Essen für bedürftige Studierende
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar unterstützt bedürftige Studierende mit Mensa-Freitischkarten.
Bedürftige Studierende können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel bis zu 280,- Euro Zuschuss je Semester zu ihrem Essen bekommen. Der jährlich begrenzte Fonds wird aus Semester-Beiträgen getragen.
Der Antrag wird nur persönlich ausgegeben.
Es besteht kein Rechtsanspruch!
Informationen zur Vergabe von Mensa-Freitischkarten
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar vergibt semesterweise an bedürftige Studierende, die in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, eine Mensa-Freitischkarte. Gewährungsgrundlagen ergeben sich auch aus der Sozialordnung des Studierendenwerks Rostock-Wismar, die finanzielle Maßnahmen zur Förderung einzelner Studierender unter Verwendung der Semesterbeiträge vorsieht.
1. Zweckgebundenheit
- Um kurzfristig Hilfe zu leisten und eine Potenzierung der Schwierigkeiten zu vermeiden
- Für Antragsteller, die weniger als 80 % des üblichen BAföG-Satzes zur Verfügung haben
2. Umfang
- Maximal 280,-€ im gesamten Semester, d.h. ggf. anteilig
- Als Zuschuss
- Bei Gewährung ist der Pfand i.H.v. 10,-€ für die Mensa-Karte einzuzahlen
3. Gewährungsvoraussetzungen
- Antragsformular mit formloser Begründung zu Notsituation
- Übersichtliche Darstellung der Finanzierungslücken
- Die Gewährung in Raten ist möglich, wobei die Mindestrate 50,-€ beträgt
4. Entscheidung
- Erfolgt ohne Rechtsanspruch, sondern nach Maßgabe der belegten Notlage und der zur Verfügung stehenden Mittel
5. Antragstellung und Beratung
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Bitte wenden Sie sich für die Antragstellung an unsere Sozialberatung. Ansprechpersonen, Sprechzeiten und Kontaktdaten finden Sie unter „Soziale Dienste - Sozialberatung“.