Ab 14.05.2020 und bis auf Widerruf, ist es auch möglich, dass Sie für Ihre Freunde, Kolleg*innen oder Ihre Kinder mit dem entsprechenden Studierenden-, Bediensteten- oder Mensa-Kinderteller-Ausweis Portionen mitnehmen.
Mehr Service für Kinder und Eltern in der Mensa
Dieses Konzept beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur kinderfreundlichen Gestaltung der Mensen. Die Umgestaltung und Ergänzung der Kinderecken mit Möbeln, Anschaffung von Spielzeug, Bereitstellung von Kindersitzen, Hygieneausstattung für die Toilettenbereiche und die Bereitstellung von Kindergeschirr und Besteck gehören dazu.
Die Abgabe von Kindertellern erfolgt für studentische Eltern, die in Begleitung ihres/ihrer Kindes/Kinder in der Mensa Mittag essen, gegen Vorlage des Kinderausweises des Studierendenwerkes Rostock kostenfrei für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.
Verkaufspreis Kinderteller (ab 01.10.2019)
Verkaufspreis Kinderteller - für Kinder bis zum vollendeten zehnten
Kinderteller für Kinder von Studierenden (mit Kinderausweis): kostenfrei
Kinderteller für Kinder von Bediensteten: kostenpflichtig
(je halbe Komponente = halber Bedienstetenpreis)
Kinderteller für Kinder von Gästen: kostenpflichtig
(je halbe Komponente = halber Gästepreis)
In den Mensen werden die Kinderteller von unseren Mitarbeiter*innen angerichtet. Bitte sprechen Sie unsere Ausgabekräfte an den Theken an.
Anträge stellen Sie bitte an:
Soziale Dienste – Beratung-Begegnung-Beihilfe
Social Services - Counselling-Meeting-Support
Besucher-Adresse: Erich-Schlesinger-Straße 19, 1. OG, R 1 (am besten Fahrstuhl benutzen)
Attenders' Address: Erich-Schlesinger-Straße 19, 1st floor r 1 (best using the elevator)
D - 18059 Rostock
Sprechzeiten/ Opening Hours
Rostock: Di/ TUE 13:30 - 16 h
Do/ THUR 9 - 12 h
Wismar: H 1 R 129
Mi /WED 11 - 13 h , nur gerade Kalenderwoche /only even week
phone: 03841 753 71 05
Und nach Vereinbarung/ And by Arrangement
Tel. : 0381 / 45 92 640 E-Mail: a.wichmann@stw-rw.de
Tel.: 0381 / 45 92 642 E-Mail: d.nitsche@stw-rw.de
Folgende Anlagen sind erbeten:
- gültige Studienbescheinigung
- Geburtsurkunde des Kindes
Bevorzugte Bedienung in den Mensen
Schwangeren und Eltern mit Kleinkindern gebührt der Vortritt vor anderen Wartenden.