlich den Reparaturauftrag im Wohnheimportal. Bitte stellen Sie keine Reparaturanträge per E-Mail oder Telefon an Ihren Hausmeister oder Ihre Sachbearbeiterin. 

Die Bündelung der Schadensmeldungen im Wohnheimportal gibt uns einen Überblick über alle Aufgaben. So können wir Aufträge schneller auslösen und Ihre Wartezeit verkürzen. 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! 

Reparaturauftrag

 
 
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Sprechzeit am 22.12.2020 entfällt
Sprechzeit am 22.12.2020 entfällt

15.12.2020

Liebe Studierenden, 

bitte beachten Sie, dass am 22.12.2020 die Sprechzeit der Abteilung Studentisches Wohnen entfällt. Bei dringenden Fragen können Sie sich an die Info-Stelle wenden, die bis 14:00 Uhr für Sie erreichbar ist: 0381 4592-600. Vom 23.12.2020 bis zum 03.01.2021 hat das Studierendenwerk Betriebsferien. 

Am 04.01.2021 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2021! 

Ihre Abteilung Studentisches Wohnen 

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WLAN in Max-Planck-Straße 1-2
WLAN in Max-Planck-Straße 1-2

07.12.2020

Das WLAN-Projekt in den Wohnheimen des Studierendenwerks schreitet weiter voran: Seit 07. Dezember 2020 können nun auch die Studierenden in der Max-Planck-Straße 1 und 2 im WLAN surfen. Somit ist der WLAN-Ausbau in den Wohnheimen der Max-Planck-Straße vollständig abgeschlossen. 70 % aller Wohnheimplätze in Rostock sind bereits mit WLAN ausgestattet. 

Als nächstes Objekt wird das Wohnheim der Erich-Schlesinger-Straße 19 ans WLAN-Netz angeschlossen. 

 

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KEIN Vorfall in der Erich-Schlesinger-Str. 19
KEIN Vorfall in der Erich-Schlesinger-Str. 19

18.11.2020

Am Freitag, 13.11.2020 berichteten Ostsee-Zeitung und NonStopNews Rostock über einen Vorfall in einem Studentenwohnheim der Erich-Schlesinger-Str.

Es kursierte die Nachricht, dass in einem Rostocker Studierendenwohnheim ein Somalier zwei Studentinnen mit einem Küchenmesser bedroht haben soll, woraufhin die beiden die Polizei riefen. Nach Aussage in den Berichten war Baulärm aus der WG der beiden Studentinnen der Auslöser des Konflikts. In den Berichten war unser Studierendenwohnheim der Erich-Schlesinger-Str. abgebildet. Da wir aber in unserem Studierendenwohnheim der Erich-Schlesinger-Str. 19 keinen Vorfall feststellen konnten, haben wir uns an die Polizei gewandt.

Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Rostock ist nun klar, dass der Vorfall nicht in unserem Wohnheim geschah, sondern in dem Nebengebäude in der Erich-Schlesinger-Str. 20.

Das Bild unseres Wohnheims wurde somit fälschlicherweise verwendet und das Studierendenwerk fälschlicherweise mit diesem Vorfall in Zusammenhang gebracht. Die entsprechenden Redaktionen haben wir aufgefordert, das Bild unverzüglich zu löschen.

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Internes Wohnheim-Portal
Internes Wohnheim-Portal

30.10.2020

Liebe Wohnheimbewohner*innen,

seit 30. Oktober  2020 können Sie in unserem internen Wohnheim-Portal viele Angelegenheiten rund um Ihren Wohnheimvertrag online erledigen. Dazu gehören:

  • Änderung Ihrer Stammdaten
  • Hochladen von Dateien (z.B. Studienbescheinigung)
  • Anfragen an Ihre*n Sachbearbeiter*in stellen
  • Vertragsverlängerung
  • Vertragskündigung
  • Stellen eines Umzugsantrags
  • Erstellung eines Reparaturauftrags / Schadensmeldung

Damit Sie sich in dem Portal anmelden können, benötigen Sie das Web-Passwort, das wir Ihnen per E-Mail am 30. Oktober 2020 zugeschickt haben.

Hier geht es zum Internen Wohnheim-Portal

 
 
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Regelungen zum Einzug
Regelungen zum Einzug

29.10.2020

Herzlich willkommen in unseren Wohnheimen! 

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen bei dem Einzug in unsere Wohnheime bestimmte Regeln beachtet werden: 

Allgemeines:

Der Einzug erfolgt kontaktlos zu vorgegebenen Zeiten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im gesamten Wohnheim (Ausnahme: Ihr eigenes Zimmer) Pflicht. Halten Sie den Abstand von zwei Metern zu anderen Personen ein. 

Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet: 

1. Wenn Sie aus einem ausländischen Risikogebiet kommen, müssen Sie 14 Tage in Quarantäne. Auch dann, wenn das Gebiet zum Zeitpunkt der Ausreise kein Risikogebiet mehr ist, dieses aber in den vergangenen 14 Tage zumindestens zeitweise ein Risikogebiet war. 

2. Melden Sie sich beim Gesundheitsamt in Rostock mit Name, Geburtsdatum, Adresse in Rostock, Rückrufnummer sowie den Tag der Einreise und aus welchem Gebiet/Land Sie eingereist sind, an: corona@rostock.de 

3. Halten Sie sich an die Quarantäne-Regeln! Sie dürfen gemäß der Vorgaben vom Gesundheitsamt Ihre Wohnung nicht verlassen. Bad und Küche dürfen Sie nur allein und mit Maske und Einmalhandschuhen nutzen. Bringen Sie sich genug Essen mit oder fragen Sie Ihre neuen Mitbewohner*innen, ob Sie Ihnen Lebensmittel mitbringen können. Die Übergabe muss kontaktlos erfolgen.

Einreise aus einem inländischen Risikogebiet mit Symptomen: 

Wenn aus inländischen Risikogebieten einreisende Personen Symptome aufweisen, gelten die gleichen Regeln wie bei Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten: 14 Tage Absonderung und Meldepflicht beim Gesundheitsamt.

Einreise aus einem Nicht-Risikogebiet:

Zu Ihrer eigenen und der Sicherheit Ihrer Mitbewohner*innen tragen Sie bitte für 14 Tage nach Ankunft eine Maske, wenn Sie Ihr Zimmer verlassen. Nutzen Sie Bad und Küche/Flur nur allein und tragen Sie möglichst Einmalhandschuhe. Zeigen Sie sich solidarisch! Dieser Semesterstart ist ein ganz besonderer und muss zur Sicherheit aller mit den genannten Maßnahmen vonstatten gehen. 

Wenn Sie Fragen haben, Tipps brauchen oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an uns! Wir sind gern für Sie da! 

wohnen@stw-rw.de
0381 4592-661

Ihre Abteilung Studentisches Wohnen 

 

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Außenstelle Studentisches Wohnen in Wismar
Außenstelle Studentisches Wohnen in Wismar

18.06.2020

Seit 15. Juni 2020 können Wohnheimbewohner*innen in Wismar ihre Anliegen zum Wohnheim direkt vor Ort klären. Janine Hansen ist ab sofort im Ergeschoss der Friedrich-Wolf-Straße 23 B) im Büro der Verwaltung erreichbar. Sie können in der Zeit von 09:00 bis 11:30 Termine für ein persönliches Gespräch vereinbaren. 

Janine Hansen
Friedrich-Wolf-Straße 23 B)
Telefon: 03841 3742671
j.hansen@stw-rw.de 

 

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WLAN in Max-Planck-Straße 3-5
WLAN in Max-Planck-Straße 3-5

08.06.2020

Gute Neuigkeiten für die Wohnheimbewohner*innen der Max-Planck-Straße 3-5: Das angekündigte WLAN wurde in den Häusern nun aktiviert. Als nächstes werden die Häuser der Max-Planck-Straße 1 und 2 ans WLAN-Netz angeschlossen. 

Bereits 2016 wurde das Wohnheim in Warnemünde (Friedrich-Barnewitz-Straße 12) im Rahmen eines Pilotprojekts ans WLAN-Netz angeschlossen. Trotz zahlreicher andere Themen beschloss das Studierendenwerk Mitte des Jahres 2017 das Projekt WLAN auf der Agenda vorzuziehen, um dem ausdrücklichen Wunsch der Studierenden nach einer WLAN-Verbindung in den Wohnheimen nachzukommen.

Nach der (aufwendigen) Sicherung der Finanzierung, begann das Studierendenwerk im Dezember 2017 die Wohnheime auszuleuchten, um zu ermitteln, wie viele „Access-Points“ benötigt werden. Access-Points sind die Schnittstellen mit denen sich die kabellosen Endgeräte, wie z.B. Smartphone verbinden, um das WLAN zu nutzen.  Im darauffolgenden Jahr starteten die Abstimmungsgespräche mit den Rechenzentren der Universität Rostock und der Hochschule Wismar, um das Uni-Netzwerk „eduroam“ vom Campus in die Wohnheime zu bringen. Nach Abschluss der Planungen und Ausschreibungen der Projektleistungen begann das Studierendenwerk die notwendigen Datenleitungen in den Wohnheimen zu verlegen. Anschließend erfolgten die Einrichtung der Access-Points sowie die Installation der Software.  

Die Kosten für die WLAN-Nachrüstung belaufen sich auf mehr als 440 Euro pro Wohnheimplatz. 

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Termine vor Ort wieder möglich
Termine vor Ort wieder möglich

05.06.2020

Die Abteilungen Studienfinanzierung und Studentisches Wohnen bieten Ihnen wieder Vor-Ort-Termine innerhalb unserer Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr) an. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Ansprechpartner*in. Sie finden die Kontaktdaten auf unserer Website: Ansprechpersonen Studentisches Wohnen

Bei einem Termin vor Ort tragen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung und achten auf den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. 

Wir sind weiterhin auch per Mail und Telefon für Sie erreichbar. 

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Wohnheime & Corona: Alles, was Sie wissen müssen
Wohnheime & Corona: Alles, was Sie wissen müssen

25.03.2020

Liebe (angehende) Mieter*innen, 

seit der Corona-Krise haben Sie viele Fragen an uns. Daher haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Regelungen bezüglich der Corona-Krise und das Leben in unseren Wohnheimen zusammengestellt: FAQ's. 

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen? Dann zögern Sie nicht, sich bei Ihrer Sachbearbeiterin zu melden. 

Ihr Studentisches Wohnen 

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Anfragen zum Studentischen Wohnen bis auf Weiteres nur per Mail!
Anfragen zum Studentischen Wohnen bis auf Weiteres nur per Mail!

16.03.2020

Liebe Studierende, 

um Sie und unsere Mitarbeiter*innen vor dem Corona-Virus zu schützen, haben wir am Freitag angekündigt, die persönlichen Sprechzeiten vor Ort entfallen zu lassen und haben die Beratung auf Telefon und E-Mail umgestellt. Heute müssen wir noch einen Schritt weiter gehen: Wir nehmen unsere Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber wahr und ermöglichen unseren Kolleg*innen auch von zu Hause arbeiten zu können. So wird das Risiko weiter minimiert, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Das bedeutet aber auch, dass wir ab sofort bis auf Weiteres nur noch per Mail für Sie erreichbar sind. 

Wir bitten bei dieser Maßnahme um Ihr Verständnis. 

Ihr Studentisches Wohnen

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Wohnheim Möllner Straße: WLAN-Zugang aktiviert
Wohnheim Möllner Straße: WLAN-Zugang aktiviert

09.01.2020

Gute Neuigkeiten für die Studierenden in der Möllner Straße: ​Seit Anfang Januar 2020 können nun auch die Studierenden im Lichtenhagener Wohnheim im WLAN surfen. Das WLAN ist eine Ergänzung zum bestehenden LAN-System, das auch weiterhin aktiv bleibt. ​

Mittlerweile verfügen bereits fünf unserer Wohnehime über einen ergänzenden WLAN-Zugang. Den Anfang machte im Jahr 2016 das Wohnheim in der Friedrich-Barnewitz-Straße in Warnemünde. Anschließend folgten die Wohnheime in der Albert-Einstein-Straße 28/29 sowie in der St.-Georg-Straße 104-107 in Rostock. In Wismar sind die Wohnheime der Friedrich-Wolf-Straße bereits ans WLAN-Netz angeschlossen. 

Im Laufe des Jahres 2020 investieren wir weiter in unsere Wohnheime und rüsten die WLAN-Zugänge bei den noch fehlenden Häusern nach. Die Kosten für die WLAN-Einrichtung belaufen sich auf mehr als 440 Euro pro Wohnheimplatz.

 

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WLAN in Wismarer Wohnheim
WLAN in Wismarer Wohnheim

08.04.2019

Kein Aprilscherz – seit dem 1. April 2019 verfügt nun das erste Wohnheim in Wismar über einen WLAN-Zugang. Die Bewohner*innen der Friedrich-Wolf-Straße 25 können nun mittels ihrer Zugangsdaten der Hochschule Wismar das WLAN-Netz nutzen. Hinweis: Nur immatrikulierte Studierende der Hochschule Wismar haben daher einen Zugang zum WLAN. 

Bisher besteht in den meisten Wohnheimen des Studierendenwerks noch eine LAN-Verbindung. Das Studierendenwerk Rostock-Wismar wird in den Jahren 2019 und 2020 kräftig investieren und alle weiteren Wohnheime mit einer WLAN-Verbindung nachrüsten.

Die Kosten für die WLAN-Nachrüstung belaufen sich auf mehr als 440 Euro pro Wohnheimplatz. Um die Kosten für die Umrüstung der Wohnheime mit WLAN-Zugang zumindest anteilig zu decken, folgt eine Mietkostenerhöhung von 5,00 Euro je Platz. Die Mietkostenerhöhung betrifft ausschließlich die Wohnheime, die über einen WLAN-Zugang verfügen.

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Videoprojekt: Leben im Wohnheim
Videoprojekt: Leben im Wohnheim

18.03.2019

In den Wohnheimen des Studierendenwerks Rostock-Wismar treffen viele unterschiedliche Kulturen aufeinander. Insbesondere durch die steigende Internationalisierung der Hochschulen ist der Anteil der ausländischen Studierenden in den Wohnheimen in Rostock und Wismar weiter angestiegen.

Damit das WG-Leben und der interkulturelle Austausch funktioniert, ist es wichtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ein gemeinsames Verständnis vom Zusammenleben entwickeln. Wie das geht, zeigt nun ein Kurzfilm der Hochschule Wismar. Das englisch-sprachige, 9-minütige Video mit dem Titel „Hand in Hand – for a better life in the dormitory“ ist von Studierenden aus Brasilien, China, Frankreich, Russland, Taiwan, Turkmenistan, Philippinen und Vietnam mit Begleitung durch das E-Learning-Zentrum der Hochschule Wismar produziert worden.

Im Vorfeld der Videoproduktion erstellten die Studierenden eine Umfrage im Studierendenwohnheim. Unter der Leitung von Dozentin Dallas Reese wurden die wichtigsten Beschwerden aller Wohnheimbewohner erfasst: ungeputzte Bäder, unaufgeräumte Küchen, Lärm und Partys sowie zu wenig gemeinsame Kommunikation. Zum Teil kannten die Umfrageteilnehmer nur sehr wenige Mitbewohner auf ihren Fluren mit Namen. Daher war es den Studierenden dieses Projekts besonders wichtig, auf die Vorteile eines offenen, kommunikativen Miteinanders hinzuweisen. Ihr Ziel war es deshalb, typische Probleme des gemeinsamen Wohnens in den Studierendenwohnheimen aufzugreifen und humorvoll zu zeigen, wie es besser gehen kann:

https://www.youtube.com/watch?v=ePYToVPbb2Y&t=3s

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WLAN in Rostocker Wohnheimen
WLAN in Rostocker Wohnheimen

28.01.2019

Die Studierenden in den Rostocker Studierendenwohnheimen der Albert-Einstein-Straße 28/29 und der St.-Georg-Straße 104-107 können ab sofort im WLAN surfen. Bisher besteht in den meisten Wohnheimen des Studierendenwerks noch eine LAN-Verbindung. Das Studierendenwerk Rostock-Wismar wird in den Jahren 2019 und 2020 kräftig investieren und alle weiteren Wohnheime mit einer WLAN-Verbindung nachrüsten.

Bereits 2016 wurde das Wohnheim in Warnemünde (Friedrich-Barnewitz-Straße 12) im Rahmen eines Pilotprojekts ans WLAN-Netz angeschlossen. Trotz zahlreicher andere Themen beschloss das Studierendenwerk Mitte des Jahres 2017 das Projekt WLAN auf der Agenda vorzuziehen, um dem ausdrücklichen Wunsch der Studierenden nach einer WLAN-Verbindung in den Wohnheimen nachzukommen.

Nach der (aufwendigen) Sicherung der Finanzierung, begann das Studierendenwerk im Dezember 2017 die Wohnheime auszuleuchten, um zu ermitteln, wie viele „Access-Points“ benötigt werden. Access-Points sind die Schnittstellen mit denen sich die kabellosen Endgeräte, wie z.B. Smartphone verbinden, um das WLAN zu nutzen.  Im darauffolgenden Jahr starteten die Abstimmungsgespräche mit den Rechenzentren der Universität Rostock und der Hochschule Wismar, um das Uni-Netzwerk „eduroam“ vom Campus in die Wohnheime zu bringen. Nach Abschluss der Planungen und Ausschreibungen der Projektleistungen begann das Studierendenwerk die notwendigen Datenleitungen in den Wohnheimen zu verlegen. Anschließend erfolgten die Einrichtung der Access-Points sowie die Installation der Software.  

Die Kosten für die WLAN-Nachrüstung belaufen sich auf mehr als 440 Euro pro Wohnheimplatz. Um die Kosten für die Umrüstung der Wohnheime mit WLAN-Zugang zumindest anteilig zu decken, folgt eine Mietkostenerhöhung von 5,00 Euro je Platz. Die Mietkostenerhöhung betrifft ausschließlich die Wohnheime, die über einen WLAN-Zugang verfügen.

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Kopf braucht Dach!
Kopf braucht Dach!

19.09.2018

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar beteiligt sich am bundesweiten Aktionstag „Kopf braucht Dach“ aller Studenten- und Studierendenwerke Deutschlands. Sie machen gemeinsam auf die schwierige Wohnsituation der Studierenden in den Hochschulstädten zum Wintersemester 2018/2019 aufmerksam und fordern von der Politik auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene mehr Unterstützung.

Kai Hörig, Geschäftsführer des Studierendenwerks Rostock-Wismar erklärt: „Die Wahl des Studienorts darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Für die Studierenden ist bezahlbarer Wohnraum knapp, vor allem bei uns in Rostock.  Im vergangenen Wintersemester mussten wir 1.400 Anträge auf einen Wohnheimplatz ablehnen, in diesem Jahr sind es voraussichtlich erneut so viele. Unsere Haltung ist klar: Mehr bezahlbaren Wohnraum für die Studierenden zu schaffen und zu erhalten, das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, und dafür brauchen wir die Unterstützung der Politik. In den nächsten Jahren müssen in Rostock mindestens 350 neue Wohnheimplätze entstehen, die Kosten dafür belaufen sich auf rund 30 Millionen Euro. Wir sind daher auf immer deutlichere Zuschüsse angewiesen, um trotz der derzeit hohen Baukosten sozialverträgliche Mieten anbieten zu können.“

 „Es kann nicht sein, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Studierendenzahlen, insbesondere der steigenden Anzahl internationaler Studierender, schmückt und parallel die Zuschüsse für bauliche Infrastruktur unterfinanziert sind, was man insbesondere bei unserem Studierendenwerk merkt. Der AStA der Uni Rostock hat das Problem erkannt, möchte hier gegensteuern und bietet aus diesem Grund für das Wintersemester 2018/19 wieder eine Bettenbörse für seine Kommilitoninnen und Kommilitonen an. Es kann aber nicht sein, dass die Selbstverwaltung der Studierenden diese Aufgaben übernehmen muss, weshalb auch wir das Land M-V auffordern, hier schnell zu handeln“, erklärt Marcus Neick, Vorsitzender des Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Rostock. 

 Mit ihrer Kampagne „Kopf braucht Dach“ fordern die Studenten- und Studierendenwerke mehr staatliche Unterstützung beim Neubau und bei der Sanierung von Studierendenwohnheimen. Insbesondere die Studierenden werden eingeladen, auf der Kampagnen-Website www.mein-studentenwohnheim.de online ihre Stimme für mehr bezahlbaren Wohnraum abzugeben. „Wir brauchen die Studierenden noch stärker als Multiplikatoren und Unterstützer“, betont Hörig.

 Der Wohnungsmarkt wird derzeit nicht nur immer teurer, sondern verknappt sich auch zunehmend. „Für unsere Studierenden wird es somit immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Insbesondere die steigende Anzahl an ausländischen Studierenden hat durch ihren oftmals erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt zu einer erhöhten Nachfrage an Wohnheimplätzen geführt“, erklärt der Geschäftsführer des Studierendenwerks Rostock-Wismar.

 Online-Stimmabgabe für mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende:

https://mein-studentenwohnheim.de/mitmach-aktion

 „Kopf braucht Dach“ auf Facebook:

https://www.facebook.com/STWRostockWismar

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Wohnheimausschuss in Rostock gegründet
Wohnheimausschuss in Rostock gegründet

28.06.2018

Nachdem in Wismar bereits am 2. Mai 2018 der Wohnheimauschuss gegründet wurde, hat nun auch Rostock sein eigenes Wohnheimgremium. Am 26. Juni fand die erste Sitzung des Ausschusses statt, der sich aus Mieterinnen und Mieter der Wohnheime, Wohnheimtutorinnen und -tutoren sowie Mitarbeitenden des Studierendenwerks zusammensetzt. In Rostock fanden in diesem Jahr bereits zwei Workshops zum Thema Wohnen statt, bei der sich insbesondere zur studentischen Wohnungsnot in Rostock ausgetauscht worden ist. Aber auch Selbstverwaltung und die steigende Internationalisierung in den Wohnheimen wurden heiß diskutiert. Die Ideen und Ansätze, die innerhalb der Workshops aufkamen, sollen nun im Wohnheimauschuss weiter vertieft werden. Es geht aber auch darum, die kleineren Probleme und Nöte der Mieter in den Wohnheimen zu erfahren, sodass schnell auf diese reagiert werden kann.

Wir freuen uns, dass auch der Wohnheimausschuss in Rostock auf so reges Interesse gestoßen ist und sind gespannt auf den Austausch mit Ihnen!

Wer ebenfalls noch Lust hat sich im Ausschuss zu engagieren oder Verbesserungsvorschläge für die Wohnheime hat, kann sich an wohnen@stw-rw.de wenden. 

 

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Wohnheimspieltag 2018
Wohnheimspieltag 2018

27.06.2018

Am 26. Juni 2018 fand bereits zum vierten Mal der Wohnheimspieltag in der Möllner Straße statt.

Sechs Mannschaften mit jeweils 4 Spielern traten zum Beachvolleyballturnier an. Auch einige Fans und Zuschauer fanden den Weg zum Volleyballfeld in der Möllner Straße, sodass circa 40 Leuten am Wohnheimspieltag teilnahmen. Unsere Verpflegungsbetriebe stellten Essen und Getränke für die Teilnehmer – die Kräfte konnten also jederzeit aufgefüllt werden. Die ersten drei Plätze erhielten Mensa-Gutscheine im Gesamtwert von 100 €.

Wir bedanken uns für die zahlreiche Teilnahme und freuen uns schon auf den Wohnheimspieltag im kommenden Jahr!

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Wohnheimausschuss in Wismar gegründet
Wohnheimausschuss in Wismar gegründet

04.05.2018

Am 2. Mai 2018 fand die erste konstitutive Sitzung des Wohnheimausschusses in Wismar statt. Vertreter und Wohnheimtutoren des Studierendenwerks trafen mit Mietern aus den Wohnheimen und Mitgliedern des AStAs der Hochschule Wismar zusammen. Ziel des Ausschusses ist es, gemeinsam Themen und Ideen zusammenzutragen, um das Leben in den Wismarer Wohnheimen weiter zu verbessern.

Bereits das erste Treffen verdeutlichte, wie wichtig der gemeinsame Austausch aller Beteiligten ist. Durch die unterschiedlichen Perspektiven konnten eine Reihe von Themen gesammelt werden, die Schritt für Schritt bearbeitet werden sollen. Dazu zählte auch der Wunsch nach Gemeinschaftsräumen in den Wohnheimen, die auch die (interkulturelle) Kommunikation unter den Studierenden fördern können. Da die Friedrich-Wolf-Straße 23 derzeit freie WGs zur Verfügung hat, plant das Studierendenwerk eine WG zur gemeinschaftliche Nutzung umzubauen. Auf der nächsten Sitzung werden die Ausschussmitglieder ihre Ideen zur Gestaltung der Räume vorstellen.

Weiteres Feedback der Ausschussmitglieder betraf die Verwaltung der Gemeinschaftsküchen. Der Ausschuss nahm sich vor, Konzepte zur Selbstverwaltung in den Küchen zu entwickeln. Vorschläge, wie die Kühlschränke in die Zimmer zu verlegen oder Überlegungen, einen Backofen in den Küchen zu integrieren, mit aufgenommen.  

Claudia Zachow, zuständig für die Wismarer Wohnheime im Studierendenwerk, ist sehr zufrieden mit dem ersten Treffen: „Ich freue mich, dass wir engagierte Studierende gefunden haben, die Lust haben ihre Ideen mit uns teilen, um die Studierendenwohnheime weiterzuentwickeln.“ Wer sich für den Wohnheimausschuss interessiert, ist herzlich eingeladen zur nächsten Sitzung dazuzukommen. Dazu einfach eine Mail an: wohnen@stw-rw.de schreiben.

 Auch in Rostock ist ein Wohnheimausschuss geplant. Wer Ideen hat, wie die Rostocker Wohnheime verbessert werden können, kann sich ebenfalls an die genannte Mailadresse unter dem Betreff „Wohnheimausschuss Rostock“ melden.

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Baumaßnahme Erich-Schlesinger-Str. 19
Baumaßnahme Erich-Schlesinger-Str. 19

01.08.2017

Ab dem 04.09.2017 werden Renovierungsmaßnahmen im bunten Wohnheim in der Erich-Schlesinger-Str. 19 vorgenommen. Die Zimmer, Flure und Küchen erhalten einen neuen Bodenbelag und werden malermäßig instandgesetzt. Zusätzlich erhalten die Zimmer energiesparende Deckenleuchten. Über Details zu den Arbeiten und dem Bauablauf geben die Aushänge in den Hausfluren oder an den Wohngemeinschaften Auskunft.

Am 16.08.2017 führen wir um 17:00 Uhr eine Mieterversammlung vor dem Haus durch. Im Studentenwerk Rostock wird das Projekt vom Bereich Bau/Technik betreut. Die Kontaktdaten lauten:

Herr Birger Hallgans

St-Georg-Str. 104-107, 18055 Rostock

Tel. 0381 45 92 950

E-Mail: b.hallgans@studentenwerk-rostock.de

Wir bitte uns bereits jetzt um Ihr Verständnis.

Studentenwerk Rostock

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Neuer Grill- und Sportplatz am Wohnheim
Neuer Grill- und Sportplatz am Wohnheim

30.06.2017

Seit Juni 2017 gibt es einen neuen Grill- und Sportplatz vor dem Wohnheim der Albert-Einstein-Str. 28 und 29. Hier sind zwei feste Grillplätze sowie Sitzgelegenheiten entstanden. Ein Basketballspielfeld lädt die sportlich Aktiven ein.

Für die Nutzung des Bereichs haben die Tutoren und Bewohner der Wohnheime folgende Nutzerordnung erarbeitet:

Zur Nutzung auf eigene Gefahr ist jede Person eingeladen, die sich an die gültige Nutzungsordnung hält und den Bereich zu folgenden Zeiten benutzt:

 Mo-Fr: 10-22 Uhr

Sa+So+Feiertag: 10-12 und 15-22 Uhr

 Innerhalb der Nutzungszeiten nehmen Sie auf die Bewohner der Wohnheime Rücksicht und vermeiden jeglichen unnötigen Lärm (z.B. durch Musik, Feiern etc.).

Als verantwortlicher Nutzer sorgen Sie insbesondere für die Erfüllung aller feuer-, sicherheits-, ordnungs- und verkehrspolizeilichen Vorschriften.

Entstehen während der Benutzung am Grillplatz oder der Sportanlage Schäden durch Sie oder Ihre Besucher, haften Sie dafür und melden sich direkt unter wohnen@studentenwerk-rostock.de.

Als Nutzer beachten Sie, dass:

  • der Bereich während seiner Nutzung schonend und zweckentsprechend genutzt wird.
  • sportliche Aktivitäten fair und ohne Verletzungen durchgeführt werden.
  • Abfall und Unrat selbst ordnungsgemäß gesammelt und entsorgt wird.
  • ausschließlich in den festen Grillstationen gegrillt wird und flüssige Brennstoffe nicht erlaubt sind.
  • beim Verlassen des Grillplatzes in der Feuerstelle keine Glut und Asche mehr vorhanden ist.

Wir würden es sehr bedauern, Sie oder ihren Besuchern wegen Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung vom Platz verweisen oder Ihnen zusätzliche Kosten in Rechnung stellen zu müssen. Daher gilt:

 Viel Spaß bei Sport und Grillen, Rücksicht nehmen und Verletzungen vermeiden!

 

 

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Wohnungsgeberbescheinigungen gibt es hier! - Meldung beim Einwohnermeldeamt
Wohnungsgeberbescheinigungen gibt es hier! - Meldung beim Einwohnermeldeamt

01.04.2017

Wohnungsgeberbescheinigung gibt es bei uns im Zuge des Einzugs oder Auszugs. Das entsprechende Formular wird vom Wohnheimtutor oder Hausmeister übergeben.

Wir bestätigen auch Formulare von anderen ausstellenden Behörden. Bitte wenden Sie sich an den Wohnheimtutor bzw. den Hausmeister.

Entsprechend dem Landesmeldegesetz sind die Mieter unserer Wohnheime verpflichtet, sich binnen einer Woche nach Einzug in das Studentenwohnheim bei der Meldebehörde der Stadt anzumelden (§ 13 LMG M-V).

 

Rechtsgrundlagen

  • § 13 Meldegesetz (LMG M-V) (Anmeldung)

  • § 17 Meldegesetz (LMG M-V) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)

  • § 19 Meldegesetz (LMG M-V) (Auskunftspflicht des Meldepflichtigen)

 

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass das Studentenwerk Rostock als Wohnungsgeber nach Aufforderung durch die Meldebehörde verpflichtet ist, Auskunft über Name, Vorname, Anschrift des Wohnheimes, Zimmernummer und Ein- bzw. Auszugsdatum des Mieters Auskunft zu erteilen (§ 20 LMG).

Ab sofort liegen bei jedem Haustutoren entsprechend Auskunftbögen bereit. Bitte melden Sie sich bei dem Haustutor des Hauses, in welches Sie zuletzt eingezogen sind. Er vermerkt dann das korrekte Datum, zu welchem Ihnen der Schlüssel für das Zimmer überreicht wurde.

Auf Anfrage beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern wurde die Rechtmäßigkeit des o. g. Verfahrens bestätigt.

 

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Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende
Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

01.04.2017

Wir freuen uns, Sie als Mieter in unseren studentischen Wohnanlagen begrüßen zu können. Herzlich willkommen! Mit Ihrer Wohnung auf Zeit ist die Zahlung des Rundfunkbeitrages verbunden. Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden.

RUNDFUNKBEITRAG
- Informationen für Mieterinnen und Mieter -
Die häufigsten Fragen (FAQs)
Stand 1. April 2015

Seit dem 1. Januar 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag. Dieser ersetzt die bisherigen Rundfunkgebühren – daher wurde auch die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt.

Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 17,50 EUR zahlen muss, und zwar gleichgültig, ob überhaupt Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Damit sind dann sämtliche Nutzungsarten abgedeckt, also auch das Radio im Auto. Der Beitrag ist jeweils für drei Monate zu entrichten.

Um den Umgang mit dem Rundfunkbeitrag zu erleichtern, werden die aus studentischer Perspektive wichtigsten Fragen hier beantwortet (auch wenn es natürlich nicht möglich ist, sämtliche Konstellationen abzubilden):


WER MUSS ZAHLEN?

Den Beitrag schuldet die Wohnungsinhaberin oder der Wohnungsinhaber. Das ist jede voll-jährige Person, die dort tatsächlich wohnt, ganz gleich welcher Nationalität. Da Abgrenzungsschwierigkeiten „vorprogrammiert“ sind, gelten grundsätzlich jede Mieterin und jeder Mieter sowie alle, die in der Wohnung gemeldet sind, als Inhaberin oder Inhaber der Wohnung.

Gibt es – wie bei einer Wohngemeinschaft oder Wohngruppe – mehrere Inhaberinnen und Inhaber, so haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede und jeder der Mieterinnen und Mieter für die Zahlung herangezogen werden kann und den Betrag vollständig zahlen muss; untereinander besteht dann eine Ausgleichspflicht.
Umgekehrt bedeutet dies: Je mehr beitragspflichtige Bewohnerinnen und Bewohner in einer Wohngemeinschaft zusammen wohnen, desto geringer ist die Summe, die jede und jeder Einzelne anteilig zahlen muss.
Übrigens: Es spielt keine Rolle, dass alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einen eigenen Mietvertrag haben.


WAS IST EINE „WOHNUNG“?

Grundsätzlich zählt als Wohnung im beitragsrechtlichen Sinne jede baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

  • zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird (Bad und Küche muss es also nicht geben) und
  • durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen – also nicht durch einen anderen Wohnraum – betreten werden kann.

ZÄHLEN WOHNPLÄTZE IN STUDENTENWOHNHEIMEN ALS „WOHNUNGEN“?

Das kommt drauf an, denn hier ist zu unterscheiden:
Einzelapartments gelten als einzelne Wohnungen, wenn sie von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Hier muss grundsätzlich jede einzelne Mieterin und jeder einzelne Mieter monatlich 17,50 EUR bezahlen.

Ausnahme: Empfängerinnen und Empfänger von BAföG-Leistungen können sich befreien lassen. Wohngruppen und Wohngemeinschaften oder Doppelapartments werden in aller Regel jeweils als eine Wohnung anerkannt. Nach dem Grundsatz „Eine Wohnung – ein Beitrag“ muss jeweils nur eine Person zahlen, ganz gleich wie viele Personen dort leben.

Hierbei gilt:

  • Pro Wohngemeinschaft muss eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer das sein soll, kann die Wohngemeinschaft selbst entscheiden. Alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner, die eventuell auch noch angemeldet sind, können (und sollten!) sich abmelden.
  • Es kann auch eine ganze Wohngemeinschaft befreit sein, nämlich wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, zum Beispiel weil alle BAföG erhalten. In diesem Fall ist es unerheblich, wer die Wohnung anmeldet und den Antrag auf Befreiung stellt.
  • Erfüllen nur manche Bewohnerinnen und Bewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung, müssen (nur) die anderen den Beitrag zahlen; es gilt wieder das Prinzip der Gesamt-schuld. Wer also als einzige Person die Befreiungsvoraussetzung nicht erfüllt, hat Pech und muss sich anmelden und allein den Rundfunkbeitrag für die (komplette) Wohnung zahlen.


Zimmer einer „Flurgemeinschaft“ – also Einzelzimmer mit Etagenküchen und Etagenbädern sowie einer Etagenzugangstür – werden vom Beitragsservice grundsätzlich jeweils als eine beitragspflichtige Wohnung bewertet. So sieht es auch das Hamburger Verwaltungsgericht in einer ersten, allerdings (noch) nicht rechtskräftigen Entscheidung hierzu. Letztlich kann es aber auf den Einzelfall ankommen...

Tipp: Ein Versuch ist es wert, die jeweilige Etage erst einmal nur als eine Wohnung anzugeben. Allerdings sollte man sich nicht darauf verlassen und sicherheitshalber 17,50 EUR pro Monat „zur Seite legen“, bis der Beitragsservice die jeweilige Etage endgültig als eine Wohnung anerkennt.

Faustregel:
Sind Räumlichkeiten eines Studierendenwohnheims
so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung
oder Wohngemeinschaft ähneln,
ist jeweils nur ein Beitrag zu zahlen!


KANN MAN VON DER BEITRAGSPFLICHT BEFREIT WERDEN?

Ja! Wer Sozialleistungen – also insbesondere BAföG – bezieht, kann sich auf Antrag von der Zahlungspflicht befreien lassen. Die Befreiung gilt dann auch für Ehegatten und bei offiziell eingetragenen Lebenspartnerschaften; leben unverheiratete Paare zusammen, von denen nur der eine Teil von der Beitragspflicht befreit ist, wird der andere aber vom Beitragsservice „zur Kasse“ gebeten.

Hinweis: Die Befreiungs- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind in § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) abschließend aufgelistet. In seltenen Ausnahmefällen kann man aber auch befreit werden, wenn ein sog. Härtefall vorliegt. Das betrifft insbesondere diejenigen, die keine BAföG-Leistungen erhalten, weil sie die Bedarfsgrenze zwar überschreiten, jedoch nur um weniger als 17,50 EUR.


WIE KANN MAN SICH VON DER BEITRAGSPFLICHT BEFREIEN LASSEN?

Der Antrag auf Befreiung ist schriftlich zu stellen. Unter www.rundfunkbeitrag.de ist ein Online-Formular verfügbar, das Schritt für Schritt durch den Antrag führt. Am Ende der Eingabe muss das Formular ausgedruckt und unterschrieben werden und ist mitsamt den erforderlichen Nachweisen – wie zum Beispiel den aktuellen BAföG-Bescheid im Original oder dessen beglaubigte Kopie – auf dem Postweg an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln zu schicken; wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, muss darüber hinaus auch noch die Namen aller Mitbewohnerinnen und Mitbewohner mitteilen.


KANN MAN BEFREIT WERDEN, WENN DER WOHNHEIMPLATZ LEDIGLICH DER NE-BENWOHNSITZ IST?

Nein, der Beitrag wird pro Wohnung bezahlt und nicht pro Person. Wer also mehrere Wohnungen hat, zahlt auch grundsätzlich mehrfach.


SIND AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE BEFREIT?

Nein, es gibt keine Sonderregelungen für ausländische Studierende, auch nicht für Stipendiatinnen und Stipendiaten oder Studierende in Austauschprogrammen (z.B. Erasmus).


WER MUSS IN WOHNGEMEINSCHAFTEN ZAHLEN UND WAS BEDEUTET „GESAMT-SCHULDNERISCH“?

Die (beitragspflichtigen) Bewohnerinnen und Bewohner von Wohngemeinschaften sind sog. Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass der Rundfunkbeitrag zwar nur einmalig, aber vollständig – von jedem Bewohner oder jeder Bewohnerin verlangt werden kann. Wer den „Schwarzen Peter“ zieht, kann dann von den anderen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern deren Anteil verlangen, muss aber im schlimmsten Fall dem Geld „hinterherrennen“ und erhält es womöglich nicht.

Komplizierter wird es, wenn einzelne Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner – beispielsweise weil sie BAföG-Leistungen beziehen – von der Beitragspflicht befreit sind; die können dann nicht herangezogen werden.

Beispiel: Eine Wohngemeinschaft bestehend aus vier volljährigen Studierenden, von denen eine oder einer BAföG-Leistungen erhält. In diesem Fall gibt es drei beitragspflichtige Personen in der Wohnung. Von diesen dreien wird eine oder einer herangezogen, den Beitrag zu zahlen, und zwar die volle Summe. Nun kann der- oder diejenige jeweils 5,83 EUR (ein Drittel von 17,50 EUR) von den beiden anderen beitragspflichtigen WG-Mitgliedern verlangen, aber auch nur von diesen beiden, denn die BAföG-Empfängerin oder der BAföG-Empfänger bleibt außen vor, weil sie oder er wegen der Befreiung ja ohnehin nichts zahlen müsste.


KÖNNEN WOHNGEMEINSCHAFTEN SELBST BESTIMMEN, WER DEN BEITRAG ZAHLT?

Ja! …aber wenn sich niemand hierfür in der Wohnung findet, kann sich letztlich der Beitragsservice eine Person aussuchen.
Hinweis: Es funktioniert übrigens nicht der „Trick“, dass eine Wohngemeinschaft einfach eine BAföG-Empfängerin oder einen BAföG-Empfänger benennt, so dass wegen der Beitragsbefreiung letztlich niemand zu zahlen braucht. Es müssen nämlich Beitragspflichtige genannt werden.


KANN DER VERMIETER – ALSO DAS STUDIERENDENWERK – DEN RUNDFUNKBEITRAG ÜBERNEHMEN UND DIES ÜBER DIE MIETE ODER DIE BETRIEBSKOSTEN ANTEILIG UMLEGEN?

Nein! Das ist mietrechtlich nicht möglich.


WIE KOMMEN DIE RUNDFUNKANSTALTEN UND DER BEITRAGSSERVICE AN DIE MIETERDATEN?

Durch die Meldebehörden, denn diese übermitteln zur Bestands- und Ersterfassung die Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt. Zu diesen Daten zählen unter anderem Name, Geburtsdatum, Familienstand, gegenwärtige und letzte Anschrift sowie der Tag des Einzugs in die Wohnung.

Darüber hinaus haben die Wohnungsinhaberinnen und -inhaber selbst Auskunfts- und An-zeigepflichten gegenüber den zuständigen Landesrundfunkanstalten.

Übrigens: Zwar können auch vom Vermieter Auskünfte über die Mieterinnen und Mieter verlangt werden. Dies gilt aber nur, wenn nachweislich keine andere Möglichkeit besteht, festzustellen, wer eine konkrete Wohnung bewohnt, und das dürfte nur äußerst selten Fall sein.


WELCHE AUSKUNFTSPFLICHT HAT MAN SELBST?

Jede Wohnungsinhaberin und jeder Wohnungsinhaber muss sich eigenständig anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; dies kann online über www.rundfunkbeitrag.de gemacht werden.
Ausnahme: In Wohngemeinschaften gilt dies nicht, wenn bereits ein anderer Mitbewohner oder eine andere Mitbewohnerin angemeldet ist und den Beitrag zahlt.


KANN ICH MICH „DRÜCKEN“ UND WAS PASSIERT, WENN ICH NICHT ZAHLE?

„Schwarzseher“ können sich nur noch schwerlich vor der Zahlung „drücken“. Kam man früher relativ leicht um die Gebührenzahlung herum, weil die damalige GEZ nachweisen musste, dass gebührenpflichtige Rundfunkgeräte vorhanden waren, muss man nun selbst nach-weisen, dass nicht einmal die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu empfangen – und dies ist wiederum nahezu unmöglich, so dass der Beitrag entrichtet werden muss, wenn man nicht befreit ist.

Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.


KÖNNEN BESCHÄFTIGTE DES BEITRAGSSERVICE ODER DER RUNDFUNKANSTAL-TEN ZUTRITT ZU WOHNUNGEN VERLANGEN?

Nein, durften sie nie und dürfen es nicht! Ein Betreten von Wohnungen ist auch gar nicht nötig, da der Beitrag ja unabhängig davon erhoben wird, ob oder wie viele Geräte vorhanden sind, so dass keine Kontrollen erforderlich sind.


WO ERHALTE ICH WEITERE INFORMATIONEN?

…am besten direkt beim ADR ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, entweder im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de oder wochentags von 7:00 bis 19:00 Uhr über deren gebührenpflichtige Hotline 01806 999 555 01.

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