Studierendenwerk Rostock-Wismar

Wohnen im Studierendenwerk Rostock-Wismar

Ihr Weg zu einem Zimmer beim Studierendenwerk Rostock-Wismar

...den Antrag auf einen Wohnplatz...

stellen Studierende der Universität ab 1.04., der Hochschulen ab 1.03. des Jahres für das kommende Wintersemester, ab dem 1.10. bzw. 1.09. für das Sommersemester im folgenden Jahr. Wir arbeiten nach Eingangsdatum des Antrages. Je später der Antrag eingeht, umso schlechter sind die Chancen, einen Platz in einem unserer Wohnheime zu bekommen. Zum Antrag geht es hier. Die Vergabe beginnt mit dem 15.06. für den Standort Wismar und 15.7. für den Standort Rostock für das kommende Wintersemester. In der Regel erhalten Sie vier Wochen vor Semesterbeginn eine Nachricht von uns – entweder ein Angebot oder eine Absage.

...antragsberechtigt sind...

Studierende der Universität Rostock, Hochschule für Musik und Theater Rostock und Hochschule Wismar sowie Seefahrtsschule Wismar. Der Antrag wird auch dann bearbeitet, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Studienbescheinigung haben. Spätestens zur Vertragsunterschrift muss die Studienbescheinigung vorgelegt werden.

...nach Eingang des Online-Antrages...

erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Bitte achten Sie immer darauf, dass wir Ihre aktuelle E-Mail kennen.

...sobald wir ein freies Zimmer haben...

schreiben wir Sie ausschließlich per E-Mail an. Sie haben dann einige Tage Zeit, das Angebot zu prüfen. Besichtigungen sind bei uns grundsätzlich nicht möglich. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist, streichen wir Sie von der Warteliste. Ihnen wird dann kein neues Angebot zugesandt und der Platz auf der Warteliste ist verloren.

...der Vertrag...

wird bei uns grundsätzlich für ein ganzes Jahr geschlossen. Bei Vorlage entsprechender Nachweise kann der Vertrag auch über ein Semester geschlossen werden. Den Vertrag senden Sie unterschrieben zurück. Legen Sie die Studienbescheinigung bei. Achtung: Alle Plätze sind für die Nutzung durch eine Person ausgelegt. Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung sind nicht gestattet.

Mit der E-Mail zum Angebot eines Wohnplatzes erhalten Sie den Mietvertrag, die Allgemeinen Mietbedingungen sowie die Hausordnung und Brandschutzordnung. Achten Sie bitte auf die im Anschreiben genannte Frist. Bitte senden Sie den Mietvertrag innerhalb der Frist unterschrieben an uns zurück. Sofern Sie den Nachweis zur Immatrikulation zum Zeitpunkt der Rücksendung noch nicht beifügen können, reichen Sie diesen bitte nach.

Senden Sie die Unterlagen bis zum Ablauf der genannten Frist nicht an uns zurück, verfällt das Angebot und Sie erhalten kein neues Angebot, der Platz auf der Warteliste geht verloren.

Achtung: Der Mietvertrag kommt erst dann wirksam zustande, wenn wir den Vertrag ebenfalls unterschrieben haben. Dies erfolgt erst, wenn als Nachweis die Studienbescheinigung vorliegt. Sobald wir Ihnen den Vertrag unterschrieben zurücksenden, erhalten Sie die nötigen Informationen zum Einzug.

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Ihrerseits kein Bedarf mehr für ein Wohnheimzimmer besteht.

 

Ihr Team vom Studierendenwerk Rostock-Wismar

 

 

Allgemeines

Nach dem Motto „...damit Studieren gelingt!” bieten wir Ihnen an den Standorten Rostock und Wismar preisgünstigen studentischen Wohnraum an. Wir unterhalten in 12 Wohnanlagen insgesamt  2.106 Plätze. Unsere Studierendenwohnheime sind zumeist komplett möbliert. Vereinzelt können die Zimmer auch selbst mit eigenen Möbeln eingerichtet werden. Zur Möblierung gehören üblicherweise ein Bett, Kleiderschrank, Regal, Schreibtisch, Stuhl und Deckenleuchte. Ein Fernsehanschluss steht zur Nutzung zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit, Einzelzimmer in Wohngemeinschaften sowie Einzelapartments anzumieten. Sofern der Bedarf besteht, fragen Sie bitte direkt nach unserem Angebot an barrierefreiem Wohnraum.

Die attraktiven Einzelapartments verfügen über multi-funktionale Einbauküchen, ansprechende Bäder mit Dusche und sind mit Textil-, Laminat- oder Linoleumfußbodenbelag ausgelegt.

Eine Wohngemeinschaft besteht aus zwei, drei oder vier Mietern, die sich ein Bad (bei 4-er Wohngemeinschaften zwei Dusch-Bereich und zwei WC-Bereiche) und eine Küche teilen. In den Flurgemeinschaften teilen sich bis zu zehn Mieter ein Küche und treffen hier Mitbewohner verschiedenster Nationen an. Die Wohnheime in der St.-Georg-Str. 104-107 in Rostock und Friedrich-Barnewitz-Str. 12 in Warnemünde verfügen auf den Etagen nicht nur über Gemeinschaftsküchen sondern auch über sanierte Gemeinschafts-Sanitäreinrichtungen  – Studentisches Leben pur.

Die Reinigungen der Zimmer übernimmt jeder Bewohner selbst. Die Reinigung der Bäder und Küchen in WG´s wird unter den Bewohnern aufgeteilt. Die Reinigung von Fluren, Treppenhäusern und Gemeinschaftsbädern und -küchen in Flurgemeinschaften wird durch externe Reinigungsfirmen durchgeführt.


Zur Ausstattung aller Wohnanlagen gehören darüber hinaus Waschstützpunkte mit Waschmaschinen und Trocknern. Ebenfalls bieten wir Fahrradstellplätze oder Fahrradräume an. Der "Ulmenhof" in Rostock rundet sein Wohnangebot mit PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück ab. Einige Wohnheime warten zusätzlich mit Fitnessräumen, Tischtennisräumen, Basketball- und Volleyballfeld auf.

Als Bewohner unserer Wohnanlagen in Rostock und Wismar sind Sie mittels Datennetzanschluss direkt mit dem Rechenzentrum der Universität bzw. der Hochschule Wismar verbunden. Ein weiteres Argument getreu nach unserem Motto: „...damit Studieren gelingt!”


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