Legitimationen
Studierende erhalten Mittagsverpflegung zum bezuschussten Preis nur gegen Vorlage der gültigen Legitimation. (Studienausweis / Semesterausweis / Studentenausweis)
Bedienstete / Mitarbeiter der Hochschulen erhalten den Preis für Bedienstete nur gegen Vorlage der gültigen Legitimation. (Mitarbeiterkarte / Mitarbeiterausweis / Dienstausweis)
Mitarbeiter der An-Institute / Hochschul GmbH erhalten den Preis für Bedienstete nur gegen Vorlage des gültigen Beschäftigungsnachweises.
Legitimationen sind bei jedem Kaufvorgang an der Kasse unaufgefordert vorzuweisen.