Legitimationen
Studierende erhalten Mittagsverpflegung zum bezuschussten Preis nur gegen Vorlage der gültigen Legitimation. (Studienausweis/Semesterausweis/Studentenausweis)
Bedienstete/Mitarbeitende der Hochschulen erhalten den Preis für Bedienstete nur gegen Vorlage der gültigen Legitimation. (Mitarbeiterkarte/Mitarbeiterausweis/Dienstausweis)
Mitarbeitende der An-Institute/Hochschul GmbH erhalten den Preis für Bedienstete nur gegen Vorlage des gültigen Beschäftigungsnachweises.
Legitimationen sind bei jedem Kaufvorgang an der Kasse unaufgefordert vorzuweisen.
