Studierendenwerk Rostock-Wismar

Essen für bedürftige Studierende

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar unterstützt bedürftige Studierende mit Mensa-Freitischkarten.

Bedürftige Studierende können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel bis zu 280,- Euro Zuschuss je Semester zu ihrem Essen bekommen. Der jährlich begrenzte Fonds wird aus Semester-Beiträgen getragen.

Der Antrag wird nur persönlich ausgegeben.

Es besteht kein Rechtsanspruch!


Informationen zur Vergabe von Mensa-Freitischkarten

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar vergibt semesterweise an bedürftige Studierende, die in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, eine Mensa-Freitischkarte. Gewährungsgrundlagen ergeben sich auch aus der Sozialordnung des Studierendenwerks Rostock-Wismar, die finanzielle Maßnahmen zur Förderung einzelner Studierender unter Verwendung der Semesterbeiträge vorsieht.

1. Zweckgebundenheit

  • Um kurzfristig Hilfe zu leisten und eine Potenzierung der Schwierigkeiten zu vermeiden
  • Für Antragsteller, die weniger als 80 % des üblichen BAföG-Satzes zur Verfügung haben


2. Umfang

  • Maximal 280,-€ im gesamten Semester, d.h. ggf. anteilig
  • Als Zuschuss
  • Bei Gewährung ist der Pfand i.H.v. 10,-€ für die Mensa-Karte einzuzahlen


3. Gewährungsvoraussetzungen

  • Antragsformular mit formloser Begründung zu Notsituation
  • Übersichtliche Darstellung der Finanzierungslücken
  • Die Gewährung in Raten ist möglich, wobei die Mindestrate 50,-€ beträgt


4. Entscheidung 

  • Erfolgt ohne Rechtsanspruch, sondern nach Maßgabe der belegten Notlage und der zur Verfügung stehenden Mittel


5. Antragstellung und Beratung

  • Bitte wenden Sie sich für die Antragstellung an unsere Sozialberatung. Ansprechpersonen, Sprechzeiten und Kontaktdaten finden Sie unter „Soziale Dienste - Sozialberatung“.